Mit dem geplanten EU-Gewährleistungs- und Garantielabel sollen Verbraucher:innen künftig einfacher erkennen können, welche Rechte sie beim Kauf eines Produkts haben. Doch das Vorhaben wirft viele Fragen auf – unter anderem eine ganz grundlegende: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Gewährleistung: Gesetzliche Pflicht

Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben – in der Regel für zwei Jahre. Sie regelt die Ansprüche zwischen Käufer:in und Verkäufer:in und verpflichtet Verkäufer:innen, für die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Ware einzustehen.

Tritt innerhalb dieser Frist ein Mangel auf, haftet der Verkäufer – unabhängig davon, ob er den Fehler selbst verursacht hat.

Im B2C-Bereich (also gegenüber Verbraucher:innen) kann diese Pflicht kaum eingeschränkt werden. Eine Ausnahme gilt nur für gebrauchte Waren, bei denen die Frist auf ein Jahr verkürzt werden darf.

Kurz gesagt: Um die Gewährleistung kommt kein Händler herum.

Garantie: Freiwilliges Versprechen

Ganz anders verhält es sich bei der Garantie. Sie ist keine gesetzliche Pflicht, sondern ein freiwilliges Versprechen – meist seitens der Hersteller:innen. Eine Garantie kann zusätzliche Leistungen bieten, etwa eine längere Laufzeit oder eine erweiterte Abdeckung von Schäden.

Die Bedingungen, Voraussetzungen und Laufzeiten dürfen frei gestaltet werden. Wird allerdings mit einer Garantie geworben, müssen die Bedingungen transparent angegeben werden.

Fazit

Während die Gewährleistung eine Pflicht ist, die Händler:innen immer gewähren müssen, ist die Garantie ein freiwilliges Extra, das Vertrauen schaffen und Kund:innen binden kann. Die neuen Label soll diese Unterschiede sichtbarer machen – und damit für mehr Transparenz im Online-Handel sorgen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com