Rund um das Thema Preisauszeichnung gibt es im E-Commerce einiges zu beachten. So muss im B2C-Bereich immer ein Hinweis auf die bereits enthaltene Mehrwertsteuer und die Versandkosten erfolgen. Bei der Gestaltung sind Online-Händler:innen in einem gewissen Rahmen frei. Daher beschäftigen wir uns heute mit einer Detailfrage aus dem Sellerforum zur Lösung über Sternchenhinweise.

„Hi zusammen,

ich habe eine rechtliche Frage zu Onlineshops und dem Thema Preisauszeichnung.

Soweit ich weiß, muss hinter jedem Preis eine Kennzeichnung sein, die auf MwSt. und Versandkosten verweist. Z. B. als Wörter oder mit Sternchen und Verweis auf die Fußzeile.

Frage dazu: Ist es rechtlich ein Problem, wenn hinter einem Preis ein Stern ist, der auf die Fußzeile (mit inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten) verweist und zusätzlich auch inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten steht? Also der Hinweis letztlich doppelt vorkommt.

Außerdem bei Variantenpreisen, wo auf dem Artikelfeld steht, z. B. 1 Euro – 3 Euro: Muss hier hinter jedem Preis ein Stern sein, der auf die Fußzeile verweist, oder reicht einer?“ – Beitrag im Sellerforum vom 12. November 2025

Preiswahrheit und -klarheit

Im Allgemeinen richten sich Preisangaben nach dem Grundsatz der Preiswahrheit und -klarheit. Zusätze, wie etwa die Grundpreisangabe, Versandkosten oder der Mehrwertsteuerhinweis, müssen unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar wiedergegeben werden. Innerhalb dieser Grundsätze dürfen Händler:innen die passende Lösung für sich umsetzen.

Ist ein Sternchenhinweis allein ausreichend?

Ein Sternchenhinweis allein wäre ausreichend, wenn er klar und eindeutig zugeordnet werden kann (BGH, Urteil vom 04.10.2007, Az. I ZR 22/05). Allerdings muss beachtet werden, dass moderne Shops häufig eine hohe Scroll-Tiefe aufweisen – insbesondere auf Übersichtsseiten, auf denen Artikel automatisch nachladen, damit Nutzer:innen nicht durch Seiten klicken müssen. Dadurch rutschen die Hinweise weiter nach unten, was heute rechtlich anders bewertet werden könnte als noch 2007 vom BGH.

Es muss berücksichtigt werden, dass Verbraucher:innen das zum Preis gehörende Sternchen schnell und einfach finden können müssen. Das ist bei mehrfachen Scroll-Vorgängen nicht unbedingt gewährleistet. Sternchenhinweise innerhalb der Produktseite selbst können hingegen oft klarer sein, da die Elemente dort näher beieinander liegen.

Beides nicht falsch, aber kein Muss

Am besten ist immer noch die Angabe unmittelbar am Gesamtpreis des Produktes, wobei man auf die Versandkosten sichtbar verlinken kann. Eine zusätzliche Angabe mittels Sternchenhinweis ist unnötig, aber auch kein Fehler.

Von-Bis-Preise

Im Sellerforum wurde außerdem gefragt, wie man die Angabe bei Von-Bis-Preisen gestaltet. Hier muss nicht hinter jeder Zahl die Angabe stehen. Möglich ist also: „1 bis 3 Euro inkl. Mehrwertsteuer zzgl. Versandkosten“.