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Verpackungsverordnung: Kann ich mich ab August bei LUCID abmelden?

Veröffentlicht: 28.04.2026
imgAktualisierung: 05.05.2026
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 3 Min.
28.04.2026
img 05.05.2026
ca. 3 Min.
Lager mit Kartons
Erstellt mit KI
In welchem Fall können Händler:innen sich bei LUCID und dem dualen System abmelden?


Ab dem 12. August gilt die neue Verpackungsverordnung (PPWR). Mit den neuen Regeln ändert sich in vielen Fällen auch die Zuständigkeit für Registrierung und Lizenzierung. Bei vielen Händler:innen kommt nun die Frage auf, ob sie sich bei der zentralen Stelle Verpackungsregister und bei ihrem dualen System abmelden können.

Wann eine Abmeldung möglich ist

Bisher mussten sich alle Händler:innen, die Verpackungen nutzen, sowohl bei der zentralen Stelle Verpackungsregister als auch bei einem dualen System registrieren. Während es bisher immer darauf ankam, wer die Verpackungen erstmal mit Ware befüllt in den Verkehr bringt, muss die Registrierung ab August die Person vornehmen, die die Verpackung erstmals im Mitgliedsstaat in Verkehr bringt. Bei Händler:innen, die ihre Ware aus Deutschland beziehen, ist das regelmäßig der Erzeuger.

Händler:innen, die nach der neuen Verordnung als Erzeuger gelten, müssen also weiterhin eine Registrierung und Lizenzierung vornehmen.

Händler:innen, die ihre Verpackungen aus Deutschland beziehen und nur innerhalb Deutschlands versenden, sind in Zukunft nicht mehr von der Registrierungs- und Lizenzierungspflicht betroffen, da sie nicht als Erstinverkehrbringer gelten.

Konkret bedeutet das: Wer neutrale Standard-Versandkartons bei einem deutschen Lieferanten kauft, ausschließlich innerhalb Deutschlands versendet und kein eigenes Logo oder keine eigene Marke auf der Verpackung hat,  muss keine Lizenzierung oder Registrierung mehr vornehmen. In diesem Fall gilt der Lieferant als Erstinverkehrbringer und muss die Pflichten beachten.

Es kommt zukünftig also nicht mehr darauf an, wer Verpackungen erstmals mit Ware befüllt in Verkehr bringt, sondern nur auf das Inverkehrbringen im Mitgliedstaat.

Darauf müssen Händler:innen achten

Händler:innen, die alte Verpackungen noch abverkaufen, müssen diese weiterhin lizenzieren und müssen weiterhin bei LUCID registriert sein. Verpackungen, die bereits vor August im Verkehr waren, sind nicht bereits vom Erzeuger lizenziert worden, somit bleibt die Pflicht hier weiter beim Händler, bis diese Kartons komplett aufgebraucht sind.

Außerdem müssen Händler:innen darauf achten, dass der Lieferant die Pflichten auch tatsächlich erfüllt. Händler:innen sind trotzdem dafür verantwortlich, dass sie nur Verpackungen in Verkehr bringen, die den Pflichten der Verpackungsverordnung entsprechen.

Eine Abmeldung ist außerdem in der Regel erst zum Jahresende möglich, da der Vertrag über ein Kalenderjahr geschlossen wird.

Wann eine Abmeldung nicht möglich ist

Die Registrierungsverpflichtung für Händler:innen besteht weiterhin, wenn die Versandverpackungen von einem Verpackungshersteller im Ausland bezogen werden und die Ware dann in Deutschland verschickt wird. Wer also Kartons aus Österreich, Polen oder China importiert, bleibt selbst registrierungspflichtig.

Dasselbe gilt für alle Händler, die individuelle Verpackungen mit eigenem Logo, eigenem Design oder unter eigener Marke einsetzen: Sie sind Erzeuger im Sinne der PPWR und bleiben in der vollen Pflicht – mit LUCID-Registrierung, dualem System und ab August 2026 zusätzlich mit Konformitätsbewertung und EU-Konformitätserklärung.

Und wer in andere EU-Länder versendet, braucht dort ohnehin eine separate Registrierung im jeweiligen nationalen Register – die Registrierung muss weiterhin in jedem Land erfolgen, in dem man verkauft. Es gibt kein zentrales EU-Register für die Lizenzierung.

