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Verpackungsverordnung: Darf ich meine Kartons nach August noch abverkaufen?

Veröffentlicht: 23.04.2026
imgAktualisierung: 23.04.2026
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
23.04.2026
img 23.04.2026
ca. 2 Min.
Kartons im Lager
kalinovsky / Depositphotos.com
Ab dem 12. August gilt die PPWR. Was passiert mit Verpackungen, die Händler jetzt noch auf Lager haben – dürfen diese noch verwendet werden?


Das ist eine der praktisch drängendsten Fragen vor dem Stichtag: Wer günstig eingekauft hat und sich einen Vorrat an Versandkartons angelegt hat, fragt sich jetzt zu Recht, ob er diese nach dem 12. August noch benutzen darf oder ob diese nun entsorgt werden müssen. Auch hier heißt es wie so oft: Es kommt drauf an!

Das regelt die PPWR

In der Verordnung selbst gibt es keine explizite Regel, ob Kartons noch abverkauft werden dürfen. Allerdings findet sich in den Erwägungsgründen der PPWR ein Satz zum Abverkauf von Kartons. Dort heißt es, dass Verpackungen, die bereits vor Geltungsbeginn der Anforderungen in Verkehr gebracht wurden und sich in den Lagerbeständen der Betreiber befinden, den neuen Anforderungen nicht genügen müssen.

Entscheidend ist also, ob die Verpackungen, die jetzt bei Händler:innen herumliegen, bereits „in Verkehrt gebracht“ wurden.

Wann gilt ein Karton als „in Verkehr gebracht“?

Als „in Verkehr gebracht“ gilt eine Verpackung dann, wenn sie erstmals vom Hersteller im Rahmen einer Geschäftstätigkeit für den Handel abgegeben wurde. Wenn Händler:innen also selbst nicht als Erzeuger gelten und nach dem 12. August noch Kartons haben, dürfen diese noch abverkauft werden, wenn sie in Deutschland erworben wurden.

Im Zweifel müssen Händler:innen allerdings nachweisen, dass diese bereits vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden. Daher sollten Rechnungen und Lieferscheine aufbewahrt werden.

Sobald Händler:innen als Erzeuger gelten, müssen ab dem 12. August die Vorgaben eingehalten werden, da sie in dem Fall selbst als Hersteller bzw. Erzeuger gelten.

Das müssen Händler jetzt wissen

Bestehende Lagerbestände aus Lieferungen vor dem 12. August können aufgebraucht werden. Wichtig ist allerdings, im Zweifelsfall den Kaufbeleg oder die Lieferrechnung aufzubewahren, um den Zeitpunkt des Erwerbs nachweisen zu können.

Für alle Neubestellungen ab dem Stichtag gilt: Beim Lieferanten unbedingt nachfragen, ob die Kartons PPWR-konform sind und ob Konformitätsdokumentation bereitgestellt wird. Ein seriöser Verpackungslieferant sollte das ab August 2026 standardmäßig anbieten können.

Veröffentlicht: 23.04.2026
img Letzte Aktualisierung: 23.04.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
11 Kommentare
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D.F.
04.05.2026

Antworten

Mir ist folgender Punkt nicht ganz klar - wenn ich nun Verpackungen vor dem Stichtag auf Lager habe und meine Kundenbestellungen darin verpacke, muss ich diese doch sicherlich weiterhin die Lizenzgebühr bezahlen, oder? Dieser Punkt wird irgendwie nie so wirklich angesprochen oder behandelt. Ich möchte diese Kartons ja natürlich verwenden, es wurde dafür aber keine Lizenzgebühr bezahlt. Bleibt hier das alte Modell bestehen?
Redaktion
05.05.2026
Hallo D.F. Ja, für Verpackungen, die du vor dem Stichtag eingekauft, aber danach in Verkehr bringst, bleibt die Lizenzierungspflicht bestehen – du musst diese also weiterhin über ein duales System lizenzieren. Der Einkauf der Verpackung und das Inverkehrbringen sind zwei verschiedene Ereignisse, und die Lizenzpflicht entsteht mit dem Inverkehrbringen. Viele Grüße, die Redaktion
SC
24.04.2026

