2. Wie teuer war eine Abmahnung vom Ido?
3. Beging der Ido-Verband Abmahnmissbrauch?
4. Was hat sich mit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs für den Ido-Verband geändert?
5. Darf der Ido-Verband noch abmahnen?
6. Darf der Ido Vertragsstrafen geltend machen?
7. Darf eine Unterlassungserklärung mit dem Ido-Verband gekündigt werden?
8. Kann der Ido‑Verband weiterhin Ordnungsmittel aus alten Unterlassungstiteln beantragen?
9. Fazit: Tipps für Händler:innen im Umgang mit dem Ido-Verband
Der Ido-Verband ist seit Jahren für viele Online-Händler ein rotes Tuch: Kaum ein anderer Verein hat so viele Abmahnungen verschickt – und dabei ebenso viele juristische Auseinandersetzungen ausgelöst. Während der Verband sich als Hüter des fairen Wettbewerbs versteht, werfen Gerichte und Kritiker ihm wiederholt Abmahnmissbrauch vor. Durch neue gesetzliche Regelungen und aktuelle Urteile ist die Frage, welche Rechte der Ido heute noch hat, aktueller denn je.
In diesem FAQ beantworten wir die wichtigsten Fragen: Darf der Ido noch abmahnen? Können alte Unterlassungserklärungen gekündigt werden? Und wie haben Gerichte zuletzt entschieden?
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