Support & Hilfe
Newsletter Bei uns werben

Umsetzung von Gewährleistungs- und Garantielabel: Der große Marktplatz-Check (Update)

Veröffentlicht: 10.09.2026
imgAktualisierung: 17.09.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 5 Min.
10.09.2026
img 17.09.2026
ca. 5 Min.
Amazon- und Ebay App auf Smartphone
rafapress / Depositphotos.com
Am 27. September tritt eine neue Informationspflicht in Kraft. So setzen sie Amazon, Kaufland oder Kleinanzeigen um.


In rund zwei Wochen müssen Händler auch auf Online-Marktplätzen per Label über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte informieren. Und, sofern ein Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gewährt, das dafür vorgesehene „GARAN“-Label einblenden. Für Händler stellt sich damit eine zentrale Frage: Wie kann man diese Pflicht in der Praxis umsetzen? Für den Online-Shop haben wir uns das bereits an Best Practice-Beispielen angesehen.

Aber wie sieht es bei Ebay, Amazon und anderen Plattformen aus und wer haftet, wenn es zum Stichtag nicht funktioniert?

Wir haben erneut bei den großen Marktplätzen nachgefragt, wie sie die Vorgaben technisch umsetzen. Die Antworten fallen sehr unterschiedlich aus.

Amazon

Amazon konnte zum Redaktionsschluss kein offizielles Statement liefern. Aus Unternehmenskreisen ist jedoch zu hören, dass Amazon die Vorgaben der EU umsetzen und auch von seinen Verkaufspartnern die Einhaltung der zugrunde liegenden deutschen Gesetzgebung verlangen will.

Demnach soll Amazon Verkaufspartner im August bereits über neue Anforderungen im Zusammenhang mit Umweltaussagen informiert haben; im weiteren Monatsverlauf sollen ergänzende Informationen zu Gewährleistungshinweisen und GARAN-Label folgen. Amazon arbeitet wohl aktuell daran, die erforderlichen Anzeigen auf den Produktdetailseiten im Store vor dem 27. September umzusetzen.

Beide Elemente sollen automatisiert durch Amazons Systeme ausgespielt werden: Ein Hinweis auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte soll auf allen EU-Produktseiten erscheinen. Das GARAN-Label soll nur dann auf Detailseiten auftauchen, wenn ein Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gewährt und diese Information an Amazon übermittelt. Verkäufer sollen dafür strukturierte Daten zu Marke, Modell und Garantiedauer über die Katalogattribute bereitstellen, aus denen das System das Label automatisch im EU-vorgeschriebenen Format generiert.

Zudem sollen Kunden auch nach dem Kauf alle relevanten Informationen erhalten. Bei Rückfragen steht Verkäufern laut den Hintergrundinformationen der Seller-Support zur Verfügung.

Kaufland

Die Gewährleistungsmitteilung wird bei Kaufland ebenfalls plattformseitig automatisch in der jeweiligen Landessprache bereitgestellt, ohne dass Händler dafür etwas tun müssen. Sowohl Garantie- als auch Gewährleistungslabel erscheinen laut Kaufland durchgängig im unteren Bereich der Produktdetailseite; unter der Rubrik „Garantie-Informationen“ können Kunden das vollständige Label per Klick einsehen.

Kaufland nutzt also die umstrittene Möglichkeit der verschachtelten Darstellung. Eine Übermittlung nach Kaufabschluss, etwa per Bestellbestätigungs-E-Mail, ist nicht vorgesehen: Beide Labels sind laut Kaufland ausschließlich auf der Produktdetailseite sichtbar. Hier müssen Händler also selbst aktiv werden und die Labels an die Kundschaft raussenden/verschicken.

Die Umsetzung des Garantielabels läuft bei Kaufland über die Produktdaten. Ein separater Bild-Upload ist nicht vorgesehen: Sobald Händler die notwendigen Angaben (Hersteller, Modellnummer und Garantiedauer) hinterlegt haben, wird das GARAN-Label automatisch generiert. Die Dateneingabe kann wahlweise manuell im Seller Portal, per CSV-/XML-Datei oder über die Marketplace Seller API erfolgen.

Für Händler, die über eine Middleware- oder ERP-Anbindung arbeiten, empfiehlt Kaufland, frühzeitig mit dem jeweiligen Software- oder Systempartner zu klären, ob die notwendigen Anpassungen an der API-Anbindung bereits erfolgt sind, damit die relevanten Attribute korrekt übertragen werden.

