Welche Vorgaben macht die DSGVO zur Löschung?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt klar fest, dass personenbezogene Daten nur so lange gespeichert werden dürfen, wie sie für den ursprünglichen Zweck erforderlich sind. Nach Art. 5 DSGVO müssen personenbezogene Daten gelöscht werden, sobald der Zweck der Verarbeitung entfällt. Dieser Grundsatz der Zweckbindung und Datenminimierung ist zentral, um Datenschutzverstöße und potenzielle Bußgelder zu vermeiden.
Viele Online-Händler:innen begehen jedoch den Fehler, alte Kundenkonten jahrelang im System zu belassen. Verwaiste Konten sind damit ein Risiko. Unternehmen verstoßen nicht nur gegen die DSGVO, sondern stellen auch ein Sicherheitsproblem dar.
Sobald ein Kundenkonto keine aktive Funktion mehr erfüllt, müssen die damit verbundenen Daten entfernt werden. Aber wann genau ist dieser Zeitpunkt?
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