Wie verfrühte Versandmeldungen zum Risiko werden

Veröffentlicht: 20.06.2025
imgAktualisierung: 20.06.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 3 Min.
20.06.2025
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ca. 3 Min.
Um einen roten Wecker fliegen Pakete umher
sinenkiy / Depositphotos.com
Wenn der DHL-Status Tage später immer noch „elektronisch angekündigt“ lautet, wird aus Vorfreude Frust bei der Kundschaft.


Man kennt’s: Der Kunde bekommt die frohe Botschaft – „Dein Paket ist auf dem Weg zu dir!“ – und klickt erwartungsvoll den Tracking-Link. Und dann: Ernüchterung. DHL sagt nur: „Die Sendung wurde elektronisch angekündigt.“ Hermes murmelt etwas von „Daten erhalten, warten auf Paket.“ Und der Kunde? Fühlt sich an der Nase herumgeführt. Vor allem, wenn sich an diesem Status auch nach Tagen nichts ändert.

Fest steht: In vielen Fällen wurde hier schlicht nur das Versandetikett erstellt, das Paket selbst ist noch im Lager, auf der Rampe oder wartet in der Ecke, bis der Dienstleister es wirklich scannt und auf den Weg bringt. Das mag technisch korrekt sein – servicetechnisch ist es eher ein Eigentor. Wir haben uns daher gefragt: Ist das einfach nur uncool oder rechtlich sogar bedenklich.

Problemstellung: Label ist nicht gleich Versand

Viele Händler (oder deren Fulfillment-Dienstleister) generieren das Versandetikett vorab – oft automatisiert, um den Prozess zu beschleunigen. Und daran ist auch nichts falsch. Ein Artikel, der mit „Versandfertig in 1 Tag“ ausgezeichnet ist, gilt als versendet, sobald das Label existiert. So zumindest das Eigenverständnis mancher Shops.

Aber in der Realität zählt für den Kunden nicht das Label – sondern der Zeitpunkt, an dem das Paket wirklich unterwegs beziehungsweise eingetroffen ist. Alles davor ist nur ein (gutgemeintes) Versprechen. Und jetzt wird’s spannend.

Ist das auch rechtlich bedenklich?

Das Verbraucherrecht sagt: Wer bestimmte Lieferzeiten bewirbt, muss sie auch einhalten können – nicht nur auf dem Papier. Ein erstelltes Etikett ist erwartungsgemäß kein Versand. Wenn also in den AGB oder auf der Produktseite steht „Lieferung in 2–3 Tagen“, stoppt die Uhr nicht mit der Etikettenerstellung, sondern mit der tatsächlichen Übergabe an den Kunden.

Auch ein Wettbewerbsverstoß kann diskutiert werden – unabhängig von einer konkret versprochenen Lieferzeit. Denn in dem Moment, wo dem Kunden mitgeteilt wird, dass die Ware versendet wurde (ob per Mail oder Tracking-Link), wird ein geschäftlicher Eindruck erweckt. Wenn diese Mitteilung objektiv falsch oder irreführend ist, kann das gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Nach § 5 UWG handelt unlauter, wer über die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung einschließlich ihrer Verfügbarkeit oder die Lieferung objektiv falsche Angaben macht. Wenn so etwas regelmäßig vorkommt, systematisch ist oder das Kundenverhalten beeinflusst, ist das zumindest bedenklich.

Plattformen und Marktplätze sind sensibel

Amazon, Ebay und Co. legen besonders Wert auf schnelle, belegbare Versandprozesse. Sie messen Versandzeiten nicht nur an Etiketten, sondern an tatsächlichen Tracking-Events. Händler, die hier tricksen – etwa um ihre „Versand pünktlich“-Quote hochzuhalten – riskieren Sperrungen, schlechte Bewertungen oder Rankingverluste. Bei Amazon bedeutet „Versendet“ in deren System: Übergabe an den Carrier – nicht Etikett erstellt. Wer hier die Regeln dehnt, muss sich ggf. unangenehme Nachfragen gefallen lassen.

Was wäre die bessere Lösung?

Hier ein paar Ideen, wie man es besser – und kundenfreundlicher – machen kann:

  • Immer transparent bleiben und automatisierte Mails anpassen: Erst über die Vorbereitung des Versands informieren („Deine Bestellung wird nun bearbeitet“), dann ggf. den Versand ankündigen („Versandlabel erstellt – Übergabe in Kürze“ statt „Versendet“).
  • Außerdem: Realistische Lieferzeitangaben im Shop machen und Puffer einbauen, die reale Abläufe abbilden (z. B. in Peak-Zeiten, bei Streiks).