Zum Händlerschutz erklärt Kaufland, die technische Umsetzung sei vollständig abgeschlossen; zum Stichtag 27. September 2026 seien alle Labels für Kunden sichtbar. Die Ausspielung sei aber unmittelbar an die Datenqualität gekoppelt: Ohne vollständig gepflegtes MPN-Attribut könne kein Garantielabel angezeigt werden. Das sei keine neue Anforderung, sondern folge demselben Prinzip wie bei allen anderen Produktdaten. Über die Seller University habe Kaufland bereits alle notwendigen Informationen bereitgestellt, damit Händler ihr Sortiment rechtzeitig prüfen können.

Kleinanzeigen

Auch Kleinanzeigen bestätigt unserer Redaktion auf Anfrage, die Umsetzung der neuen EU-Vorgaben derzeit vorzubereiten und diese termingerecht zum Stichtag umsetzen zu wollen. Ziel sei eine möglichst einfache und rechtssichere Lösung für gewerbliche Verkäufer.

Die Gewährleistungsmitteilung wird laut Kleinanzeigen automatisiert eingebunden, sobald ein gewerblicher Verkäufer eine Gewährleistungsdauer angibt. Für das GARAN-Label stellt Kleinanzeigen einen integrierten Editor bereit: Gibt ein Verkäufer eine Herstellerhaltbarkeitsgarantie an und hinterlegt Hersteller beziehungsweise Marke, Modellkennung und Garantiedauer, wird daraus automatisch das individualisierte Label nach den formalen EU-Vorgaben erstellt. Ein eigener Bild-Upload ist im regulären Prozess nicht erforderlich.

Beide Hinweise werden automatisiert auf der Produktdetailseite ausgespielt. Kleinanzeigen setzt dabei wie Kaufland auf das von der EU vorgesehene verschachtelte Format „Nested Display“ und orientiert sich an den praktischen Leitlinien der Europäischen Kommission. Die Gewährleistungsmitteilung wird über eine eindeutig bezeichnete Schaltfläche zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten zugänglich gemacht.

Ebay

Ebay hat eine Stellungnahme angekündigt, die zum Redaktionsschluss noch nicht vorlag. Die Plattform hat jedoch gegenüber seinen Sellern verlauten lassen, dass bei den betroffenen Angeboten gewerblicher Verkäufer automatisch ein Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung angezeigt wird. Verkäufer müssen nichts tun. Der Hinweis wird von Ebay gesteuert und kann nicht entfernt oder verändert werden, heißt es. 

Bietet der Hersteller eine entsprechende Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren, muss der Verkäufer folgende Artikelmerkmale angeben: 1. Marke/Markenzeichen des Herstellers, 2. Modell/Modellkennung, 3. Garantiedauer in Jahren. Anschließend zeigt Ebay automatisch das entsprechende Haltbarkeitsgarantie Label auf der Artikelseite an. Gibt es keine entsprechende Haltbarkeitsgarantie des Herstellers, ist keine Aktion erforderlich.

Verkäufer können ihre Angebote ab dem 24. September 2026 bearbeiten. Wo und wie die beiden Labels bei Ebay angezeigt werden, ist bisher nicht bekannt.

Etsy

Während die Big Player weitestgehend zentrale Wege aufzeigen, droht an anderer Stelle rechtliches Ungemach. Der Marktplatz Etsy hat bislang keine technische Lösung für das Gewährleistungslabel parat. Der Etsy-Support empfiehlt der Händlerschaft stattdessen eher abenteuerliche Zwischenlösungen: Die nötigen Informationen sollen als Text in die Beschreibung, in die Shop-Ankündigung oder erst in die Bestellbestätigung gepackt werden. Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht sind diese Vorschläge jedoch hochriskant. Das Label muss als Grafik dargestellt werden und zwingend vor dem Kaufabschluss sichtbar sein.

Andere Marktplätze

Otto, Vinted, Temu und weitere Marktplätze haben auf unsere Anfrage nicht reagiert. Auch deren Feedback werden wir nachtragen, sobald uns Nachricht erreicht.

Otto gab jedoch Anfang des Jahres gegenüber unserer Redaktion an, die Händler rechtzeitig zu informieren und die Vorgaben umzusetzen. Der Marktplatz verwies darauf, dass die Umsetzung technisch nicht aufwendig sei und daher auch relativ kurzfristig erfolgen kann.

