Immer wieder kommt es zu teuren Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Aber wie muss eigentlich bewiesen werden, dass es sich bei der Abmahnung tatsächlich um den Urheber handelt?
Immer wieder kommt es zu teuren Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Aber wie muss eigentlich bewiesen werden, dass es sich bei der Abmahnung tatsächlich um den Urheber handelt?
Urheberrechtliche Abmahnungen sind teuer. Wenn, zum Beispiel Bilder, lange online sind, kommen hier häufig fünfstellige Summen zustande, wie ein aktueller Fall zeigt (20.000 Euro wegen alter Facebook-Posts). Anders als bei wettbewerblichen Abmahnungen können diese nicht von jedem Wettbewerber ausgesprochen werden, sondern nur vom Rechteinhaber. Aber wie muss eigentlich bewiesen werden, dass man die Rechte am Bild tatsächlich hat? Darum ging es kürzlich vor dem Landgericht Frankfurt (10.03.2026 Az.: 2-06 O 41/26) .
In dem Fall vor dem Landgericht Frankfurt machte eine Antragstellerin urheberrechtliche Ansprüche gegen eine Antragsgegnerin geltend. Daraufhin verlangte die Antragsgegnerin Beweise, dass es sich tatsächlich um die Urheberin der Werke handele. Eine eidesstattliche Versicherung reiche ihr da nicht aus, machte sie klar. Daher musste die Urheberschaft in einem gerichtlichen Eilverfahren geklärt werden.
Auf den Kosten dieses Verfahrens blieb die Antragsgegnerin sitzen, weil sie eine eidesstattliche Versicherung ablehnte.
Das Landgericht Frankfurt stellte klar, dass eine eidesstattliche Versicherung ein zulässiges und übliches Beweismittel ist. Wird dies als Beweis ausdrücklich abgelehnt, muss mit höheren Kosten gerechnet werden, die der abgemahnten Person (in diesem Fall dem Antragsgegner) geltend gemacht werden können.
Wer eine urheberrechtliche Abmahnung erzählt, kann grundsätzlich schon verlangen, dass die Urheberschaft nachgewiesen wird. Je nach Umstand kann eine eidesstattliche Versicherung das einzige Beweismittel sein.
Im besten Falle sollten Abmahnungen immer von juristischen Experten geprüft werden. Gerade, wenn hohe Summen gefordert werden, sollten diese auf ihre Angemessenheit untersucht werden.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.
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