Abmahnungen sind so alt wie der Online-Handel selbst und es gibt auch vor schwarzen Schafen und Trittbrettfahrern keine Sicherheit. Seit einer Weile flattern beispielsweise bei vielen kleinen Online-Händlern und Dienstleistern Abmahnschreiben ins Haus, weil sie gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verstoßen haben sollen. Häufig zu Unrecht: Denn Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten fallen bei Dienstleistungen gar nicht unter das Gesetz. Trotzdem erzeugen die Schreiben Druck, Fristen und Kosten. Wir wurden gefragt: Wer bleibt am Ende eigentlich auf den Anwaltskosten sitzen, wenn die Abmahnung unberechtigt ist?
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