Händler, die Elektrogeräte vertreiben und entsprechend ihrer Größe rücknahmepflichtig sind, stehen vor einer Änderung: Ab dem 30. Juni 2026 müssen Sammel- und Rücknahmestellen für Altgeräte einheitlich gekennzeichnet werden. Ein entsprechendes neues Symbol, das im Elektrogesetz vorgeschrieben ist, muss bis zum Stichtag auch in Online-Shops vorhanden sein.
Händler, die Elektrogeräte online verkaufen, müssen das Logo gut sichtbar und lesbar in ihren Produktdarstellungen oder spätestens im Bestellprozess einbinden.
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