Haftungsfrage: Wer zahlt bei technischen Pannen?

Die Rechtslage zeigt eine deutliche Lücke zwischen Plattformverantwortung und Händlerhaftung. Grundsätzlich gilt im Wettbewerbsrecht: Wer ein Angebot auf einem Marktplatz bereitstellt, haftet gegenüber Mitbewerbern und Verbraucherschutzvereinen usw. für die Einhaltung aller Informationspflichten.

Sollte ein Marktplatz am Stichtag aufgrund technischer Verzögerungen oder Systemfehler trotz vollständig gepflegter Händlerdaten kein Label anzeigen, schützt das den Handel rechtlich kaum. Abmahnungen richten sich in der Praxis direkt an die Verkäufer. Gleichzeitig betonen Marktplätze wie Kaufland und Amazon, dass die Ausspielung direkt an die Datenqualität gekoppelt ist. Das Abmahnrisiko liegt also zumindest im ersten Schritt bei den Händlern.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 10.09.2026
img Letzte Aktualisierung: 17.09.2026
Lesezeit: ca. 5 Min.
Artikel weiterempfehlen
Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
13 Kommentare
Kommentar schreiben

Sascha Ballweg
28.09.2026

Antworten

Textvorlage für Eure Anfrage bei Eurem (unfähigen oder ignoranten) Marktplatz. Bitte lasst uns diese überschwemmen, damit sie reagieren: Ich finde leider keine Darstellung des Hinweises Verkäufer Gewährleistung auf Ihren Seiten. Bitte zeigen Sie mir auf, wo ich das Gewährleistungslabel oder eine Info dazu am Artikel oder im Bestellvorgang finden kann. Andernfalls informieren Sie mich bitte über die Schritte, die ich als Verkäufer unternehmen muss, um auf Ihrem Marktplatz im Bezug auf das Gewährleistungslabel rechtssicher verkaufen zu können. Sollte beides aktuell noch nicht möglich sein, informieren Sie mich bitte über Ihre geplanten Schritte und das Timetable dazu. Mit freundlichen Grüßen
Sascha Ballweg
29.09.2026
OTTO antwortet: "Sie finden das Gewährleistungslabel in den AGB. Diese können Sie auf der Produktdetailseite als auch im Warenkorb öffnen. Von Ihrer seite aus besteht hier kein Handlungsbedarf." Es ist zum Haare raufen!
Robert P.
27.09.2026

Antworten

Ok, die Umsetzung der neuen Verordnung - im Bezug auf Gewährleistungs- und Garantielabel hat ja auf den - von uns genutzten - Marktplätzen absolut gut funktioniert und sogar so gut, dass wir uns gezwungen sehen alle Angebote stillzulegen. Im Prinzip müssten das jetzt - alleine schon aus Protest - alle Händler und Händlerinnen machen. Mal schauen was dann die Marktplätze sagen, wenn plötzlich keine Umsätze mehr generiert werden und sicherlich würden sich auch alle Finanzämter freuen. Besonders jetzt - wo es eh schon extrem ruhig ist - war das eine gelungene und zielführende neue Verordnung aus Brüssel, deren Ausmaße eigentlich schon vorab zu erwarten waren. Hier einmal die absolut gelungenen und Anwendungskonforme Umsetzungen diverser Marktplätze, die ja - im Bezug auf Abmahnungen - komplett aus dem Schneider sind (tolle Gesetze gibt es). ebay: Ein Link auf den Produktseiten, wodurch eine Pdf geöffnet, bzw. heruntergeladen wird. Kaufland: Ein kleines Vorschaubild (nicht wirklich leserlich) unten im Footer. Erst nach einem Klick kommt ein Popup - meiner Meinung nach etwas zu klein und irgendwie unscharf. Hood: Ein Link auf allen Produktseiten unterhalb "In den Warenkorb". Nach dem Klick kommt eine neue Seite mit ausreichend großem Bild, welches dadurch auch gut leserlich ist. Amazon: Wie zu erwarten - die absolute Krönung. Ein Link "Haftungsausschluss" im Bereich "Sicherheits- und Produktressourcen", wo man dann - erst einmal - auf eine englische Seite umgeleitet wird, die man anschließend - in unserem Fall - wieder auf Deutsch ändern muss. Das Label selber ist groß genug, also auch leserlich, allerdings wird auch nu n das Garantielabel mit dargestellt, obwohl es vermutlich überwiegend keine Artikel mit Garantie gibt. OTTO: Da habe ich nicht wirklich etwas gefunden Conrad: Da habe ich nicht wirklich etwas gefunden, aber immerhin - als einziger Marktplatz ein sofort sichtbarer "Widerrufsbutton", also nicht wie alle anderen oben aufgeführten Marktplätze erst nach Anmeldung. Um noch weitere Marktplätze zu überprüfen, fehlt mir leider etwas die Zeit. Allen Ernstes frage ich mich, für was man auf den ganzen Marktplätzen soviel Gebühren/Provisionen zahlen muss. Leichtfertiger kann man die Händler und Händlerinnen nicht den Abmahnern zum Fraß ausliefern. Wie gesagt, die konforme Umsetzung für den "Widerrufsbutton" hat scheinbar überall nicht funktioniert!
Lars
27.09.2026

