Weniger drin, gleicher Preis – das nennt man Mogelpackung. Hersteller:innen nutzen dieses Prinzip, um Preiserhöhungen zu kaschieren. Verbraucherschützer:innen kritisieren das als irreführend, da sich die Verpackungsgröße meist kaum verändert und die Preissteigerung so unbemerkt bleibt.
Doch stellt sich die Frage: Können Händler:innen für den Verkauf solcher Packungen abgemahnt werden, obwohl sie selbst keinen Einfluss darauf haben?
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