In unserer Reihe „Fake oder Fakt?“ beleuchten wir scheinbar eindeutige Rechtsbehauptungen und untersuchen, ob sie tatsächlich korrekt sind oder nur auf gängigen Missverständnissen beruhen. Auf unserem Instagram-Profil können unsere Follower miträtseln und sich direkt mit uns über das Thema austauschen.
Falsche Lieferadressen sind im Online-Handel keine Seltenheit – meist passieren sie versehentlich durch Tippfehler oder Unachtsamkeit der Kundschaft. Doch wenn eine Sendung deshalb unzustellbar ist und an die Händlerin oder den Händler zurückgeht, stellt sich für viele Shopbetreiber die Frage: Wer haftet in einem solchen Fall eigentlich für die entstandenen Zusatzkosten, besonders dann, wenn ein Adressfehler der Grund war? Müssen Händler:innen dann tatsächlich das Strafporto übernehmen?
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