Support & Hilfe
Newsletter Bei uns werben

Verbraucherschutz: Wie das System zum Betrug einlädt – und Händler kaum etwas dagegen tun können

Veröffentlicht: 20.10.2025
imgAktualisierung: 20.10.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 5 Min.
20.10.2025
img 20.10.2025
ca. 5 Min.
Zwei Pakete vor einer Tür einer Altbauwohnung
NewAfrica / Depositphotos.com
Ein offenes Treppenhaus, ein teures Paket – und die perfekte Gelegenheit zum Betrug. Das deutsche Recht macht es Verbrauchern dabei leicht.


Paket im Treppenhaus abgestellt, von jedem erreichbar: So harmlos beginnen viele Fälle, die Händler teuer zu stehen kommen. Das deutsche Recht sieht sie in der Beweispflicht – und bietet Verbrauchern damit eine Steilvorlage für Warenbetrug. Doch es gibt Wege, das Risiko zu begrenzen.

Ein persönliches Erlebnis, das nachdenklich macht

Vor Kurzem habe ich selbst erlebt, wie leicht man in Deutschland – ganz ohne kriminelle Energie – einen erheblichen Schaden verursachen könnte. Legal, zumindest auf den ersten Blick. Mein Mann hatte bei einem Online-Shop etwas bestellt. Einige Hundert Euro Warenwert, also kein Centartikel. Zunächst lief alles normal. Laut Versandankündigung sollte die Zustellung mit Unterschrift erfolgen.

Doch als wir nach Hause kamen, entdeckten wir aus dem Augenwinkel ein Paket, das hinter der Haustür im Treppenhaus unseres Mehrfamilienhauses stand. Keine Unterschrift, keine Benachrichtigung im Briefkasten. Nur ein Foto vom Zusteller: Das Paket, achtlos im Erdgeschoss abgestellt.

Ziemlich unglücklich – denn genau dort wird derzeit eine Wohnung saniert. Die Tür steht tagsüber offen, Handwerker gehen ein und aus. Jeder, der wollte, hätte das Paket einfach mitnehmen können. Und niemand hätte es bemerkt. Der Zusteller hatte seine Nachlässigkeit sogar noch fein säuberlich dokumentiert – mit dem Foto als Beweisbild in der Sendungsverfolgung.

Fakt ist: Dieser Fall war eine Steilvorlage für Warenbetrug. Wie leicht wäre es gewesen, aufgrund der Umstände schlicht zu behaupten, wir hätten das Paket nie erhalten?

Warum unehrliche Kunden das System leicht ausnutzen können

Nach deutschem Recht trägt beim sogenannten Verbrauchsgüterkauf der Händler das Versandrisiko. Das heißt: Geht eine Ware auf dem Transportweg verloren oder kommt sie nicht ordnungsgemäß beim Käufer an, muss der Verkäufer für Ersatz sorgen.

Der Paketdienst kann das Paket also fotografieren, den Ablageort dokumentieren, eine Sendungsverfolgung vorlegen – und trotzdem ist das kein sicherer Beweis, dass der Verbraucher die Ware tatsächlich in Empfang genommen hat. Für den Händler bleibt dann nur die bittere Erkenntnis: Er haftet, egal, ob für ein Paket im Wert von 10, 100 oder 1.000 Euro.

Was ursprünglich als Schutz für Verbraucher gedacht war – weil diese juristisch als die „schwächere Seite“ gelten – ist im heutigen Online-Handel zu einem strukturellen Nachteil für Verkäufer geworden. Besonders kleine und mittlere Händler können sich gegen solche Fälle kaum wehren. Zumal auch die übermächtigen Transportdienste mit ihren AGB die Situation für Händler nicht einfacher machen.

Dabei sind Menschen meines Erachtens nicht plötzlich krimineller geworden, sondern weil die Kombination aus großzügigem Verbraucherschutz, schwacher Leistung bei Zustellungen und wirtschaftlichem Druck eine Versuchung schafft, der manche nicht widerstehen können. Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten wächst das Bewusstsein darüber, welche Rechte man als Kunde hat – und wie man sie zum eigenen Vorteil nutzen und auch ein Stück weit dehnen kann. „Ware nicht angekommen“, „defekt geliefert“, „nicht wie beschrieben“ – Formulierungen, die bei Käuferschutzsystemen über Zahlungsdienstleister und Online-Marktplätze gut zünden, aber für Händler massive Folgen haben können.

