4. Der Gesellschaftsvertrag ist keine Nebensache
Viele denken bei der Gründung nur an die Anmeldung – und unterschreiben ungeprüft Musterprotokolle. Doch genau hier passieren teure Fehler. Wer gemeinsam gründet, sollte klare Regelungen zur Geschäftsführung, zur Einlage und zur Verteilung von Gewinnen treffen. Auch der spätere Einstieg oder Ausstieg von Gesellschafter:innen sollte geregelt sein. Ein guter Vertrag spart später oft Nerven und Geld.
5. Die Reihenfolge bei der Gründung ist entscheidend
Zuerst wird die Satzung durch den Notar beurkundet. Danach erfolgt die Einzahlung des Stammkapitals auf ein neues Geschäftskonto. Erst wenn das Geld nachgewiesen ist, kann die Eintragung ins Handelsregister erfolgen – und erst ab dann existiert die Gesellschaft rechtlich. Wer schon vorher Verträge abschließt, tut das auf eigenes Risiko und haftet persönlich.
6. Vor-GmbH oder Vor-UG nutzen – aber mit Vorsicht
Zwischen der notariellen Beurkundung und der Handelsregistereintragung besteht rechtlich eine sogenannte Vor-GmbH oder Vor-UG. In dieser Phase können bereits Geschäfte abgeschlossen werden, allerdings haftet die Gründerperson dafür noch mit dem Privatvermögen. Deshalb sollte man in dieser Übergangszeit nur mit Bedacht handeln und etwaige Risiken realistisch einschätzen.
7. Mit realistischen Kosten rechnen
Die Gründung einer GmbH oder UG kostet Geld – Notar, Registereintragung und ggf. steuerliche Beratung schlagen schnell mit mehreren hundert Euro zu Buche. Auch im laufenden Betrieb kommen bei Kapitalgesellschaften Pflichten hinzu, etwa die Bilanzierung. Wer damit nicht rechnet, ist schnell überfordert. Gerade deshalb ist eine saubere Planung – sowohl finanziell als auch organisatorisch – so wichtig.
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