Entfällt mit der neuen Verpackungsverordnung (PPWR) endlich die Registrierung in anderen Ländern?

Veröffentlicht: 14.05.2025
imgAktualisierung: 19.12.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 3 Min.
14.05.2025
img 19.12.2025
ca. 3 Min.
Um einen Globus kreisen Pakete
vectorfusionart / Depositphotos.com
Viele Verantwortliche hoffen, dass mit der neuen Verpackungsverordnung (PPWR) das Registrierungschaos in Europa endet.

Registrierungspflicht heute: Ein Flickenteppich

Bisher gilt: Wer Verpackungen in verschiedenen EU-Ländern in Verkehr bringt, muss sich in jedem einzelnen Land registrieren und an ein nationales Rücknahmesystem anschließen. Für viele Unternehmen bedeutet das: hoher Verwaltungsaufwand, Sprachbarrieren, juristische Komplexität – oder der kostenintensive Einsatz von Dienstleistern. Die Hoffnung auf eine einheitliche Registrierung in der EU ist daher groß. Aber ist dem auch so?

PPWR bringt erste Schritte zur Harmonisierung – aber keine zentrale Lösung

Die kurze Antwort: nein. Die PPWR will zwar deutliche Signale zur Harmonisierung setzen, eine vollständige zentrale EU-Registrierungspflicht ist aber noch nicht umgesetzt. Die Erwägungsgründe zur Verordnung lassen erkennen, dass die zuständige Behörde in jedem Mitgliedstaat ein Herstellerregister erstellt und verwaltet, in dem sich die Hersteller verpflichtend registrieren müssen. Die Anforderungen für die Registrierung der Hersteller sollten nach dem Willen der EU allerdings in der gesamten Union so weit wie möglich harmonisiert werden, um die Registrierung zu erleichtern. Davon lässt die Verordnung selbst jedoch wenig erkennen.

Registrierungspflicht bleibt bestehen – auch beim Auslandsversand

Artikel 44 der PPWR verpflichtet Hersteller zunächst weiter, sich in jedem EU-Mitgliedstaat zu registrieren, in dem sie neue oder gebrauchte Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals in Verkehr bringen oder auspacken. Diese Registrierung selbst erfolgt nach wie vor in nationalen Herstellerregistern, die künftig untereinander vernetzt sein sollen, um die Anmeldung in mehreren Ländern zu erleichtern. Es gibt jedoch (noch) kein zentrales EU-weites Register oder eine einheitliche Registrierung mit Wirkung für alle Staaten. Dies ist in der Verordnung nicht vorgesehen.

Beim grenzüberschreitenden Versand an Endabnehmer greift ergänzend Artikel 45 PPWR: Ab dem 12.08.2026 müssen Hersteller bzw. Online-Händler für jedes ausländische EU-Mitgliedsland, in das sie Verpackungen abgeben, einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter benennen. Dieser Bevollmächtigte übernimmt im jeweiligen Mitgliedstaat die Registrierung und Verpackungslizenzierung.

Ein Versand in andere EU-Mitgliedstaaten ist nur zulässig, wenn ein entsprechender Bevollmächtigter benannt wurde. Ohne gültige Registrierung bzw. ohne ordnungsgemäß bestellten Bevollmächtigten dürfen Verpackungen oder verpackte Produkte im jeweiligen Mitgliedstaat weder bereitgestellt noch ausgepackt werden. Auch Online-Marktplätze sind verpflichtet, entsprechende Registrierungsnachweise abzufragen.

Zukünftige Vereinfachung möglich, aber ungewiss

Die Kommission wird einen Durchführungsrechtsakt erlassen, der z. B. den genauen Aufbau und die Anforderungen an die Register vorgibt. Sie kann hier technische Vereinheitlichungen anstoßen, z. B. ein einheitliches Registrierungsformular, gemeinsame Schnittstellen oder automatische Datenübermittlung zwischen Mitgliedstaaten. Hierzu ist jedoch noch nichts Näheres bekannt.

Die Kommission kann und wird jedoch – wie es sich Betroffene wünschen dürften – kein zentrales EU-Register einführen, da die Verordnung ausdrücklich das nationale Register vorschreibt, wie es in Artikel 44 gefordert wird.