Betrug bleibt Betrug

Das alles ändert aber nichts an der Rechtslage: Eine solche Lüge — etwa die bewusste, falsche Behauptung, die Ware sei nicht  oder unvollständig angekommen — ist strafbar. Punkt. In der Praxis bleibt sie jedoch oft ungesühnt. Große Plattformen und Bezahldienste registrieren einzelne „fehlende“ Lieferungen vermutlich nicht als auffällig, solange kein Muster erkennbar ist oder keine eindeutigen Beweise vorliegen. Nur bei wiederholten Fällen, klarer Fälschung oder belastender Dokumentation ziehen Händler und Plattformen ernsthafte Konsequenzen nach sich.

Zudem gilt: Wer vorschnell Verdacht äußert oder gar Anzeige erstattet, ohne Beweise zu haben, riskiert selbst rechtliche Konsequenzen – etwa wegen falscher Verdächtigung.

Was Händler trotzdem tun können

Das Zusammenspiel aus überlasteten Zustelldiensten und einer rechtlichen Schieflage macht es Händlern schwer, zwischen Panne und Betrug zu unterscheiden. Dennoch sind genau diese Schwächen der Grund, warum Gelegenheit Diebe macht. Viele würden gern mehr tun, aber gegen DHL, Hermes oder DPD lässt sich schwer etwas ausrichten. Und wer jeden Kunden misstrauisch behandelt, verliert ihn womöglich an den nächsten Anbieter. Genau deshalb braucht es einen pragmatischen Umgang mit der Situation.

1. Prävention bei Zustellungsmängeln

Ein gewisses Maß an Verlust gehört im E-Commerce zum Geschäftsmodell. Wer das akzeptiert, kann nüchtern damit umgehen. Entscheidend ist, den Schaden kalkulierbar zu machen.

Bei höherwertigen Waren sollten Händler Zustelldienste wählen, die brauchbare Zustellnachweise anbieten. Manche Optionen sind zwar kostspielig, können im Ernstfall aber eine Erleichterung sein.  Wer regelmäßig hochwertige Waren verschickt, sollte prüfen, ob seine Transportversicherung Verluste durch fehlerhafte Zustellung oder Unterschlagung durch Dritte abdeckt. Eine saubere Dokumentation hilft darüber hinaus ebenfalls: Versandnachweise, Packprotokolle – alles sollte nachvollziehbar aufbewahrt werden.

Bei gehäuften Zustellproblemen lohnt es sich, den Versanddienstleister auf die Problematik hinzuweisen und auf Ursachenforschung zu gehen. 

  • Wo trat das Problem auf?
  • Mit welchem Versanddienstleister?
  • Gibt es Muster (z. B. bestimmte Regionen, Ablageorte, Produkttypen)?

Ziel ist nicht, Zusteller oder Verbraucher zu „überführen“, sondern Fälle aufzuklären.

2. Betrugsprävention, ohne Kunden zu misstrauen

Misstrauen vergiftet die Kundenbeziehung. Das wissen sowohl kleine Unternehmen als auch die E-Commerce-Giganten. Händler können jedoch systematisch an die Sache herangehen und auffällige Muster wie ungewöhnlich häufige Nichterhalte oder widersprüchliche Angaben erkennen. Fraud-Systeme können helfen, solche Fälle zu markieren. Ein kurzer, sachlicher Hinweis im Service („Wir dokumentieren jede Lieferung für Ihre Sicherheit“) wirkt oft schon präventiv, ohne misstrauisch zu klingen.

Unternehmerisches Risiko – aber mit Haltung

Mein Fall ging letztlich gut aus – aber er zeigt, wie leicht das System ausgenutzt werden könnte. Ehrliche Kunden finden ihre Pakete zufällig wieder. Unehrliche könnten sich mit einem einfachen Mausklick ein nettes Zubrot verdienen.