Antworten

Und wenn ich als Kunde und Onlineshopbetreiber diese Kartons oder Umschläge für meinen Versand kaufe dann habe ich den schwarzen Peter, denn ich habe sie ja NACH dem Stichtag eingekauft undich muss mich dann an die Verordnung halten und darf diese Verpackungen nicht nutzen, da sie den Vorgaben nicht entsprechen....oder? Ich als Kunde des Weiterverkäufers habe diese Verpackungen ja nach dem Stichtag eingekauft und somit auch keinen Nachweis, dass sie schon vor dem Stichtag in Verkehr gebracht worden sind. Und was die Kommunikation mit Lieferanten angeht habe ich seit der GPSR-Verordnung kein gutes Gefühl mehr. Erfahrungsgemäß ist es ein Wunschdenken der Politiker, dass diese Informationen an die letzte Instanz, den kleinen Onlinehändler, weitergegeben werden. Die Realität sieht da leider ganz anders aus. Es lebe die EU! Wie langweilig wäre es denn auch, ohne diese sinnlosen Schikanen. Dem Umweltschutz dient dieses Gesetz jedenfalls nicht.
Bert
24.04.2026

Antworten

Unfassbar, die EU bringt hier einen völlig absurden Ansatz um die Welt zu retten und alle dummen Bürger machen mit? Die Deutschen sind wirklich verloren! Auf Kartons zwingend den Hersteller zu schreiben und das es ein Karton ist, zusätzlich eine Zertifizierung und Konformitätserklärung zu verlangen, das schlägt an Schwachsinn doch wirklich alles bisher Dagewesene! Werden solche schwachsinnigen Gesetze den von den Bürgern gar nicht mehr hinterfragt? Ich hätte hier schon längst von unserer Interessenvertretung erwartet, das ein Aufschrei durch die Händlerschaft organisiert wird! Diesen Unsinn können wir uns doch nicht gefallen lassen! Jetzt wird doch ernsthaft diskutiert ob alte Verpackungen noch abverkauft werden dürfen oder ob diese entsorgt werden müssen! Seit ihr von allen guten Geistern verlassen? Wie kann man auch nur eine Sekunde daran denken neue Verpackungen zu entsorgen? Ich glaube wirklich ich bin nur noch von Irren umgeben! Es ist an der Zeit diesen völlig weltfremden Gesetzgebern zu sagen, " Es reicht!" So nicht mehr mit uns. Bei den vielen tausenden Händlerbundmitgliedern sollte doch eine ordentliche Protestaktion zu organisieren sein. Kann denn nicht mal jemand recherchieren wer diese Bekloppten sind , die solche dummen Ideen in Gesetze meißeln? Was für dumme Menschen verlassen unsere Schulen, die dann auf solche Posten gehoben werden? Ich wiederhole mich, Deutschland ist verloren!
Thomas
24.04.2026

Antworten

Vielen Dank für die Klarstellung. Sehr hilfreich. Eine Frage dazu: was ist , wenn ich Importeur bin? Also meine Ware aus einem Drittland beziehe, dort sitzt der Erzeuger und wir vertreiben und verkaufen Artikel, die von dort in Versandkartons angeliefert werden, in denen wir weiterverkaufen und versenden. Für ab August erstellt der Exporteur die Konformitätserklärung, aber wir haben noch palettenweise Artikel, die bereits bei uns eingelagert sind. Haben diese auch `` Bestandsschutz``? Vielen Dank....
Andre
24.04.2026

