Im Online-Handel sind psychologische Verkaufstechniken allgegenwärtig: Countdown-Timer, Hinweise auf knappe Lagerbestände oder Warnungen vor steigenden Preisen. Ziel ist es, beim Kunden ein Gefühl der Dringlichkeit auszulösen und den Kauf zu beschleunigen. Doch wie weit darf man gehen?
Das Landgericht Darmstadt hat am 30. Juni 2025 (Az.: 18 O 20/25) ein Urteil gefällt, das klärt, wo die Grenze zwischen cleverem Marketing und unlauterer Irreführung liegt.
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