Der Online-Handel ist kein Null-Risiko-Geschäft. Wer versendet, trägt Verantwortung – aber auch das Risiko von Verlusten und Täuschungen. Man kann das System nicht über Nacht ändern, aber man kann lernen, damit unternehmerisch umzugehen – ohne Zynismus und Resignation. Wie es die stationären Kollegen beim Ladendiebstahl ebenfalls tun müssen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 20.10.2025
img Letzte Aktualisierung: 20.10.2025
Lesezeit: ca. 5 Min.
Artikel weiterempfehlen
Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
12 Kommentare
Kommentar schreiben

Maike
23.12.2025

Antworten

Tatsächlich habe in einem aktuellen Fall aber ich gerade als Verbraucher das Nachsehen. Zum Hintergrund: Bestellung online via Bezahlung Paypal, angebliche Lieferungig DPD am 06.12. (geklingelt hat keiner), Sendungsverfolgung kam einen Tag danach...Behauptung es wäre ein Ablageort vereinbart...stimmt nur eben nicht! Die DPD kann mir den auf Nachfrage auch nicht belegen... Dennoch sehen sich hier Händler und Paypal im Recht, d.h. kein Lieferung, keine Rückerstattung, nix. Daneben unterstelle ich, dass solche Aktionen seitens der DPD im großen Stil passieren, mit Blick auf zu viele ähnliche Geschichten. Ich finde es u verschämt dass hier Firmen wie die DPD scheinbar ein leichtes Spiel in Sachen Betrug haben und der Kunde der Depp ist. Andere Mitbewerber sind hier deutlichzuvwrlässiger! Ich für meinen Teil habe Anzeige erstattet und weitere rechtliche Schritte einleiten.
Alexander
21.10.2025

Antworten

Ich verstehe den Fall überhaupt nicht: Wenn der KEP-Dienstleister das Paket ohne Abstellgenehmigung vom Endkunden ins Treppenhaus stellt, haftet der Dienstleister und nicht der Endkunde oder Händler. Oder habe ich hier etwas übersehen?
Redaktion
21.10.2025
Hallo Alexander, im B2C-Handel trägt aber primär der Händler das Transportrisiko. Wenn ein Paket ohne Genehmigung abgestellt wird und dann verloren geht, haftet der Händler erst mal ggü. des Kunden. Dass der Dienstleister in Regress genommen werden kann, steht auf der anderen Seite. Mit den besten Grüßen die Redaktion
DiFe
21.10.2025

Antworten

Das Lamentieren finde ich unangebracht. Wir haben über 15 Jahre hin regelmäßig Pakete mit Warenwert > 1.000 € versendet, es ist nie etwas verloren gegangen. Gut, damals wurde auch noch die Unterschrift des Kunden eingeholt. Wir haben mit GLS- Hermes und DHL versendet - in dieser zeitlichen Reihenfolge, da wir auch eine Paketstation für die ersten beiden Anbieter betrieben haben. Wenn DHL jetzt 2 € zusätzlich für die Unterschrift verlangt, dann ist das m.E. OK für Sendungen, die gefährdet sind. Im Vergleich zu anderen Ländern ist DHL innerhalb Deutschlands noch günstig. La Poste verlangt für ein 4 kg Paket innerhalb Frankreis mit Unterschrift 21,30 € ... Wenn alle aufhören, den Versand quer zu subventionieren, werden die Kunden auch in Deutschland lernen, das Versand eine wertvolle Dienstleistung ist, die bezahlt werden muss.
Dirk
21.10.2025

Antworten

Ich kann nur betonen, der Dienstleistungssektor in DE in der heutigen Zeit schreit gen Himmel, und das in vielen Branchen. Da läuft doch etwas falsch im System, da ich in fast allen Bereichen nur noch ungelerntes Personal wahrnehme oder Quereinsteiger. Einen wirklichen Gastronom aus alter Schule beispielsweise habe ich seit Jahren nicht mehr erlebt. Genauso im Versandhandel (ich nehme unsere nette Postfrau aus) und anderswo, ein Trend, der die Preisspirale immer mehr nach oben pusht (man erinnere an DHL) mit immer geringer werdender Qualität!
Boernin Schreiber
21.10.2025

