In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.
Diese Woche geht es um eine Sendung auf Abwegen. Eine Etsy-Händlerin berichtet von einer Bestellung, die trotz Versand und Basis-Sendungsverfolgung nicht bei der Kundin angekommen ist. Später stellt sich heraus: Die Kundin ist zwischenzeitlich umgezogen und hatte einen Nachsendeauftrag eingerichtet. Nun stellt sich die Frage, wie die Händlerin mit dem Fall umgehen sollte.
„Kundin bestellt am 17.07. ein Produkt, es wird rechtzeitig am 27.07. als Brief mit Basisverfolgung (2,90 €) versandt.
Am 06.08. schreibt sie mir, dass das Paket noch nicht angekommen sei. Ich habe nachgeschaut und bei DHL steht, dass es am 03.08. (Montag) in Zustellung gehen sollte. Habe sie darum gebeten, die Woche noch mal abzuwarten, da es manchmal ja zu Verzögerungen kommen kann.
Am 17.08. hat sie mir erneut geschrieben, dass das Paket noch nicht angekommen ist. Habe ihr dann ein Formular zur eidesstattlichen Erklärung zugeschickt.
Heute schickt sie mir die Erklärung zurück mit der zusätzlichen Info, dass in der Erklärung noch ihre alte Adresse hinterlegt ist. Eine neue konnte ich ja nicht haben, da ich die Adresse von Etsy übernommen habe. In der Nachricht schreibt sie auch, dass sie einen Nachsendeauftrag eingerichtet hat, der seit dem 03.08. gilt. Ihre alten Nachbarn wissen wohl, dass noch ein Paket kommen könnte. Laut denen ist aber wohl nichts eingegangen.
Habe jetzt bei ihr noch nach einem Nachweis für den Nachsendeauftrag gefragt.
Wie würdet ihr weiter handeln? Hatte jemand schon mal einen ähnlichen Fall?“ – Aus der Facebookgruppe „Etsy Verkäufer:innen Community“
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