Was ist der Unterschied zwischen GPSR-Risikobewertung und dem CE-Konformitätsverfahren?

Veröffentlicht: 08.12.2025
imgAktualisierung: 08.12.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
08.12.2025
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Plüschbär mit Schutzbrille und Warnweste sitzt in einem Labor vor Chemikalien und brennendem Bunsenbrenner.
Erstellt mit KI
Die EU verschärft die Anforderungen für Spielzeug. Was Hersteller:innen zur CE-Kennzeichnung und Risikobewertung wissen müssen.


In der Spielzeugbranche stehen neue Sicherheitsanforderungen an. Bevor ein Produkt künftig auf den Markt darf, müssen Hersteller eine umfassende Sicherheitsbewertung aller potenziellen Risiken durchführen – darunter chemische, physikalische, mechanische und elektrische Gefahren. Auch Entflammbarkeit, Hygiene und Radioaktivität müssen geprüft werden. Zusätzlich sind besondere Schutzbedürfnisse von Kindern zu berücksichtigen. Bei digitalem Spielzeug kann etwa relevant sein, ob Funktionen die geistige Gesundheit von Kindern beeinträchtigen könnten.

Grundsätzlich gelten bereits heute strenge Sicherheitsanforderungen für Spielzeug – diese werden nun jedoch weiter verschärft. Gleichzeitig stellt sich die Frage: Muss nicht ohnehin durch die GPSR eine Risikobewertung erfolgen, da sonst eine Abmahnung droht? Wir schauen uns die Unterschiede an.

Spielzeug und CE-Konformität

Bei der Überprüfung von Spielzeug geht es um die sogenannte Konformität. Damit ein Produkt in der EU verkauft werden darf, benötigt es das CE-Zeichen. Hersteller:innen können dafür grundsätzlich selbst prüfen, ob ihr Spielzeug alle einschlägigen Anforderungen erfüllt, und das Zeichen anschließend eigenständig anbringen. Die Konformitätsbewertung kann zwar auch an externe Dienstleister ausgelagert werden, ist aber – je nach Produkt – kein komplizierter Vorgang und lässt sich häufig ohne besondere technische Expertise durchführen. Am Ende dieses Prozesses steht die CE-Konformitätserklärung, mit der schriftlich bestätigt wird, dass das Spielzeug den Vorgaben der einschlägigen EU-Richtlinien entspricht.

GPSR-Risikobewertung für fast alle Produkte

Daneben gilt die GPSR, die für nahezu alle Produkte eine Risikobewertung verlangt. Dabei wird geprüft, welche Gefahren bei der normalen Verwendung von einem Produkt ausgehen können und wie sich diese vermeiden oder zumindest reduzieren lassen. Maßnahmen können etwa eine veränderte Produktgestaltung oder geeignete Warn- und Sicherheitshinweise sein.

Im Unterschied zur Konformitätsbewertung schreibt die Risikobewertung keine festen Prüfparameter wie Entflammbarkeit oder Erstickungsrisiken durch Kleinteile vor. Hersteller:innen haben hier deutlich mehr Spielraum.

Muss für Spielzeug sowohl die Konformitäts- als auch die Risikobewertung durchgeführt werden?

Nein. Zum einen umfasst die Konformitätsbewertung ohnehin eine Risikobeurteilung. Zum anderen ist die Spielzeugrichtlinie als speziellere Vorschrift der GPSR gegenüber vorrangig.

Veröffentlicht: 08.12.2025
img Letzte Aktualisierung: 08.12.2025
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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