Antworten

Unsere Pakete haben stets einen Warenwert von über 500 €. Daher können wir die Aufregung hier nicht ganz nachvollziehen. Selbst bei einer erfolgten Zustellung kann ein Kunde jederzeit behaupten, die Unterschrift sei nicht seine oder er habe das Paket gar nicht erhalten. Diese Situationen haben wir mehrfach erlebt – ebenso, dass Sendungen einfach abgestellt, aber nicht persönlich übergeben wurden. Um solche Probleme zu vermeiden, versenden wir inzwischen ausschließlich mit DHL und bestehen auf eine persönliche Zustellung. Seitdem haben wir keinerlei Schwierigkeiten mehr, selbst im Reklamationsfall wegen angeblich nicht zugestellter Pakete. Man sollte bedenken, wie viel Zeit es kostet, ein verlorenes Paket nachzuverfolgen, eine Reklamation zu bearbeiten und den Fall immer wieder neu aufzurollen. Unter dem Strich ist es daher deutlich wirtschaftlicher, von Anfang an eine sichere Zustelloption zu wählen – auch wenn sie etwas mehr kostet. Sie spart am Ende viel Zeit, Stress und Ärger.
Matthias
21.10.2025
Da stimme ich vollkommen zu. Die 2 € sind im Vergleich zu dem Aufwand den man bei Verlust eines Paketes hat nicht zu vergleichen und gut investiertes Geld. Man muss natürlich für sich kalkulieren wie viel Pakete gehen wirklich verloren und wie groß ist der Schaden. Bei 1000 Paketen und 2 € zusätzlich aber vielleicht nur zehn Paketen mit einem gesamten Warenwert von 500 € pro Jahr spart man sich vielleicht auch lieber die zusätzlichen Kosten und nimmt den Schaden in Kauf. Ich finde es aber hauptsöchlich schade dass das Vorgehen aus der Vergangenheit mit der Unterschrift nun zu einem zusätzlichen Extraservice verkommen ist der weitere Kosten mit sich bringt. Diese Unterschrift sollte einfach wieder zum Standard werden. Bei den jährlichen Preiserhöhungen von DHL sollte dies möglich sein. Aber die Politik sollte dies gesetzlich wieder verankern damit Verbraucher und Verkäufer hier einen höheren Schutz genießen.
Andreas
21.10.2025

Antworten

Das zuständige Bundesministerium heißt ja auch ´Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz´ und nicht ´Bundesministerium für Justiz, Verbraucherschutz und Verkäuferschutz´. Onlinehändler werden hier pauschal mit Plattformen wie Amazon gleichgestellt und gelten wohl mittlerweile als Staatsfeind Nr. 1. Wenn eine Sendung versichert an den Kunden versendet wird ( mit Sendungsverfolgung ) und der Versanddienstleister es nicht schafft sich die Übergabe an den Kunden dokumentieren zu lassen müssen die Sendungen nachweislich in einen Paketshop / Packstationen eingeliefert werden. Ansonsten muss der Versanddienstleister haften, dafür bezahlen wir den Versanddienstleister. Punkt.
Matthias
21.10.2025