Bürokratieabbau bleibt Herausforderung

Dass die neue PPWR die Hürden in der Praxis senkt, ist höchst ungewiss. Die IHK Koblenz fordert daher folgerichtig: „Hilfreich wäre eine europaweit einheitliche Registrierung nach dem One-Stop-Shop-Verfahren. Dadurch würde der Warenverkehr innerhalb der EU erheblich erleichtert und der Binnenmarkt gestärkt.“

Trotz der europäischen Harmonisierung bleibt der bürokratische Aufwand für Unternehmen daher weiterhin hoch: Zusätzlich zur Bestellung von Bevollmächtigten, die die verpackungsrechtlichen Pflichten in den jeweiligen Exportländern übernehmen, sind weiterhin separate Registrierungen in den nationalen Verpackungsregistern erforderlich. „Mit solchen Vorgaben wächst der bürokratische Aufwand, und es entstehen weitere Kosten für Unternehmen“, kommentiert die IHK.

Fazit: Noch kein Ende der Mehrfachregistrierung

Auch mit der PPWR bleibt die Pflicht zur Verpackungsregistrierung in jedem EU-Land bestehen. Die Verordnung schafft jedoch die rechtliche Grundlage für spätere Vereinfachungen – insbesondere durch einen zentralen Vertretermechanismus und zukünftige digitale Register. Bis es zu Erleichterungen kommt, sollten Unternehmen sich weiterhin proaktiv um die Einhaltung nationaler EPR-Pflichten kümmern – idealerweise mit strukturierter Unterstützung durch Experten, um den Aufwand gering zu halten und Bußgelder zu vermeiden.

Entlastung oder Belastung? Was die neue Verpackungsverordnung wirklich bedeutet

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Veröffentlicht: 14.05.2025
img Letzte Aktualisierung: 19.12.2025
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
3 Kommentare
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Markus
21.05.2025

Antworten

Einfachste Lösung: Nicht mehr ins EU Ausland versenden oder nur noch in bestimmte EU-Länder... die EU ist ohnehin ein irgendwann scheiternder Haufen geworden... Anstatt den EU-Handel zu stärken, wurde dieser genau durch diese Verpackungsverordnung zerstört... Viele Firmen liefern nicht mehr in andere EU-Länder... war das aber nicht einmal der Grundgedanke der EU? PS: Für Spanien kommt ab Juli noch der Wahnsinn, das jegliche Verpackung mit unterschiedlich farbigen Punkten markiert werden muss, damit der Spanier auch nicht zu doof ist, die Verpackungen in die entsprechend gleichfarbige Mülltonne zu werfen... Was für ein Irrsinn und einfach nicht praktikabel für kleine und mittlere Firmen! Ab Juli also auch für Spanien auf nimma Wiedersehen - ihr habt doch langsam nicht mehr alle Tassen im Schrank... :-(
Achim
15.05.2025

Antworten

Der Irrsinn kennt jedenfalls keine Ländergrenzen. Wäre ja auch zu einfach, gleich die Verpackung entsprechend zu "besteuern" , aber dann gebe es natürlich auch weniger Posten für drittklassige Politiker zu verscherbeln.
cf
15.05.2025

Antworten

Man bedenke auch, dass es noch zwei Paar Schuhe sind: Einerseits die Registrierung im Verpackungsregister je EU-Land, was bestenfalls irgendwann (vermutlich nicht mehr vor meiner Rente) noch passiert und andererseits der verpflichtende Beitritt zu einem Rücknahmesystem. Letzteres sind ja mehr oder weniger freie Anbieter ja Land. Bezüglich der Rücknahmesysteme bezweifele ich, dass es jemals eine einheitliche Abgabemeldestelle gibt. Von daher sehe ich hier wenig Hoffnung, dass man irgendwann tatsächlich nur eine Meldung abgeben muss. Es kommt demnächst ja auch noch das Textilentsorgungsgedöns mit all seinen Meldepflichten und Rücknahmesystemen. Obwohl es auch nur eine neue Materialart ist, wird hierfür natürlich je Land eine neue Registrierungsstelle gegründet anstatt die Verpackungsregister einfach zu erweitern. Wir freuen uns schon auf die neuen Melde- und Abgabepflichten ...