Ware auf dem Versandweg gestohlen – Muss der Shop zahlen?

Veröffentlicht: 07.03.2025
imgAktualisierung: 07.03.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
07.03.2025
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ca. 2 Min.
Person mit Kapuzenpullover lädt ein Paket in einen gelben Lieferwagen bei Sonnenuntergang.
Erstellt mit Dall-E
Ein Unternehmer verliert seine bestellte Ware durch Diebstahl auf dem Transportweg – doch wer haftet?


In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.

In dieser Woche handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer: Dieser erwirbt in einem B2B-Shop neues Büromaterial im Wert von mehreren hundert Euro. Leider kommt das Paket nie an. Der Unternehmer wendet sich daraufhin an die Shopbetreiberin. Diese übernimmt die Anfrage bei dem Logistikunternehmen für ihren Kunden und findet heraus, dass aus einem offenen Lieferwagen gleich mehrere Pakete gestohlen wurden. Damit der langjährige Kunde nicht mit komplett leeren Händen dasteht, bietet ihm die Händlerin aus Kulanz einen Gutschein von 100 Euro für die nächste Bestellung an. Der Unternehmer will aber stattdessen den kompletten Kaufpreis zurückgezahlt haben. Zu Recht?

Grundsatz: Wer trägt wann das Transportrisiko?

Unter dem Transportrisiko versteht man den zufälligen Verlust oder die zufällige Beschädigung der Ware. Zufällig meint, dass weder die Kundschaft noch die Verkäuferseite etwas für den Schaden kann.

Bewegen wir uns im B2C-Geschäft (Unternehmen-zu-Verbraucher:in-Geschäft), trägt immer das Unternehmen das Transportrisiko. Geht die Ware verloren, müssen Händler:innen den Kaufpreis erstatten.

Im B2B-Geschäft (Unternehmen-zu-Unternehmen-Geschäft) sieht es anders aus: Hier haften Händler:innen bis zum Versand, Sie haften nur für solche Transportschäden, die auf mangelhafte Verpackungen zurückzuführen sind.

Fazit: Händlerin zeigt sich kulant

Was aber bedeutet das für unseren Fall? Die Händlerin kann eindeutig nichts dafür, dass das Paket abhandengekommen ist. Da das Transportrisiko beim Kunden liegt, bleibt dieser also erst mal auf dem Schaden sitzen, kann aber Ansprüche gegen das Logistikunternehmen geltend machen. Das Angebot der Händlerin mit dem Gutschein ist damit sogar sehr kulant, dient aber am Ende auch der weiteren Bindung eines langjährigen Kunden. Entsprechend ist die Forderung des Käufers im Sinne dieses Formats dreist.

Veröffentlicht: 07.03.2025
img Letzte Aktualisierung: 07.03.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
3 Kommentare
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JS
16.03.2025

Antworten

Was unglaublich in der Rechtsprechung ist, das der Paketdienstleister nicht ohne wenn und aber die Verantwortung für eine Fall wie diesen hat. Meiner Meinung nach sollte dieser von der Übergabe bis zur Auslieferung komplett haften, schliesslich bezahlt man ja dafür, und übergibt die Verantwortung dem Paketdienst. Denke das viele Kollegen die schon mal versucht haben einen Versicherungsfall, ob Schaden oder Verlust beim jeweiligen Anbieter geltend zu machen, nach grossem Zeitaufwand und ständigem Abblocken der Dienstleister entnervt aufgegeben haben und in den sauren Apfel gebissen haben.... und um Zeit und Nerven zu schonen einfach auf dem Schaden sitzen blieben. Fazit! Sauerei!
cf
07.03.2025

Antworten

Das ganze Thema Onlinehandel war ja bei der Erfindung eine tolle Idee. Sieht man sich heute den Zustand an (Umweltverschmutzung, Massenkonsum auf Kosten von Menschenrechten und Umwelt, etc.) ist es vielleicht einfach Zeit für was neues. Das gab es in der Geschichte ja schon öfter. Erst Dampfmaschine - tolle Idee aber viel Kohleverbrauch und Aufwand, also Erfindung des Otto-Motors. Auch wieder über viele Jahre eine tolle Idee, aber Luftverschmutzung und Lärmbelastung wird unerträglich, also Erfindung der E-Autos..... Wer sagt, dass das Thema Onlinehandel nicht auch einfach durch ist... War schön, aber jetzt wird es Zeit für was neues.
Max Sonntag
17.03.2025
Interessante Meinung. Was genau stellen Sie sich denn unter "was Neues" denn vor? Teleportation der Ware vom Erzeuger zum Kunden? Es muß nicht jeder "Pups" online bestellt werden, da stimme ich Ihnen zu, aber in vielen Fällen gibt es im Regionalhandel einen bestimmten Artikel nicht, so dass der Verkäufer den erst bestellen muß. Bestellen kann ich das aber auch alleine und spare mir dadurch den extra Weg zum Geschäft. Umwelttechnisch gesehen ist also der Versandhandel hier eindeutig im Vorteil, weil ich mit den ersten Weg zum Laden hätte sparen können und dann auch nicht noch ein 2. Mal hinfahren muß, um die Ware abzuholen. Der Postbote in der Verbundzustellung auf dem Land kommt nämlich so oder so jeden Tag hier vorbei. Ok, in der Stand ist es vielleicht noch ein wenig anders zu bewerten, weil Geschäfte i.d.R. fußläufig erreichbar sind. Aber auch da ist es mitunter nervenaufreibend, wenn Sie z.B. Schuhe kaufen wollen und leider Gottes diese in Gr. 47 benötigen (wie ich). Da finden Sie im regionalen Handel vor Ort nichts und wenn doch, dann nur 2-3 Modelle. Der Onlinehandel hat also noch lange nicht ausgedient.