Antworten

So wie es aktuell bei eBay eingebunden ist, sieht es ja eh niemand. Versteckt in einem Link rechts, klein unter den Versand, Rücknahme und Zahlungen was die Käufer auch schon alle übersehen. Merkbar anhand der Fragen. --------------- Sicher einkaufen eBay-Käuferschutz Geld zurück, wenn etwas mit diesem Artikel nicht stimmt. Mehr erfahren EU-Gewährleistungsrecht Nach EU-Recht haben Sie Rechte, wenn der Artikel fehlerhaft ist oder von der Beschreibung abweicht. Mehr erfahren
Marcel
25.09.2026

Antworten

Das gesetzliche Gewährleistungsrecht selbst wird zum 27. September nicht neu geschaffen. Neu ist die Pflicht, Verbraucher durch eine harmonisierte Darstellung besser über ihre bereits bestehenden Rechte zu informieren. Wenn ich Küchenmesser Verkaufe muss ich wahrscheinlich bald auch darüber Informieren das man Messer nicht für Straftatet nach §§§§ verwenden darf und Strumpfhosen nicht für Banküberfälle Sprühfarben nich für Illegale Grafitti also kann ich dem nächst das Gesamte Grundgesetz mit in die Beschreibung einfügen.
David
23.09.2026

Antworten

Andere Länder wie z.B. China tun alles um Ihre Wirtschaft zu stärken, die EU tut alles um Ihre Wirtschaft zu schwächen. Wir waren mal ein großes EU Freund, lange ist's her, die EU gehört massiv reformiert..
Tobi
22.09.2026

Antworten

Ganz ehrlich warum haften die Betreiber der Platformen nicht ?? Ich bezahle Unsummen für diesen Service und bekomme was, richtig gar nichts außer was zum einstellen und Private verkaufen munter weiter und zahlen gar nichts, warum ? Dazu der ständige Schwachsinn der EU, die reinst Diktatur ist das und nur Deutschland hat das Problem mit Abmahnungen und sonst keiner. Aber ok gibt noch nicht genug Firmenpleiten, Firmenabwanderungen ect., für mich ist Mitte 2027 Schluss, der Schwachsinn nimmt kein Ende und statt Bürokratieabbau totaler Aufbau. Heute beschäftige ich mich weit aus mehr mit Bestimmungen ect. als das ich was verkaufe. Achja und weil wir jetzt ja so viele Bestimmungen haben gibt es keinen Kundenbetrug mehr richtig.... *HaHaHaHaHaHa* ich weiß der war gut !
Sascha Ballweg
28.09.2026
Die Haftung der Marktplätze fordere ich nun schon seit Jahren, denn diese verdienen ja ziemlich gut an den Verkäufen. Es passiert aber leider nichts. Allein schon, was die Chinesen da für unsicheren und nicht-zertifizierten Schrott einstellen. Da die nicht greifbar sind, müsste meiner Ansicht nach auch hier die Plattform haften - geht ja nicht anders und man würde damit endlich mal bei den Großen zuerst ansetzen.
Dirk
21.09.2026