Hinweis: In einer alten Version des Artikels sprachen wir davon, dass die Registrierungs- und Lizenzierungspflichten immer beim Erzeuger liegen. Tatsächlich kommt es darauf an, wer die Verpackungen im Mitgliedsstaat erstmal in Verkehr bringt. Da es sich bei Händler:innen die in Deutschland verkaufen und ihre Verpackungen aus Deutschland beziehen dabei regelmäßig um den Erzeuger handelt, ändert diese Unterscheidung nichts am Ergebnis. 

Veröffentlicht: 28.04.2026
img Letzte Aktualisierung: 05.05.2026
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
37 Kommentare
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Juri
04.05.2026

Antworten

Was ist eigentlich mit Kunststoffen/Stretchfolien/Klebeband etc. fällt das dann auch weg? Fällt alles weg was ich bei Zentek oder wem auch immer, und Lucid angeben muss weg? Danke für eine Aussagekräftige Info.
Redaktion
04.05.2026
Hallo Juri, auch hier muss sicher gestellt sein, dass die Materialien bereits lizenziert wurden. Viele Grüße die Redaktion
Thomas
02.05.2026

Antworten

Dieser ganze Wahnsinn wird immer unübersichtlicher und ist für "Kleinstunternehmen" alles nicht mehr umsetzbar bzw. zu durchschauen. Man denkt gerade, daß man nun mit dem Onlineshop auf dem aktuellen Stand ist, kommt sofort wieder irgendein Schwachsinn daher. E-Rechnung, Widerrufsbutton.....
Holger
02.05.2026

Antworten

Was gilt wenn man als Kleinstunternehmen nur innerhalb Deutschlands versendet aber ausschließlich gebrauchte Verpackungen verwendet ( z.Bsp. Weinkisten oder Verpackungen mit denen man selbst beliefert wurde....)
Redaktion
04.05.2026
Hallo Holger, wie es sich mit gebrauchten Verpackungen verhält, haben wir in diesem Artikel behandelt: Die neue Verpackungsverordnung: Was gilt bei gebrauchten Verpackungen?
Viele Grüße die Redaktion
vva
02.05.2026

Antworten

Also wie ist es wen man es doch im voraus bezahlt hat ?bekommt man es teils erstattet? Danke!
Miller Christiane
30.04.2026

Antworten

Wie sieht es aus wenn ich als Kleinunternehmer z.b. 9 Pakete pro Jahr nach Italien, 4 nach Frankreich, 5 nach NL und 1 nach Polen sende?
Redaktion
04.05.2026
Hallo Christiane Miller, in den jeweiligen Ländern muss eine Registrierung vorgenommen werden und ein Bevollmächtigter bestellt werden. Viele Grüße die Redaktion
Max Sonntag
05.05.2026
Das genau ist der Scwachsinn dieser ganzen Regelung. Auch für nur 1 Paket nach Rumänien mußt du dort einen Beauftragten bestellen und dem "Verpackungsmüll" für die Entsorgung lizensieren. Da der Beauftragte auch nicht für umsonst arbeitet und Abfallregistrierung i.d.R. nach Mindestmengen erfolgt, kostet dieser bürokratische Erguß mehr, als er Nutzen bringt. Aus diesem Grund haben wir seit diesem Jahr den Versand in die EU-Länder eingestellt (mit Ausnahme von Österreich). Adieu europäischer Binnenmarkt. Gut, das kostet uns ein klein wenig Gewinn, aber dafür wied die OSS-Steuererklärung jetzt auch sehr einfach.
Andreas
29.04.2026

Antworten

Wie sieht es denn aus wenn ich als Kleinunternehmen ins EU Ausland versende? Also mit neutralen Verpacku gen?
Redaktion
30.04.2026
Hallo Andreas, bei Versendung ins Ausland muss ein Bevollmächtigter im jeweiligen Land gestellt werden und die Registrierung und Lizenzierung im jeweiligen Land vornehmen. Viele Grüße die Redaktion
Onemos
29.04.2026

Antworten

Klingt sehr gut. Laut Lizenzero, dürfen wir uns trotz der im Artikel genannten Verpackungen nicht abmelden, weil die Verpackungen durch ein Versandunternehmen(DHL oder UPS) versendet werden. Somit sind wir lt. Auskunft nicht raus aus der Verpflichtung. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Heinrich
29.04.2026

