Unberechtigte Infringement-Meldungen auf Online-Marktplätzen sind eine illegale Mitbewerberbehinderung. Doch in der Praxis stehen betroffene Händler sofort vor der nächsten, oft frustrierenden Hürde. Die Plattformen verweisen auf den Datenschutz und halten den Namen des Beschwerdeführers unter Verschluss. Wer sich wehren und Schadensersatz fordern will, muss den Täter erst aufwendig ermitteln. Doch die Jagd kann sich unter bestimmten wirtschaftlichen Voraussetzungen lohnen.
Kann man Amazon, Ebay & Co. zur Namensnennung zwingen?
Amazon, Ebay oder Kaufland schalten bei einer Beschwerde meist sofort das betroffene Listing ab, teilen dem sanktionierten Händler aber oft nur eine kryptische Fall-Nummer mit. Der erste Schritt führt daher über die Plattform selbst. Die meisten Plattformen sind gesetzlich (unter anderem durch den europäischen Digital Services Act) dazu verpflichtet, Händlern die wesentlichen Gründe für eine Moderationsentscheidung oder Sperrung mitzuteilen.
- Schreibe den Plattform-Support (z. B. das Notice-and-Take-Down-Team oder das Performance-Team) über das interne System an.
- Fordere eine Kopie der Beschwerde sowie den Namen und die Kontaktdaten des Rechteinhabers bzw. dessen Vertreters an, um den Sachverhalt direkt klären zu können.
Tipp: Häufig hinterlässt die Sperrung im System der Plattform zumindest ein kleines Puzzleteil, zum Beispiel eine Schutzrechtsnummer (Markennummer, Patentnummer oder Designnummer), auf die sich die Beschwerde bezogen hat. Mit dieser Nummer lässt sich der Täter ebenfalls enttarnen. Mit der Nummer kann man in den öffentlichen Datenbanken des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) oder des europäischen Gegenstücks (EUIPO) suchen.
Weitere Wege aus der Anonymität bei unberechtigten Beschwerden
Sollte sich die Plattform querstellen und die Daten unter Verweis auf den Datenschutz verweigern, greift eine andere Option. Dem betroffenen Händler steht in dieser Konstellation ein deliktischer und wettbewerbsrechtlicher Auskunftsanspruch gegen die Plattform zu. Da der Betreiber durch die Umsetzung der unberechtigten Sperrung an einer rechtswidrigen Mitbewerberbehinderung mitwirkt, ist er zur Offenlegung der Identität des eigentlichen Schädigers verpflichtet.
Ein spezialisierter Rechtsbeistand wird diesen Auskunftsanspruch zunächst mittels einer anwaltlichen Aufforderung geltend machen. Fruchtet dieses außergerichtliche Vorgehen nicht, lässt sich die Auskunft nur noch mit gerichtlicher Hilfe erstreiten. Sobald der Mitbewerber durch die erzwungene Datenherausgabe feststeht, kann dieser direkt auf Unterlassung und ggf. Schadensersatz für den entgangenen Gewinn in Anspruch genommen werden.
Die Jagd nach dem anonymen Saboteur erfordert eine nüchterne Kalkulation: Sie kostet viel Zeit, strapaziert die Nerven und verlangt finanzielle Puffer. Es lohnt sich im hart umkämpften E-Commerce-Alltag schlichtweg nur dann, wenn es um existenzielle Summen, dauerhafte Blockaden von Top-Sellern oder massive Umsatzeinbußen geht.
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Yvonne Bachmann
Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.
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