Welche Risiken bestehen bei unerlaubter Nutzung?
Die kurze Antwort auf die Frage, ob man die Logos der bekannten Versanddienstleister wie Hermes, GLS, DPD oder DHL verwenden darf, lautet: Nein, jedenfalls nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis. Diese Logos sind markenrechtlich geschützt. Das bedeutet, dass deren Nutzung durch Dritte (also auch Online-Shops) nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist.
Allein die Tatsache, dass man mit dem jeweiligen Dienst versendet, rechtfertigt die Nutzung noch nicht. Gleiches kennt man vom Verkauf von Markenartikeln wie Kleidung. Auch hier ist nur die textliche Nennung des Markennamens erlaubt, die Logos hingegen sind einer Lizenz vorbehalten.
Wer Logos von Marken wie DHL, Hermes, GLS, DPD oder anderen ohne Genehmigung verwendet, kann prinzipiell mit folgenden Konsequenzen rechnen:
- Abmahnungen und Unterlassungsklagen: Die Unternehmen können dich wegen Markenrechtsverletzung abmahnen, was mit hohen Kosten verbunden sein kann.
- Entfernung von Werbematerialien: Du müsstest alle betroffenen Inhalte überarbeiten oder entfernen, was zusätzlichen Aufwand verursacht.
Und jetzt die gute Nachricht: Abmahnungen aus konkret diesem Bereich sind unserer Redaktion bisher nicht bekannt, solange der Versand tatsächlich mit diesem Dienstleister stattfindet.
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