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Verpackungslizenzierung und Mengenmeldung: Was tun, wenn die Verpackungsmengen (noch) unbekannt sind?

Veröffentlicht: 08.05.2025
imgAktualisierung: 08.05.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
08.05.2025
img 08.05.2025
ca. 2 Min.
In einem Versandzentrum steht eine Waage und ein Taschenrechner auf dem Boden
Erstellt mit DALL-E
Wer Verpackungen in Umlauf bringt, muss sie lizenzieren – doch was gibt man an, wenn man noch nicht weiß, wie viel künftig versendet wird?


Mit dem Verpackungsgesetz (VerpackG) sind in Deutschland alle Unternehmen, die verpackte Waren oder Transportverpackungen erstmals in Verkehr bringen, verpflichtet, sich im Verpackungsregister LUCID zu registrieren – sowie ihre Verpackungsmengen anzugeben, die sogenannte Verpackungslizenzierung über ein duales System. Was dabei viele – besonders Gründer oder kleine Unternehmen – verunsichert: Wie gibt man Mengen an, wenn man die genaue Zahl der Bestellungen oder den Materialverbrauch für künftige Verkäufe noch gar nicht kennt? Selbst erfahrene Händler stehen vor dem Problem, dass sich Marktbedingungen oder Verkaufszahlen kaum zuverlässig vorhersehen lassen. Die Antwort gibt’s nun.

Die Lösung: schätzen und später korrigieren

Das Gesetz verlangt keine exakten Mengenangaben bei der erstmaligen Lizenzierung oder der Mengenmeldung zu Jahresbeginn, sondern eine realistische Schätzung auf Basis der zu erwartenden Verkäufe. Diese Angaben werden gegenüber dem dualen System (z. B. Interseroh+, Der Grüne Punkt) gemacht und müssen und können demzufolge auch noch nicht final sein. Die Mengen können im Laufe des Jahres beliebig angepasst werden.

Frühestens zum Ende des Kalenderjahres gibt man schließlich eine finale Abschlussmeldung ab, in der die tatsächlich verwendeten Verpackungsmengen gemeldet werden. Falls die Schätzung zu hoch oder zu niedrig war, wird der Differenzbetrag erstattet beziehungsweise nachgezahlt.

Stichtag naht: Der finale Wert wird bis spätestens nächste Woche, dem 15.05., als Jahresabschluss-Mengenmeldung an das verwendete duale System und die ZSVR gemeldet. 

Vorgehensweise zur realistischen Schätzung von Verpackungsmengen

Hier ist eine einfache Vorgehensweise, um eine realistische Verpackungsschätzung zu machen:

  1. Verpackungseinheiten pro Sendung erfassen
    Zunächst wird ermittelt, welche Verpackungsbestandteile typischerweise pro Paket benötigt werden. Dazu zählen beispielsweise:
    Versandkarton
    - Füllmaterial (z. B. Papier oder Luftpolsterfolie)
    - Klebeband (z. B. 1 Rolle pro 50 Pakete)
    - gegebenenfalls weitere Komponenten wie Produktverpackungen, Tragetaschen oder Beilagen
  2. Erwartete Versandmenge im Jahr abschätzen
    Anschließend erfolgt eine Schätzung der voraussichtlichen Anzahl an Sendungen im Kalenderjahr, etwa auf Basis bisheriger Verkaufszahlen, Zielsetzungen oder Marktentwicklung (z. B. 50, 500 oder 1.000 Pakete).
  3. Verpackungsmaterialien hochrechnen
    Die ermittelten Verpackungseinheiten pro Sendung werden mit der erwarteten Sendungsanzahl multipliziert. Daraus ergeben sich beispielhaft:
    - 500 Versandkartons → ca. 12 kg Papier
    - 500 × 2 m Luftpolsterfolie → ca. 4 kg Kunststoff
    - 3 Klebebandrollen à 66 m → ca. 0,5 kg Kunststoff

Viele duale Systeme oder Dienstleister stellen Online-Rechner zur Verfügung, die bei der Umrechnung von Stückzahlen in Gewichtsangaben unterstützen und die Lizenzkosten berechnen, z. B. bei Lizenzero.

Veröffentlicht: 08.05.2025
img Letzte Aktualisierung: 08.05.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
1 Kommentare
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ralf
09.05.2025

Antworten

Wir haben noch nie eine Schätzung abgegeben. Im Feburar machen wir eine Abschlussmeldung über das Vorjahr. Wir zählen auch nicht. Wir rechnen einfach das eingekaufte Material zusammen, so können wir nie zu wenig melden. Beispiel: 500 kg an Veroackungsmaterial eingekauft, 500 kg Verpackung gemeldet. fertig. Hellsehersiche Fähigkeiten haben wir nicht und die Zeit, ständig im Jahr irgendwelche Schätzungen zu korrigieren auch nicht. Ist die einfachste und auch die beste Lösung, so entgeht dem Verpackungsystem keinen Cent, eher wird sogar ein paar kg mehr gemeldet. Zumal ja auch ein paar kg für B2B Geschäfte drauf gehen, die wir nicht melden müssten. Aber die Ersparnis wir durch diese Vorgehensweise haben, da macht es nichts aus, wenn auch die B2B Verpackung mit lizensiert wird.