In der Spielzeugbranche stehen neue Sicherheitsanforderungen an. Bevor ein Produkt künftig auf den Markt darf, müssen Hersteller eine umfassende Sicherheitsbewertung aller potenziellen Risiken durchführen – darunter chemische, physikalische, mechanische und elektrische Gefahren. Auch Entflammbarkeit, Hygiene und Radioaktivität müssen geprüft werden. Zusätzlich sind besondere Schutzbedürfnisse von Kindern zu berücksichtigen. Bei digitalem Spielzeug kann etwa relevant sein, ob Funktionen die geistige Gesundheit von Kindern beeinträchtigen könnten.
Grundsätzlich gelten bereits heute strenge Sicherheitsanforderungen für Spielzeug – diese werden nun jedoch weiter verschärft. Gleichzeitig stellt sich die Frage: Muss nicht ohnehin durch die GPSR eine Risikobewertung erfolgen, da sonst eine Abmahnung droht? Wir schauen uns die Unterschiede an.
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