Antworten

Was ist, wenn man seit eh und je alte Kartons aus Retouren und aus Supermärkten wiederverwendet? Wir haben noch nie neue Kartons verwendet?. Eigentlich müsste man sich darüber doch freuen alte Kartons zu verwenden. Stattdessen wird einem das Leben mit dieser ganzen vollkommen überflüssigen Bürokratie zur Hölle gemacht, wer hat darauf noch Lust? Wer hat dafür noch Nerven und Geld? Es läuft doch eh schon nichts mehr und dann machen sie uns durch ihren ganzen Quatsch das Leben noch mehr zur Hölle, sie wollen das nur noch ganz große Unternehmen überleben und alle Kleinen kaputt gemacht werden, nur darum geht es.
Verwerter
24.04.2026

Antworten

Leider fällt es mir dieses Mal schwer, die schrichtigen Schlüsse zu ziehen und ich glaube, dass ich keinesfalls ein Einzelfall bin. Schon immer (25 Jahre) verwende ich gebrauchte Kartons mit und ohne Bedrucktung. Ich baue diese teilweise um, verwende sie als Außen- und (zu Matten gepresst) als Innen-Verpackung. Klebebänder sind neutral gehalten. Die Kartons sind teilweise uralt, teilweise tragen Sie Entsorgungssiegel etc. etc. Bisher habe ich per se alles lizenziert. Das lohnt sich nur, weil ich persönlich verpacke und günstigen Lagerraum besitze sowie besondere Anforderungen an eine gute, individuelle Verpackung bestehen. Was nun? Bin ich Hersteller (ich baue Kartons ja auch um, indem ich z.B. verkürze, erweitere...)? Nachweise zum Bezug gebrauchter Kartons? Vergesst es. Einzelfall: ich bekomme viele Pakete von gewerblichen Lieferanten. Die Mehrheit gebrauchte Verpackungen komplett oder anteilig. Eine Einschätzung wäre toll. Vielleicht ohne den Passus: "dann verwende doch einfach neue Kartons" Mein jetziger Stand: Ignorieren weil für mich nicht anwendbar und nicht sinnvoll. Dank vorab
Lars
24.04.2026

Antworten

in diesem Land kann man nur noch aufhören, was ist dies alles für ein Schwachsinn und welch eine Überregulierung. Wer soll dies alles noch umsetzen und verwalten, wir setzen unsere Gesundheit und Lebenszeit für diesen Unsinn nicht mehr ein. Wir verkaufen ab, Karton ist Karton, fertig.
joachim
24.04.2026

Antworten

Ich habe gehört, dass Firmen unter 2 Millionen Umsatz und unter 10 Mitarbeiter davon komplett ausgenommen sind, stimmt das...
SK
24.04.2026

Antworten

Guten Morgen, hier wird immer nur von Kartons gesprochen, die man kauft, um Ware zu verpacken und zu versenden. Wie sieht es aber aus, wenn man fix und fertig verpackte Ware aus einem Drittland bezieht, also Stückverpackung und Versandkarton mitgeliefert wird. Da bin ich als Importeur der Inverkehrbringer. Die Ware kommt am 31.7. ans Lager und wird erst ab dem 1.9. nach den Ferien an die Kunden versandt. Wie soll man das trennen bzw. über die Plattformen melden. Es wird auch noch Ware aus Blockaufträgen geben, die im März 26 reingekommen sind und 1 Jahr laufen sollen. Beim aktuell miesen Geschäftsgang gehe ich jedoch davon aus, dass die Ware erst bis Ende 2027 voll abgenommen wird. Muss man die dann umpacken? Da waren wieder Gesetzes-Designer am Werk, die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben.
roland
29.04.2026
Auch Wir haben , wenn es geht, alte Gebrauchte kartons verwendet. das ist so wohl zukünftig nicht mehr möglich da wir keinen nachweis haben woher diese stammen. Wir retten also die umwelt indem wir Gebrauchte Entsorgen und neue Verwenden. Ich hoffe blos das es demnächst gelingt den mars zu besiedeln, da wir die erde mit solchen mansamen ganz bestimmt nicht Retten können. Gruß Roland