Antworten

Ich habe das hier gelesen, was stimmt denn jetzt? Das verunsichert uns als Händler komplett: In verschiedenen Veröffentlichungen wird derzeit der Eindruck vermittelt, dass Händler:innen sich ab August aufgrund der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) von der Registrierung bei LUCID und der Beteiligung an einem dualen System abmelden können. Diese Darstellung ist so nicht zutreffend. Das aktuell in Deutschland geltende Verpackungsgesetz (VerpackG) bleibt weiterhin maßgeblich, solange keine konkrete nationale Umsetzung oder Anpassung erfolgt ist. Die PPWR führt nicht automatisch und unmittelbar zu einem Wegfall bestehender Pflichten. Insbesondere bleibt die Registrierungspflicht bestehen, wenn Unternehmen Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um neutrale Verpackungen handelt oder ob diese von einem deutschen Lieferanten bezogen wurden. Eine Abmeldung von LUCID und die Beendigung der Systembeteiligung sind daher nur dann zulässig, wenn tatsächlich keine systembeteiligungspflichtigen Verpackungen mehr in Verkehr gebracht werden. Unternehmen sollten bestehende Verpflichtungen daher unverändert einhalten und sich nicht auf pauschale Aussagen verlassen, die zukünftige Regelungen vorwegnehmen oder unzutreffend vereinfachen.
Redaktion
30.04.2026
Hallo Heinrich, nach unserer Rechtsauffassung, sagt die Verordnung, dass die Pflicht für Registrierung und Lizenzierung beim Erzeuger liegt. Das Verpackungsverordnungsdurchsetzunggesetz, in welchem Deutschland die neuen Regeln konkretisieren kann ist noch nicht verabschiedet, bisher liegen uns allerdings keine Informationen vor, dass Deutschland von den Bestimmungen der EU abweicht. Wie im Artikel geschrieben, soll eine Abmeldung nur dann vorgenommen werden, wenn sicher gestellt ist, dass die Verpackungen, die bezogen werden vom Erzeuger lizenziert werden, so dass keine unlizenzierten Verpackungen in Verkehr gebracht werden. Viele Grüße die Redaktion
Elena
29.04.2026

Antworten

Danke. Sehr klar verständlich geschrieben
Markus
29.04.2026

Antworten

Gilt denn die Regelung für Kleinstunternehmen dann auch im EU-Ausland? Wenn nicht, warum nicht? Wann kommt endlich ein zentrales EU-Register? Es ist für kleine Firmen unmöglich sich in jedem EU-Land Verpackungstechnisch zu registrieren, dort oft noch Verpackungsbevollmächtigte zu benötigen, die wie Blutsauger erhebliche Kostenrechnungen produzieren, was sich in keiner Weise rechnet und dann noch jährliche Meldungen für jedes Land zu tätigen. Wer soll das als Kleinunternehmen noch personell schultern? UNMÖGLICH soetwas. Somit ist man als Kleinunternehmen gezwungen entweder zu hoffen, es passiert nichts oder wie wir, einfach in viele Länder der EU gar nicht mehr zu versenden. Damals erzielten wir mit EU Ausland noch nennenswerte Umsätze - das ist alles Vergangenheit durch diesen wahnsinnigen Bürokratismus! Ist das auch wirklich der Grundgedanke der EU? Das der Handel zwischen den EU Ländern zurück geht oder unter massiven bürokratischen Wahnsinn wie Diesem Verpackungsgesetz leidet? Ist das wirklich im Sinne von Robert Schuman und Jean Monnet den Gründungsvätern der freien Handelswirtschaft in der EU? Ich glaube nicht. Sie würden sich im Grabe herumdrehen!!! Schämt Euch EU-Verantwortliche für Euer Nichtskönnen! Irgendwann kommt aber noch der Tag, spätestens bei den Wahlen...
J.Feige
29.04.2026

Antworten

Ich habe diese Verpackungsverordung nie verstanden, habe ein Kleingewerbe bin alleine, nach Paragraph 19 und handle über Ebay ausschließlich in Deutschland. Obwohl ich ausschließlich gebrauchte Kartonagen verwende, mußte ich mich registrieren, brauche ich das ab 2027 nun nicht mehr? Das wäre ja super!!!
Swen
29.04.2026

