Eine Nachricht von Ebay hat in dieser Woche einige Händler:innen verunsichert. In einer E-Mail des Marktplatzes hieß es, dass alle gewerblichen Verkäufer:innen, die Produkte in der Europäischen Union anbieten, Informationen in ihrem Angebot hinterlegen müssen, um den Digital Services Act (DSA) zu erfüllen.
Konkret heißt es, dass Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, die Handelsregisternummer und die ausstellende Behörde angeben müssen.
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