Support & Hilfe
Newsletter Bei uns werben

Verpackungsverordnung: Für welche Produkte gilt die neue Kennzeichnungspflicht?

Veröffentlicht: 17.04.2026
imgAktualisierung: 17.04.2026
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
17.04.2026
img 17.04.2026
ca. 2 Min.
Karton mit Kennzeichnung zur Verpackunsverordnung
Erstellt mit KI
Ab dem 12. August 2026 gilt die neue Verpackungsverordnung, die auch eine Kennzeichnungspflicht vorsieht.


Ab dem 12. August 2026 gilt die neue Verpackungsverordnung. Mit ihr ändern sich nicht nur die Zuständigkeiten für Registrierung und Lizenzierung, auch neue Kennzeichnungspflichten kommen auf Händler:innen zu.

Was hat es mit der Kennzeichnungspflicht auf sich?

Die Pflicht ergibt sich aus zwei Absätzen von Artikel 15 der Verordnung (EU) 2025/40, die ab dem 12. August 2026 gelten:

Absatz 5 verpflichtet Erzeuger, jede Verpackung mit einer eindeutigen Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder einem anderen Identifikationsmerkmal zu versehen. Ist das wegen Größe oder Art der Verpackung nicht möglich, darf die Information stattdessen in beigefügten Unterlagen – also z. B. im Lieferschein – angegeben werden.

Absatz 6 verlangt darüber hinaus, dass Erzeuger auf der Verpackung oder alternativ per QR-Code ihren Namen, ihren eingetragenen Handelsnamen oder ihre Handelsmarke sowie ihre Postanschrift und mögliche elektronische Kommunikationsmittel (z. B. die E-Mail-Adresse) angeben. Ziel ist die vollständige Rückverfolgbarkeit einer Verpackung bis zum Verantwortlichen.

Beide Pflichten richten sich an den Erzeuger – also denjenigen, der eine Verpackung unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Für viele Online-Händler:innen, die individuelle Versandkartons mit eigenem Logo oder eigener Marke bedrucken lassen, bedeutet das: Sie sind der Erzeuger, und die Pflicht trifft sie direkt.

Gilt das auch für Klebeband, Luftpolster und Co.?

Streng nach dem Wortlaut der Verordnung, schließt die Kennzeichnungspflicht nicht nur den klassischen Karton mit ein, sondern auch Klebeband, Luftpolsterfolie und anderes Verpackungsmaterial. Müssen Händler:innen da nun auch jeden Klebestreifen kennzeichnen, oder darauf achten, ob diese vorgenommen wurde?

Jein, beziehungsweise: Es kommt darauf an.

Tatsächlich handelt es sich bei Verpackungsmaterialien im Sinne der Verordnung grundsätzlich auch um Verpackungen, die lizenziert und registriert werden müssen.

Realistisch ist, dass eine Kennzeichnung dieser Materialien einmal vom tatsächlichen Hersteller vorgenommen werden muss. Nicht jedes abgeschnittene und genutzte Teil Klebestreifen muss eine Kennzeichnung enthalten. Ob Händler:innen, die selbst als Erzeuger gelten, eine Kennzeichnung für die Verpackung als gesamtes vornehmen können, ist Auslegungssache. Eventuell könnte das Durchsetzungsgesetz, das Deutschland bis August erlassen muss, Aufschluss darüber geben.

Veröffentlicht: 17.04.2026
img Letzte Aktualisierung: 17.04.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
34 Kommentare
Kommentar schreiben

Sascha Ballweg
12.05.2026

Antworten

Allein an diesem einen Artikel hier häufen sich die Detailfragen. Wann gedenkt der Händlerbund diese zu beantworten? Wir sind Mitglied.
Redaktion
12.05.2026
Hallo Sascha und die Fragesteller:innen, wir haben bemerkt, dass zu diesem speziellen Artikel derzeit viele Detailfragen aufkommen. Seien Sie versichert: Wir sind bereits dabei, alle offenen Punkte intern zu prüfen und aufzuarbeiten. Um die Antworten für Sie und alle anderen Mitglieder übersichtlich und gebündelt zur Verfügung zu stellen, werden wir die wichtigsten Fragen zeitnah in einem separaten FAQ-Bereich zusammenfassen. Da es sich bei Ihren Anliegen teilweise um sehr spezifische rechtliche Details handelt, möchte ich Sie zudem auf unsere Rechtsberatung hinweisen. Als Mitglied des Händlerbundes haben Sie dort jederzeit die Möglichkeit, eine individuelle Einschätzung für Ihren konkreten Fall zu erhalten. Wir danken Ihnen für Ihre Geduld und halten Sie über auf dem Laufenden! Herzliche Grüße Ihr Team vom Händlerbund
ein anderer Peter
29.04.2026

