Zukünftige Vereinfachung möglich, aber ungewiss
Die Kommission wird einen Durchführungsrechtsakt erlassen, der z. B. den genauen Aufbau und die Anforderungen an die Register vorgibt. Sie kann hier technische Vereinheitlichungen anstoßen, z. B. ein einheitliches Registrierungsformular, gemeinsame Schnittstellen oder automatische Datenübermittlung zwischen Mitgliedstaaten. Hierzu ist jedoch noch nichts Näheres bekannt.
Die Kommission kann und wird jedoch – wie es sich Betroffene wünschen dürften – kein zentrales EU-Register einführen, da die Verordnung ausdrücklich das nationale Register vorschreibt, wie es in Artikel 44 gefordert wird.
Bürokratieabbau bleibt Herausforderung
Dass die neue PPWR die Hürden in der Praxis senkt, ist höchst ungewiss. Die IHK Koblenz fordert daher folgerichtig: „Hilfreich wäre eine europaweit einheitliche Registrierung nach dem One-Stop-Shop-Verfahren. Dadurch würde der Warenverkehr innerhalb der EU erheblich erleichtert und der Binnenmarkt gestärkt.“
Trotz der europäischen Harmonisierung bleibt der bürokratische Aufwand für Unternehmen daher weiterhin hoch: Zusätzlich zur Bestellung von Bevollmächtigten, die die verpackungsrechtlichen Pflichten in den jeweiligen Exportländern übernehmen, sind weiterhin separate Registrierungen in den nationalen Verpackungsregistern erforderlich. „Mit solchen Vorgaben wächst der bürokratische Aufwand, und es entstehen weitere Kosten für Unternehmen“, kommentiert die IHK.
Fazit: Noch kein Ende der Mehrfachregistrierung
Auch mit der PPWR bleibt die Pflicht zur Verpackungsregistrierung in jedem EU-Land bestehen. Die Verordnung schafft jedoch die rechtliche Grundlage für spätere Vereinfachungen – insbesondere durch einen zentralen Vertretermechanismus und zukünftige digitale Register. Bis es zu Erleichterungen kommt, sollten Unternehmen sich weiterhin proaktiv um die Einhaltung nationaler EPR-Pflichten kümmern – idealerweise mit strukturierter Unterstützung durch Experten, um den Aufwand gering zu halten und Bußgelder zu vermeiden.
Entlastung oder Belastung? Was die neue Verpackungsverordnung wirklich bedeutet
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben