Urheberrechtliche Abmahnung: Was müssen Abmahner beweisen?

Veröffentlicht: 24.03.2026
imgAktualisierung: 24.03.2026
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
24.03.2026
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ca. 2 Min.
Mann mit Kamera
Kuzmafoto / Depositphotos.com
Wer eine eidesstattliche Versicherung als Beweis ablehnt, muss später mit Mehrkosten rechnen.

Hohe Kosten

Urheberrechtliche Abmahnungen sind teuer. Wenn, zum Beispiel Bilder, lange online sind, kommen hier häufig fünfstellige Summen zustande, wie ein aktueller Fall zeigt (20.000 Euro wegen alter Facebook-Posts). Anders als bei wettbewerblichen Abmahnungen können diese nicht von jedem Wettbewerber ausgesprochen werden, sondern nur vom Rechteinhaber. Aber wie muss eigentlich bewiesen werden, dass man die Rechte am Bild tatsächlich hat? Darum ging es kürzlich vor dem Landgericht Frankfurt (10.03.2026 Az.: 2-06 O 41/26) .

Eidesstattliche Versicherung als Beweis?

In dem Fall vor dem Landgericht Frankfurt machte eine Antragstellerin urheberrechtliche Ansprüche gegen eine Antragsgegnerin geltend. Daraufhin verlangte die Antragsgegnerin Beweise, dass es sich tatsächlich um die Urheberin der Werke handele. Eine eidesstattliche Versicherung reiche ihr da nicht aus, machte sie klar. Daher musste die Urheberschaft in einem gerichtlichen Eilverfahren geklärt werden. 

Auf den Kosten dieses Verfahrens blieb die Antragsgegnerin sitzen, weil sie eine eidesstattliche Versicherung ablehnte. 

Eidesstattliche Versicherung als übliches Beweismittel

Das Landgericht Frankfurt stellte klar, dass eine eidesstattliche Versicherung ein zulässiges und übliches Beweismittel ist. Wird dies als Beweis ausdrücklich abgelehnt, muss mit höheren Kosten gerechnet werden, die der abgemahnten Person (in diesem Fall dem Antragsgegner) geltend gemacht werden können.

Worauf müssen Händler bei einer urheberrechtlichen Abmahnung achten?

Wer eine urheberrechtliche Abmahnung erzählt, kann grundsätzlich schon verlangen, dass die Urheberschaft nachgewiesen wird. Je nach Umstand kann eine eidesstattliche Versicherung das einzige Beweismittel sein. 

Im besten Falle sollten Abmahnungen immer von juristischen Experten geprüft werden. Gerade, wenn hohe Summen gefordert werden, sollten diese auf ihre Angemessenheit untersucht werden.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 24.03.2026
img Letzte Aktualisierung: 24.03.2026
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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cf
25.03.2026

Antworten

Meinung: Da geht mein persönliches Rechtsempfinden wohl in eine andere Richtung... Es könnte ja jeder daherkommen und irgendwelche Bilder abmahnen, die Eidesstattliche Versicherung ist schnell unterschrieben und wenn die Gerichte neuerdings keine Beweise mehr brauchen, dann ist hier dem Schindluder ja Tür und Tor geöffnet. Mal sehen wie lange es noch dauert bis man bei anderen Delikten auch keine Beweise mehr braucht, denn damit wird die Unschuldsvermutung untergraben. Steuerhinterziehung? NEEE, hier eine Eidesstattliche Versicherung, dass ich das nicht gemacht habe - Gericht: ok... oder wie soll das künftig laufen? Ich bin der Meinung, dass derjenige schon belegen muss, dass er/sie tatsächlich Urheber ist.
Redaktion
25.03.2026
Hallo cf, bei der eidesstattlichen Versicherung handelt es sich um ein möglilches Beweismittel, das heißt nicht, dass in anderen Fällen, andere Beweise nötig werden. Es sollte allerdings nicht von Anfang an ausgeschlossen werden. Viele Grüße die Redaktion