Antworten

Ab wann werden denn die Kartons, z.B. im Shop des Händlerbundes, diese Normen erfüllen. Bis heute gibt es keinen einzigen Karton bei Euch der kompatibel wäre, oder?
Karsten
28.04.2026

Antworten

Geht es dabei hier nur um Kartonverpackungen ? was ist mit Folientüten, also Klarsichtbeutel zum Beispiel ?
Katja
23.04.2026

Antworten

Könnten Sie bitte die Frage beantworten, ob das auch für die Kleinunternehmer, z.B. mit einem Vintage Shop gilt, die ausschließlich gebrauchte Kartons benutzen. Das wäre sehr hilfreich. Diese Frage ist schon häufiger gestellt worden. Vielen Dank!
Redaktion
27.04.2026
Hallo Katja, die Kennzeichnungspflicht muss immer vom Erzeuger erfüllt werden, das kann auch Kleinunternehmer treffen. Wann man als Erzeuger gilt, haben wir in diesem Artikel beschrieben:   Neue Verpackungsverordnung ab August 2026: Wer gilt als Erzeuger?
Bei gebrauchten Kartons muss streng genommen kontrolliert werden, ob eine Kennzeichnug vom Erzeuger vorgenommen wurde. Viele Grüße die Redaktion
Joachim
23.04.2026

Antworten

Nur eine Frage, was kostet es denn dagegen zu verstoßen oder geht es hier um Abmahnungen? Ist doch vielleicht einfacher so...
ath
23.04.2026

Antworten

Und "den Chinesen" juckt das alles nicht, kommen täglich Millionen Produkte aus Fernost in die EU, die unsicher sind, keine Kennzeichnungen haben etc. etc. etc.. Wichtig ist, dass die EU weiterhin alles gibt, um die heimischen Händler komplett in Grund und Boden zu regulieren, damit es der Chinese etwas leichter hat...
Heinz
23.04.2026

Antworten

Endlich ein Grund im August in Rente zu gehen und dem ganzen Sch.... tschüss zu sagen
Lars
22.04.2026

Antworten

Kann man denn gegen diese überbordende Regulierung gar nichts unternehmen?
Diana
22.04.2026

Antworten

Wenn ich Kleidung vom Großhändler erhalte und diese veredele. Diese geht dann an den Endkunden, meist im gleichen Karton (gebraucht), muss ich dann nichts machen?
Robert
22.04.2026

Antworten

Hurra, hurra, alle Abmahnwälte reiben sich jetzt schon die Hände. Da wird es sehr viel Arbeit und Geld auf sie zukommen. Völliger Nonsens und reine Schikane. Obelix würde sagen: die spinnen die EU-ler
Sophia
21.04.2026

Antworten

Also nur mal zum mitschreiben: wenn ich als Künstlerin zum Beispiel jemanden einen Kunstdruck zusende....dann muss ich zukünftig nicht nur auf der Rückseite des Kunstdruckes meine sämtlichen GPSR-Infos draufpacken, sondern auch auf den Versandumschlag alle Herstellerangaben des Umschlages drauf haben. Und IM Umschlag, in dem ich den Kunstdruck mit einer Glassinhülle hübsch verpacke und schütze...muss ich ebenso auf die Glassinhülle diese Angaben stehen haben. Und auf den kleinen Logo-Sticker, mit dem ich das Glassintütchen verschließe...soll ich da ebenfalls alles noch in Mikroschrift dazudrucken? Ich mach das alles nebenher freiberuflich und man verliert wirklich allmählich die Lust, bei all diesen schildbürgerischen Erlassen.
Redaktion
22.04.2026
Hallo Sophia, wenn du die Briefumschläge nicht selber herstellst oder unter eigenem Namen Verkaufst, gilst du nicht als Erzeuger. Der Hersteller muss die Kennzeichnung somit vornehmen, nicht du. Viele Grüße die Redaktion
andreas
21.04.2026

