Muss ich den Versand in jedes EU-Land anbieten?

Veröffentlicht: 24.09.2025
imgAktualisierung: 24.09.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
24.09.2025
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Smartphone mit Geoblocking-Hinweis vor wehender EU-Flagge, Symbol für digitale Zugangsbeschränkung in Europa.
tbtb / Depositphotos.com
Viele Online-Händler fragen sich, ob EU-Recht den Versand in alle Mitgliedstaaten vorschreibt. Dieser Artikel klärt Missverständnisse.


Die EU setzt mit einheitlichen Vorgaben wie der EU-Verpackungsverordnung und der GPSR auf mehr Harmonisierung im Binnenmarkt. Dadurch soll der grenzüberschreitende Handel erleichtert werden: Händler:innen müssen sich beim Versand innerhalb der EU nicht länger mit unterschiedlichen nationalen Vorschriften auseinandersetzen.

In diesem Zusammenhang stellte sich in unserer Leserschaft jedoch die Frage, ob daraus auch eine Pflicht zum Versand in alle EU-Mitgliedstaaten folgt.

Kurz: Keine Pflicht zum EU-weiten Versand

Die kurze Antwort lautet: Nein, niemand ist dazu verpflichtet, innerhalb der kompletten EU zu versenden. Mittels der Versandbedingungen können Online-Shops klar regeln, welche Länder sie beliefern wollen.

Wichtig ist, dass transparent dargestellt wird, dass der Versand beispielsweise nur innerhalb Deutschlands erfolgt. Aussagen wie „Versand in andere Länder auf Nachfrage“ sollten unterlassen werden, da diese abgemahnt werden können.

Aber: Die Geoblocking-Verordnung verbietet doch Einschränkungen?

Woher kommt denn dann aber die Fehlannahme bezüglich der Versandpflicht? Diese kommt wohl aus einem Fehlverständnis der Geoblocking-Verordnung: Diese ist 2018 in Kraft getreten und soll verhindern, dass Unternehmen Kund:innen aufgrund ihres Ländersitzes von Geschäften aussperren. Daraus resultiert aber keine Versandpflicht in jedes EU-Land. Stattdessen müssen Shops folgendes beachten:

  • Getrennte Liefer- und Rechnungsadressen: Auch Kund:innen aus Land A muss die Bestellung ermöglicht werden, auch wenn nur Land B beliefert wird. Entsprechend muss die Kundschaft zwar als Lieferadresse eine Adresse im Liefergebiet angeben; muss als Rechnungsadresse aber die Wohnanschrift in Land A angeben können.
  • Kein technisches Geoblocking: Technisch ist es möglich, zu verhindern, dass Personen mit bestimmten länderspezifischen IPs auf eine Seite zugreifen können. Diese Art von Geoblocking ist nicht erlaubt. Eine automatische Weiterleitung auf beispielsweise eine andere länderspezifische Version des Shops ist ebenfalls nicht erlaubt. 
  • Zahlungsbedingungen: Wird beispielsweise die Zahlung via SEPA-Lastschrift angeboten, darf nicht die DE-Kennung als unabänderbar vor das Formularfeld der IBAN gesetzt werden. Auch Kund:innen mit Konten aus anderen EU-Staaten müssen die Möglichkeit haben, ihre Bankverbindung angeben zu können.

Mehr zum Thema Geoblocking findest du in unserer umfangreichen Themenreihe:

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 24.09.2025
img Letzte Aktualisierung: 24.09.2025
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
1 Kommentare
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Andree
29.09.2025

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Wäre auch verrückt bei den ganzen Sonderregelungen für Verpackungsverordnung und dem Wahnsinn. Das ist der Grund warum wir bestimmte Länder nicht beliefern.