Die GPSR (General Product Safety Regulation) legt umfassende Anforderungen zur Sicherheit von Produkten fest, die innerhalb der EU verkauft werden.
Kurz und knapp
- Die GPSR gilt für den Verkauf sogenannter Verbraucherprodukte, also Waren, die für Verbraucher bestimmt sind und unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen wahrscheinlich von Verbrauchern benutzt werden.
- Die Vorschriften machen keinen Unterschied zwischen dem Absatzkanal und verlangen nicht, dass der Vertragspartner Verbraucher ist. Sie kann also auch bei B2B-Geschäften gelten.
- Beispiel: Ein Unternehmen, welches Stoffe an eine Bekleidungsfabrik verkauft, ist zwar nur im B2B-Bereich tätig. Jedoch gelangen die Stoffe letztendlich in Form von Kleidung zu Endverbrauchern. Deshalb greifen die Anforderungen der Produktsicherheitsverordnung hier ebenfalls.
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ja, leider sieht es die GPSR so vor.
Gruß, die Redaktion
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da bei Ebay keine Möglichkeit vorgesehen ist, Privatpersonen von Verkäufen auszuklammern, muss beim Verkauf über diesen Marktplatz grundsätzlich damit gerechnet werden, dass Verbraucher diese Angebote wahrnehmen.
Gruß, die Redaktion
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ja, auch wenn es kurios klingt: sobald die GPSR anwendbar ist, müssen die Informationen im Shop genannt werden, also auch dann, wenn Verbraucherprodukte über einen B2B-Shop verkauft werden.
Gruß, die Redaktion