Antworten

Fülle Folie mit Luft, daraus entstehen nun Luftpolsterkissen, bin nun erzeuger . Oder muss der Hersteller der Folie die Folie bedrucken ? Damit die Brüssel zufrieden sind würden wir dann zur Folie am besten noch Folgendes angeben: Folie auis PP in Verpackungsmüll entsorgen Luft aus 78,08 % Stickstoff, 20,95 % Sauerstoff, 0,93 % Argon und 0,04 % Kohlenstoffdioxid, bitte Freilassen
Bert
22.04.2026
Hallo Andeas, vorsicht! Bist du sicher das du solch ein gefährliches Gas einfach "freilassen "darfst? Was sagt den hierzu das Emmissionschutzgesetz? Ich bin mir sicher , schon da CO² dabei ist wird eine CO² Abgabe fällig... Es ist einfach nur noch Irrsinn!
Peter
20.04.2026

Antworten

Wann bin ich Erzeuger? Wenn ich eine handgemachte Vase in gebrauchte Luftpolsterfolie packe und dann in einem braunen 0815-Karton versende, der nur ein Adressetikett mit meinem Shop als Absender trägt, bin ich dann Erzeuger der Versandverpackung? Muss ich dann die Folie und den Karton Kennzeichen und vielleicht noch die Kennzeichnungen der Hersteller entfernen, damit der Kunde nur einen "Erzeuger" hat und nicht verwirrt ist?
Michi Mö
20.04.2026

Antworten

Ich lang mir nur noch an den Kopf. Wo soll das noch hinführen? Meine Fragen: 1 Betrifft das Unternehmen ab einer bestimmten Größe (Umsatz, Mitarbeiter etc.)? 2 Ich nehme seit Jahr und Tag gebrauchte Kartonagen für meine Waren. Betrifft die das auch? 3 Wie läuft das, wenn ich Verpackungsmaterial wie größere Umschläge bei einem Händler XYZ einkaufe? Ich lasse mir keine Extraverpackung anfertigen. Da verliert man die Lust und ich glaube langsam, das ist gewollt! Ich trage keinen Aluhut!
Max Sonntag
20.04.2026

Antworten

Wenn ich von derlei Verbesserungen aus Brüssel höre, denke ich immer häufiger an den guten alten Götz vor Berlichingen: "Sag er ihm, er kann mich im..." - na ihr wißt schon. Das ist doch alles nicht mehr normal. Fehlt nur noch der Warnhinweis: Versandhandel schädigt die Umwelt. Man könnte darüber lachen, wenn es nicht so traurig wäre.
Yildiz
20.04.2026

Antworten

Jawohl 🫡 das D-Gesetz! Ich werde es genau so machen. Ich werde jedes Stück Klebefilm auf der Verpackung mit allem was dazugehört kennzeichnen. Das ist doch ganz einfach. Hast du noch alle oder andere Ideen?
Carsten Ranke
20.04.2026

Antworten

Hierzu eine Frage: Dürfen wir denn ab dem 12.08.2026 noch in ungekennzeichneten Kartons versenden? Oder müssen jetzt tausende noch nicht gekennzeichnete Kartons, die vor Inkrafttreten dieses schwachsinnigen Gesetzes gekauft wurden, entsorgt werden?
TF
20.04.2026

Antworten

Das ist doch alles nicht mehr normal!
andreas
20.04.2026

Antworten

Dürfen dann die Kartons die zuvor eingekauft wurden und noch Tonnenweise bis dahin auf Lager liegen nicht mehr verwendet werden ?
KI
20.04.2026

Antworten

Meinung: Lobbyisten vor da geht noch mehr! Kümmern wir uns um diese ganzen Regularien, Verordnungen und Gesetze die dem Händler seine Gewinnmarge schmelzen lassen bis er Pleite ist. Nicht zu vergessen die sich weiter ausdehnende Bürokratie! Deutschland von einer Wirtschaftsmacht zum Niemand verkümmert! Toll was Politiker der CDU / CSU und SPD alles können außer Selbstbereicherung!
HS
20.04.2026

