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Versteckte Preiserhöhung durch Mogelpackung – Risiko für Online-Händler:innen?

Veröffentlicht: 01.09.2025
imgAktualisierung: 01.09.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
01.09.2025
img 01.09.2025
ca. 1 Min.
Geöffnete, große Verpackung mit der Aufschrift „Mogelpackung“, enthält nur einen kleinen Inhalt.
Erstellt mit KI
Mogelpackungen sind oft abmahnfähig – auch für Händler:innen. Wann Shops haften und wie man sich vor rechtlichen Folgen schützt.


Weniger drin, gleicher Preis – das nennt man Mogelpackung. Hersteller:innen nutzen dieses Prinzip, um Preiserhöhungen zu kaschieren. Verbraucherschützer:innen kritisieren das als irreführend, da sich die Verpackungsgröße meist kaum verändert und die Preissteigerung so unbemerkt bleibt.

Doch stellt sich die Frage: Können Händler:innen für den Verkauf solcher Packungen abgemahnt werden, obwohl sie selbst keinen Einfluss darauf haben?

Haftung nach dem Wettbewerbsrecht

Kurz gesagt: Ja, Händler:innen können grundsätzlich abgemahnt werden. Enthält ein Produkt etwa unzulässige Werbeaussagen, gilt: Wer es in seinem Shop anbietet, macht sich diese Aussagen zu eigen – und riskiert eine Abmahnung.

In der Praxis richten sich Abmahnungen allerdings meist zuerst gegen die Hersteller, denn nur sie können die beanstandeten Angaben direkt ändern. Vor allem die Verbraucherzentralen haben hierauf ein Auge.

Praxistipp für Shops

Auch wenn Abmahnungen in der Regel zunächst die Hersteller treffen, ist eine gewisse Vorsicht geboten. Produktverpackungen und -beschreibungen sollten stichprobenartig geprüft werden, insbesondere bei auffälligen Werbeaussagen. Bei Zweifeln empfiehlt es sich, Rückmeldung vom Hersteller einzuholen oder betroffene Artikel vorerst aus dem Sortiment zu nehmen.

Wird ein Hersteller rechtskräftig zur Unterlassung verurteilt, sollte das Urteil zeitnah beachtet und die entsprechenden Produkte so nicht weiter angeboten werden. Andernfalls besteht die Gefahr, selbst ins Visier von Abmahnern zu geraten

Veröffentlicht: 01.09.2025
img Letzte Aktualisierung: 01.09.2025
Lesezeit: ca. 1 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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