Antworten

Der Schwachsinn der EU wird immer besser. Bei meinem Shop wurde das Garantielabel durch den Shopanbieter bereits zu jedem Produkt eingepflegt. Und nun zum Schwachsinn dieser unsäglichen Vorschriften. Mittlerweile sind Warnhinweise, Produktkennzeichnungen, Materialangaben, Herstellerangaben, Importeurhinweise und nun das Garantielabel mehr Text, als das eigentlich zu verkaufende Produkt. Das nenne ich einmal kundenfreundliche, einfache Darstellung eines Produktes 😂 bzw. Produktseite. Mal schauen, was als nächstes kommt.
PS
21.09.2026

Antworten

Sechs Tage vor dem Stichtag sehe ich für Online-Händler leider immer noch eine Lose-Lose-Situation. Folgen wir der besonders konservativen Auslegung und zeigen das Gewährleistungslabel vollständig, dauerhaft sichtbar und ohne zusätzliche Interaktion, entsteht ein erhebliches UX-Problem – nicht nur auf Produktseiten, sondern insbesondere im Checkout. Auf dem Smartphone sehe ich bis heute keine wirklich praktikable Lösung, bei der das vollständige Label gut lesbar und hervorgehoben dargestellt wird, ohne den eigentlichen Kaufprozess massiv zu dominieren. Nutzen wir dagegen eine verschachtelte Darstellung, wie sie beispielsweise Kaufland und Kleinanzeigen vorsehen und wie sie auch in den praktischen Leitlinien der EU-Kommission aufgegriffen wird, bleibt nach Auffassung des Händlerbundes ein Abmahnrisiko bestehen. Besonders problematisch finde ich dabei die Situation auf Marktplätzen: Wenn eine Plattform die Darstellung technisch vorgibt und der einzelne Händler darauf überhaupt keinen Einfluss hat, eine mögliche Abmahnung aber trotzdem zunächst den Händler trifft, kann dieser das Risiko nicht einmal durch eine eigene konservativere Umsetzung vermeiden. Damit werden Händler im schlechtesten Fall von beiden Seiten getroffen: Im eigenen Shop müssen sie sich zwischen einer für die Customer Experience problematischen Full-Display-Lösung und einer rechtlich umstrittenen Nested-Lösung entscheiden. Auf Marktplätzen müssen sie möglicherweise eine von der Plattform vorgegebene Darstellung verwenden und tragen dennoch das wettbewerbsrechtliche Risiko. Und wofür? Das gesetzliche Gewährleistungsrecht selbst wird zum 27. September nicht neu geschaffen. Neu ist die Pflicht, Verbraucher durch eine harmonisierte Darstellung besser über ihre bereits bestehenden Rechte zu informieren. Dieses Ziel ist grundsätzlich nachvollziehbar. Aber sechs Tage vor Inkrafttreten sollte meines Erachtens eindeutig geklärt sein, wie diese Information im digitalen Handel rechtssicher UND praxistauglich dargestellt werden kann. Gerade angesichts der unterschiedlichen Auslegung zwischen den praktischen Leitlinien der Kommission, der Umsetzung großer Plattformen und der konservativeren rechtlichen Bewertung würde ich mir inzwischen weniger weitere Warnungen vor dem Abmahnrisiko und vielmehr eine klare, gemeinsame Klärung dieser konkreten Frage wünschen. Denn diese Rechtsunsicherheit sollte am Ende nicht ausgerechnet bei den einzelnen Händlern landen.
Michael Heizmann
16.09.2026

Antworten

Naja das gilt ja in der ganzen EU ja ich versteh nicht was das alles soll es kostet nur Geld ruiniert eventuell Händler mit allen Konsequenzen die die sowas beschließen haben keine Ahnung was wirklich ab geht. Hätten Sie Ahnung würde vieles anderst laufen.
Steven
11.09.2026

Antworten

Und Etsy schweigt wie immer und macht nichts. Kein KI-Hinweis an Bildern, kein Gewährleistungslabel, kein Widerruf. Ich wünschte die EU würde Plattformbetreiber konsequent verfolgen. Rechtlich müssten alle deutschen Etsy Händler den Betrieb einstellen.
Sascha Ballweg
28.09.2026
Die Haftung der Marktplätze fordere ich nun schon seit Jahren, denn diese verdienen ja ziemlich gut an den Verkäufen. Es passiert aber leider nichts. Allein schon, was die Chinesen da für unsicheren und nicht-zertifizierten Schrott einstellen. Da die nicht greifbar sind, müsste meiner Ansicht nach auch hier die Plattform haften - geht ja nicht anders und man würde damit endlich mal bei den Großen zuerst ansetzen.