Antworten

In der Einleitung dieses Beitrages heißt es "Mit ihr ändern sich nicht nur die Zuständigkeiten für Registrierung und Lizenzierung,.......". Wer ist denn zukünftig zuständig für die Registrierung und Lizensierung? Das ist ja mal die spannendste Frage.
Michael
20.04.2026

Antworten

Ich warte auf den Tag, wann solche Angaben auf jedem einzelnen Blatt Klopapier abgedruckt sein müssen. Langsam wird es albern. Wie sieht es den mit Kartons aus Bestand aus? Sind diese auch so zu kennzeichnen?
Sandra
20.04.2026
hahaha - oh, das wird kommen - nicht zu vergessen, der Gefahrenhinweis!! ;o) An Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten. Vor allem, da sich ausschließlich wir dummen deutschen immerr dran halten und sonst niemand. Ist doch das gleiche wie mit der legitimierten Betriebsspionage (ähm, "Produktsicherheitsgesetz", sorry.) Die Ösis pfeifen drauf, die Spanier auch. Aber wir haben ja schließlich auch die Umsetzungswut -weil die Regierung hier ihre komplette Verwandtschaft in den neuen "Ministerien" als - "Klopapierchecker-Beauftragten" einstellen kann. In 2025 waren es "nur" 25000 Insolvenzen - die Regierung scheint auf ein Vielfaches zu "hoffen". Das wird auch kommen.....
Christiane Miller
20.04.2026

Antworten

Was ist mit Sendungen an Geschäftskunden? Wir verwenden hier gebrauchtes Verpackungsmaterial.
Ch. Miller
20.04.2026

Antworten

Was ist mit noch vorhandenen Kartonen die z.B. in 2025 bestellt wurden?
cf
20.04.2026

Antworten

Eine Frage zuerst: Muss die Kennzeichnung offensichtlich sein? Wir haben kleine Geschenkschachteln aus Pappe, die innen einen Bodeneinleger aus Pappe haben. Würde es ausreichen, wenn wir die Kennzeichnung auf dem Bodeneinleger aufkleben und diesen dann mit der Kennzeichnung nach unten in den Karton legen? Er kann ja leicht herausgenommen werden.... Anmerkung: Sehr schönes Beitragsbild - hoffe, dass künftig alle Kartons so aussehen, denn das ist auch besonders Datenschutzkonform damit alle Nachbarn und der/die Postbot*in weiß woher die Sendung kommt (wenn der Absender mit eigenem Namen kennzeichnen muss). Zudem freue ich mich darauf, dass Tesafilm künftig nicht mehr kristallklar ist, denn wenn ich 2cm davon abreiße um ein Geschenkpapier zuzukleben, dann soll die beschenkte Person natürlich darüber aufgeklärt werden, woraus der Tesafilm besteht und wie dieser zu entsorgen ist.
Yildiz
20.04.2026
Hallo cf, dürfte ich mal fragen, hast du ab dem Absatz „Anmerkung….. , Ironisch gemeint? Viele Grüße
Redaktion
20.04.2026
Hallo cf, die Kennzeichnung darf klein und unauffällig sein, allerdings sollte sie trotzdem so sein, dass sie von Verbraucher:innen ohne weiteres gefunden werden kann. Ein versteckter Einleger innen im Karton würde diese Voraussetzungen vermutlich nicht erfüllen. Wenn die Verpackung zu klein für eine Kennzeichnung ist, kann diese auch auf einem Zettel beigelegt werden. Viele Grüße die Redaktion
cf
21.04.2026
@Yildiz ja, natürlich war das ironisch gemeint ;-) @Redaktion Bei den von mir gemeinten Verpackungen handelt es sich um kleine (ca. Zigarettenschachtel-große) Stülpdeckel-Geschenkkästchen aus Pappe. Wenn da so eine blöde Kennzeichnung drauf muss, dann wird ja faktisch die Geschenkverpackungs-Wirkung aufgehoben.
Sabine
23.04.2026
@cf dachte das gilt nur für den Versandkarton?!