In rund zwei Wochen müssen Händler auch auf Online-Marktplätzen per Label über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte informieren. Und, sofern ein Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gewährt, das dafür vorgesehene „GARAN“-Label einblenden. Für Händler stellt sich damit eine zentrale Frage: Wie kann man diese Pflicht in der Praxis umsetzen? Für den Online-Shop haben wir uns das bereits an Best Practice-Beispielen angesehen.
Aber wie sieht es bei Ebay, Amazon und anderen Plattformen aus und wer haftet, wenn es zum Stichtag nicht funktioniert?
Wir haben erneut bei den großen Marktplätzen nachgefragt, wie sie die Vorgaben technisch umsetzen. Die Antworten fallen sehr unterschiedlich aus.
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