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 20.06.2025
img Letzte Aktualisierung: 20.06.2025
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
6 Kommentare
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Ki
16.10.2025

Antworten

Meinung: DHL wird uns Händlern in diesem Jahr komplett mit schlechter Zustellrate schaden. IST DHL aber auch egal.Es geht nur noch um Abzocke!
H.-P.
29.06.2025

Antworten

Schlimmer sieht es mit den DHL-Kleinpaketen aus. Sie werden NICHT von DHL mitgenommen, erhalten also keinen sofortigen Scan und müssen bei der Post/Filiale abgegeben werden. Auch hier gibt es keinen Scan. Das soll angeblich im Briefzentrum erfolgen. Wir haben festgestellt, dass das Briefzentrum manchmal 2, 3 oder sogar 4 Tage für den ersten Scan braucht. Und wer ist der Geaschte bei Ebay/Amazon und Co. ??? Unsere Verspätungsrate ist schon schön in den Keller gerauscht.
Chrissy
27.06.2025

Antworten

In unserer Region erfolgt die DHL Abholung ausschließlich nur noch durch von der DHL Beauftragte Subunternehmer. Diese scannen leider die Pakete bei Abholung nicht. Sie sind dazu vertraglich nicht verpflichtet. Dies führt bei uns immer wieder zu Ärgern, dass „Die Sendung wurde elektronisch angekündigt.“ im Tracking steht, obwohl die Sendung bereits bei uns 2 Tage vorher abgeholt wurde. Der lückenlose Scan erfolgt seitens DHL nicht, so dass wir immer wieder entsprechenden Ärger mit unserer Kundschaft haben, welche bei uns meckert, weil sich der Status nicht bewegt. Es ist auch immer wieder einmal vorgekommen, dass das Tracking von „Die Sendung wurde elektronisch angekündigt.“ auf "Zugestellt" springt ohne Zwischenscan. Ich empfinde es daher als schwierig hier solche Pauschalaussagen zu treffen. Ja, es sollte zwar so sein, dass „Die Sendung wurde elektronisch angekündigt.“ auch genau das meint, stellt sich in der Realität jedoch anders dar.
ARTEMISIUM
23.06.2025

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Sobald bei uns ein Paket gepackt wurde, wird es gewogen, das tatsächliche Gewicht auf 1 Gramm genau eingetragen und anschließend das DHL Paketlabel gedruckt. Unser System schickt dem Kunden dann eine E-Mail mit der Statusänderung "Verpackt, bereit zum Versand", inklusive DHL-Sendungsnummer. Erst wenn das Paket tatsächlich durch DHL bei uns abgeholt wurde, bekommt der Kunde dann eine weitere Mail mit dem neuen Status "Versendet", in der sich ebenfalls noch einmal die Sendungsnummer befindet. Da die Pakete in der Regel gegen 16 Uhr bei uns geholt werden, haben wir 16 Uhr als Zeitpunkt für den Tagesabschluss gewählt. Das ist dann in der Regel ja auch der Moment, in dem DHL nicht mehr „Die Sendung wurde elektronisch angekündigt.“ angezeigt wird.
WA
23.06.2025

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Ganz ruhig: Ebay möchte, dass man am besten beamt. Weil das nicht geht, senden wir jedem Kunden eine Email "wird jetzt verpackt" und " dann von uns eingeliefert am" und " wird voraussichtlich am geliefert" mit Hinweis auf Sendungsverfolgungsnummer, Versandunternehmen, beiliegende Widerrufsbelehrung und AGB. 2. Schreiben wir dem Kunden, was alles schiefgehen kann, worauf wir keinen Einfluss haben. Man muss - so unsere Erfahrungen - mit den Menschen kommunizieren Das klappt zu 99% bei den meisten Kunden, geht automatisiert und schafft Vertrauen und Transparenz. Das ist unsere Lösung, alles in einer mail, für den Kunden. Und der Zeitaufwand ist gering.
Andreas
23.06.2025

Antworten

?? Sollen wir die Versandetiketten erst drucken, nachdem die Sendungen vom Versanddienstleister abgeholt worden sind ? Das ist doch wieder vollkommen weltfremd. Die ( meisten ) Händler tun Alles um einen schnellen Versand zu gewährleisten, alles andere wäre ja auch kontraproduktiv. Sobald die Etiketten gedruckt sind ( und die Ware verpackt wurde ) erscheint in der Sendungsverfolgung ( bei DHL ) "Die Sendung wurde elektronisch angekündigt". Gerade bei ´DHL-Kleinpaket´, bei der kein Übergabe-Scan erfolgt, haben Händler keinen Einfluss auf den weiteren Verlauf, die Sendungen werden manchmal erst am Lieferort des Kunden das erste mal gescannt. Plattformen wie z.B. eBay nutzen das, um den Händlern ungerechtfertigte Mängel zu erteilen, da bei einem schlechteren Servicestatus die Sichtbarkeit der Angebote nachlässt und nur durch noch höhere Werbungskosten wieder ausgeglichen werden kann. Das sind haltlose Unterstellungen, und die sind, soweit ich mich erinnern kann, in Deutschland verboten. Ebay akzeptiert diese Versandart, DHL hat in den AGB die eingeschränkte Sendungsverfolgung ganz klar beschrieben, und trotzdem ist der Händler wieder der Dumme. So kann das doch nicht immer weitergehen, das nimmt mittlerweile geschäftsschädigende Dimensionen an.