In unserer Reihe „Fake oder Fakt?“ beleuchten wir scheinbar eindeutige Rechtsbehauptungen und untersuchen, ob sie tatsächlich korrekt sind oder nur auf gängigen Missverständnissen beruhen. Auf unserem Instagram-Profil können unsere Follower miträtseln und sich direkt mit uns über das Thema austauschen.
Wer erfolgreich verkaufen will, kann auf Werbemaßnahmen kaum verzichten. Um sich dabei auf der rechtlich sicheren Seite zu bewegen, ist es unabdingbar sich damit auseinander zu setzen, welche Aussagen getätigt werden dürfen und welche man besser weglässt, um keine Abmahnung zu kassieren. Da leuchtet es sicher jedem ein, dass falsche Versprechungen oder irreführende Aussagen entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen könnten. Da sollte es doch keine Probleme geben, wenn man sich mit seinen Aussagen an die Wahrheit hält, denn schließlich können zutreffende Aussagen nicht abgemahnt werden. Aber stimmt das wirklich? Ist die Aussage Fake oder Fakt?
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