Antworten

@ Redaktion/Hanna Hillnhütter Damit wir das richtig verstehen, die Kleinstunternehmer-Regelung gilt aber erst ab August .... wir haben jetzt nicht sinnlos jahrelang die Verpackungen lizenziert ?
Redaktion
30.04.2026
Keine Sorge, Swen. Die Regelung kommt ja durch die neue EU-Verpackungsverordnung, die ab August gilt. Vorher galt das deutsche Verpackungsgesetz und da gab es die Ausnahme nicht.
Chris
29.04.2026

Antworten

Wie verhält es sich bei Kleinstunternehmen, die in die EU versenden, die Verpackungen aber bei deutschen Unternehmen beziehen?
ralf
29.04.2026

Antworten

Frage. Ich kaufe beim deutschen Herseller bereits lizenzierte Verpackung und muss daher selber diese nicht melden, weil ich ja nicht der Hersteller bin, da diese ja vom Hersteller schon lizensiert ist. So weit so gut. Jetzt bringe ich aber an dieser Verpackung nachträglich noch mein Logo dran, als Aufkleber oder mit einem Stempel, wie auch immer. Nun wäre ich ja nun der Hersteller. Aber wenn ich diese bereits vom tatsächlichen Hersteller schon lizensierte Verapckung noch mal lizensieren muss, dann kommt es zu einer Doppellizensierung. Wie verhält es sich in diesem Fall? Ich denke viele Händler machen das so.
S. Hochmuth
04.05.2026
Warte, die in Verkehr gebrachten Kartons muss man trotzdem lizensieren, dachte ich. Äh, Redaktion? Was stimmt denn aktuell? Habe ich zu viel gezahlt oder Ralf zu wenig?
Andree
29.04.2026

Antworten

"Und wer in andere EU-Länder versendet, braucht dort ohnehin eine separate Registrierung im jeweiligen nationalen Register – die Registrierung muss weiterhin in jedem Land erfolgen, in dem man verkauft. Es gibt kein zentrales EU-Register für die Lizenzierung." Ach so also keine Erleichterung dahingehend, dass es eine zentrale Stelle gibt, ähnlich dem OSS Verfahren? Es ist also nur neue Bürokratie mit möglichen exorbitant hohen Straffen im 5 bis 6 stelligen Bereich? Also besser gleich die Firma dicht machen und Bürgergeld beantragen?
Markus
30.04.2026
Die EU ist einfach bereits seit Jahren ein unfähiger Haufen von Nichtskönnern und ein Bürokratiemonster geworden, das systematisch kleine- und mittlere Betriebe zu Gunsten großer Konzerne zerstören möchte... WACHT ENDLICH AUF! Die ganze Bagage in Brüssel gehört einmal raus und gegen fähige Leute ausgetauscht! Ist das alles auch wirklich der Grundgedanke der EU? Das der Handel zwischen den EU Ländern erschwert wird und zurück geht oder unter massiven bürokratischen Wahnsinn wie Diesem Verpackungsgesetz leidet? Ist das wirklich im Sinne von Robert Schuman und Jean Monnet den Gründungsvätern der freien Handelswirtschaft in der EU? Ich glaube nicht. Sie würden sich im Grabe herumdrehen!!! Schämt Euch EU-Verantwortliche für Euer Nichtskönnen! Irgendwann kommt aber noch der Tag, spätestens und hoffentlich bei den nächsten Wahlen...
S. Hochmuth
04.05.2026
Nö, einfach EU weglassen. Das Konstrukt ist weiterhin toxisch und widerspricht dem Ursprungsgedanke der EU.
LordG
29.04.2026

Antworten

Sehr gut, eine Logik korrekt aufgebaut. Jetzt noch das ElektroG vereinheitlich und anpassen, dann er gibt endlich mal was Sinn.
Jay
29.04.2026

Antworten

Was ist mit neutralen Kartons die Europaweit versendet werden und in Deutschland bezogen werden - versendet von einem Fulfiller? - Das steht da irgendwie nicht. Kann man sich da auch abmelden?
MA
29.04.2026