Antworten

Ich finde man sollte wieder zur vor Corona-Regel übergehen dass ein Paket bei der Entgegennahme unterschrieben werden muss und das kostenfrei. Das DHL zwischenzeitlich dafür 2 € verlangt finde ich eine Frechheit. Die Probleme mit den Versanddienstleistern möchte ich gar nicht ansprechen. Ohne Abstellgenehmigung oder wie im oben genannten Fall eigentlich mit Unterschrift werden Pakete einfach irgendwo abgestellt. Rechtliche Konsequenzen gibt es hier auch nicht. Aber wer will den Job auch machen und unter diesem Druck. Aber das Problem ist ja viel größer und liegt auch am Verbraucher selber da dieser überall alles bestellen kann und am besten kostenfrei zurückschicken kann. Ich persönlich finde hier muss sich auch etwas ändern. Wenn ich in die Stadt fahre, etwas kaufe und daheim merke es ist doch nicht so wie ich es gerne hätte muss ich auch selber zurück in die Stadt fahren und den Artikel zurückbringen. Und ich bin der Meinung dass dies auch im Onlinehandel der Fall sein sollte das Versandkosten für den Hinversand und für den Rückversand vom Verbraucher getragen werden müssen. Ausnahme Händlerverschulden. Dann würden vielleicht einige Kunden etwas genauer lesen und nicht einfach wild drauf los bestellen und dann daheim merken ach nee passt ja doch nicht. Es gibt viele Kunden die nicht lesen und dann beispielsweise ein Ersatzteil vom Golf V für den Golf 1 kaufen. Passt halt nicht. Das dann ein Händler für so ein Kaufverhalten auch noch auf den Versandkosten sitzen bleibt halte ich für nicht gerechtfertigt. Auch der Verbraucher darf sich vor seinem Kauf etwas mehr Gedanken machen, oder darf vor dem Kauf Fragen stellen. Aus Verbrauchersicht kann ich aber auch verstehen bei den 20.000 Seiten an Informationen die einem zu Verfügung gestellt werden dass man nicht Lust hat alles zu lesen. Aber die wesentlichen Dinge wie Maße und Kompatibilität darf man sich als Verbraucher anschauen. Sätze von meinen Kunden "ach ich habe gedacht das ist viel kleiner" lösen bei mir mittlerweile allergische Reaktionen aus. Lieber Kunde die Maße sind beschrieben bitte einfach vorher vergleichen... Aber Kritik darf man ja nicht äußern dann ist man gleich ein unfreundlicher Händler und wird mit einer negativen Bewertung bestraft. :)
Michael
20.10.2025

Antworten

Ich kann dem Artikel aus Kundensicht nicht folgen: Der viel häufigere Fall wird sein, dass das Paket wirklich von Dritten geklaut wurde. Dann wird das Paket in einem Mehrfamilienhaushalt irgendwo in den Flur gekippt und wirklich jeder kann es einfach so mitnehmen. Ich habe da schon die abstrusesten Dinge erlebt. Statt hier zu phantasieren, dass Kunden so betrügerisch tätig sind oder gar vom Händler angezeigt werden sollten, sollte man sich eher Gedanken darüber machen, dass der Kunde selbst bestohlen wurde. Ohne, dass er irgendwas dafür kann, denn die Auswahl des Paketdienstes (und sämtliche Kommunikation und Beschwerden!) sind Aufgabe des Händlers.
Redaktion
21.10.2025
Hallo Michael, grundsätzlich hast du Recht: Man sollte nicht vom schlechtesten ausgehen. Allerdings gibt es eine Statistik zu genau solchen Verhaltensweisen: „40 Prozent der befragten Personen geben an, im vergangenen Jahr Online-Shops betrogen oder zumindest deren Gutmütigkeit ausgenutzt zu haben. 36 Prozent würden es in der Zukunft tun. Schlechtes Gewissen? Pustekuchen! Fast die Hälfte (45 Prozent) findet es sogar legitim, Vorteile aus bestimmten Schlupflöchern zu ziehen.“ Mehr dazu: https://www.onlinehaendler-news.de/themen/unternehmen-maerkte/139967-betrug-gutem-gewissen-so-tricksen-kunden-online-shops-aus Mit den besten Grüßen die Redaktion
Markus
25.10.2025
Ich habe statements von sehr gut verdienenden Leuten gehört, die es praktizieren, Ware zu beschädigen, um sie kostenlos zurücksenden zu können. Definitiv hat asoziales Verhalten sich massiv ausgeweitet. Die Quote von derartigen Problemkäufern (inkl. Behauptung, als zugestellt trackbare Ware nicht erhalten zu haben) ist bei mir in den letzten 12-18 Monaten um den Faktor 2-3 gestiegen. Das sind Auswirkungen zunehmenden Wohlstandsverlusts - und erst der Anfang.