Antworten

Gilt die Kleinstunternehmerregelung auch für die anderen EU Länder oder muss man sich trotzdem wegen einer handvoll Pakete im Jahr in jedem Lieferland registrieren (lassen)?
Andreas
29.04.2026

Antworten

Ich falle demnach unter die Ausnahme für Kleinstunternehmen. Ich beziehe aber vereinzelt Kartonage aus Polen. Bin ich registrierungspflichtig oder nicht?
Markus
30.04.2026
Soweit ich das verstehe ja. Nur lizensierte Kartons aus Deutschland sind befreit. Aber auch erst, wenn diese ab August wirklich vom Hersteller lizensiert wurden... Wenn man also noch Lagerbestände die vorher gekauft wurden, gilt das noch nicht und man muss es weiterhin selbst lizensieren oder bei LUCID und dem Dienstleister bezahlen... Witzig finde ich, dass Firmen auch aus dem Ausland Ware in Kartons geliefert bekommen. Jetzt sollen diese Firmen diese Milliarden Kartons lieber entsorgen, als ggf. noch an Endkunden zu versenden um Rohstoffe und Müll zu sparen... Also laut EU lieber entsorgen, weil dann zahlt man ja keine Lizensierungskosten mehr für diese Kartons. Aber der Müllberg und Rohstoffverbrauch steigt doch dadurch... Sehr logisch liebe EU... Setzen Note 6 und am Besten nochmal bis zum Umfallen die Schulbank drücken, damit wir von eurem geistigen Dünnsch... in Zukunft nichts mehr umsetzen müssen!
Yildiz
30.04.2026
Hallo Andreas, Bericht Vom Händlerbund: Konkret bedeutet das: Wer neutrale Standard-Versandkartons bei einem deutschen Lieferanten kauft, ausschließlich innerhalb Deutschlands versendet und kein eigenes Logo oder keine eigene Marke auf der Verpackung hat, gilt ab August nicht mehr als Erzeuger und muss keine Lizenzierung oder Registrierung mehr vornehmen. In diesem Fall gilt der Lieferant als Erzeuger und muss die Pflichten beachten. Du bleibst weiterhin Registrierungspflichtig wenn du deine Verpackung außerhalb Deutschland beziehst oder diese z.B aus Polen kommen und in Deutschland verkauft werden. LG
André Stoßberg
29.04.2026

Antworten

Was ist denn mit dem Wiederverwenden von Verpackungsmaterial? Welche Regeln gelten denn hier, auch wenn man z.B. Zeitungen etc. verwendet?
Peter
29.04.2026

Antworten

Eine Frage an die Redaktion: Wie sind die Regeln für Kleinstunternehmen die nur gebrauchtes Verpackungsmateriel nutzen?
Wolfgang Brehm
29.04.2026

Antworten

Wir verwenden auch aus umwelttechnischen Gründen Kartons die unsere Lieferanten an uns mit Ware gesendet haben, und möchten dies auch weiterhin so handhaben, um nicht brauchbare Kartons auf den Recyclinghof zu fahren.Unser Unternehmen unter 10 Mitarbeiter und unter 2 Mio. Umsatz. Wir versenden nur in D. Bisher bei LUCID und Landbell registriert und Gebühren gezahlt. Müssen wir uns dann weiterhin da registrieren? mfg W.B.
Markus
30.04.2026
Wahrscheinlich müsst ihr zumindest für diese Kartons (wenn nicht in Deutschland produziert) weiter lizensieren... Fürs EU-Ausland müsst ihr ja ohnehin den Wahnsinn in jedem Land weiter betreiben... Oder Ihr entsorgt diese Kartons einfach, treibt den Rohstoffverbrauch und Müllberg weiter nach oben und habt dann kein LUCID + Landbell mehr... weil die EU denkt ja nur von 12 Uhr bis es leutet ;-)
joachim
29.04.2026

Antworten

Die Ausnahme für Kleinstunternehmen bedeutet, dass solche kleine Firmen gar nichts machen müssen? Also keine Mengen mehr melden und nicht registrieren müssen? Muß hier auch nicht der Karton bedruckt werden? Dann wäre hier ja überhaupt keien Panik angesagt und beim Größerwerden, einfach eine zweite Firma anmelden...
S. Hochmuth
04.05.2026
Haha, das ist der Weg. 😄