Wer ein Unternehmen gründet, muss früh eine Entscheidung treffen, die weitreichende Folgen hat: die Wahl der passenden Rechtsform. Ob Einzelunternehmen, UG oder GmbH – jede Variante bringt unterschiedliche Anforderungen, Chancen und Pflichten mit sich. Notar Robert Kopf erklärt im Interview, worauf Gründer:innen achten sollten, welche Fehler sich vermeiden lassen – und wie sich Zeit, Geld und rechtlicher Ärger sparen lassen. Aus dem Gespräch haben wir die wichtigsten Praxistipps zusammengefasst.

Mehr wichtiges zum Thema gibt es in unserem ausführlichen Interview mit Notar Robert Kopf.

1. Die Rechtsform sollte zum Risiko passen

Wer gerade erst gründet, neigt dazu, den einfachsten Weg zu gehen – etwa mit einem Einzelunternehmen. Das kann bei sehr kleinen Vorhaben mit geringem Risiko auch sinnvoll sein. Aber sobald Abhängigkeiten bestehen, zum Beispiel durch Lieferketten, oder das finanzielle Risiko steigt, sollten Gründer:innen dringend über eine haftungsbeschränkte Variante wie die UG oder GmbH nachdenken. Diese schützt das Privatvermögen besser und schafft auch gegenüber Geschäftspartnern mehr Vertrauen.

2. Die UG ist kein Nachteil – sondern ein flexibler Einstieg

Die Unternehmergesellschaft (UG) wird oft als „kleine GmbH“ belächelt – zu Unrecht. Sie lässt sich schon mit einem Euro Stammkapital gründen, was für viele Start-ups ideal ist. Allerdings ist es keine Dauerlösung: Ein Viertel des Gewinns muss als Rücklage einbehalten werden, bis das Kapital für die Umwandlung in eine GmbH erreicht ist. Wer langfristig denkt, kann mit der UG gut starten und dann gezielt zur GmbH aufstocken.

3. Notartermine lassen sich inzwischen komplett digital abwickeln

Seit 2022 können Gründer:innen eine UG oder GmbH vollständig online über einen Notar gründen – ohne Anfahrt oder Papierkram. Das spart Zeit, setzt aber Technik voraus: Personalausweis mit eID-Funktion, Smartphone mit NFC, Webcam und Mikrofon sollten bereitstehen. Besonders für Gründer:innen mit einem engen Zeitplan oder aus dem Ausland kann das ein echter Vorteil sein.

4. Der Gesellschaftsvertrag ist keine Nebensache

Viele denken bei der Gründung nur an die Anmeldung – und unterschreiben ungeprüft Musterprotokolle. Doch genau hier passieren teure Fehler. Wer gemeinsam gründet, sollte klare Regelungen zur Geschäftsführung, zur Einlage und zur Verteilung von Gewinnen treffen. Auch der spätere Einstieg oder Ausstieg von Gesellschafter:innen sollte geregelt sein. Ein guter Vertrag spart später oft Nerven und Geld.

5. Die Reihenfolge bei der Gründung ist entscheidend

Zuerst wird die Satzung durch den Notar beurkundet. Danach erfolgt die Einzahlung des Stammkapitals auf ein neues Geschäftskonto. Erst wenn das Geld nachgewiesen ist, kann die Eintragung ins Handelsregister erfolgen – und erst ab dann existiert die Gesellschaft rechtlich. Wer schon vorher Verträge abschließt, tut das auf eigenes Risiko und haftet persönlich.

6. Vor-GmbH oder Vor-UG nutzen – aber mit Vorsicht

Zwischen der notariellen Beurkundung und der Handelsregistereintragung besteht rechtlich eine sogenannte Vor-GmbH oder Vor-UG. In dieser Phase können bereits Geschäfte abgeschlossen werden, allerdings haftet die Gründerperson dafür noch mit dem Privatvermögen. Deshalb sollte man in dieser Übergangszeit nur mit Bedacht handeln und etwaige Risiken realistisch einschätzen.

7. Mit realistischen Kosten rechnen

Die Gründung einer GmbH oder UG kostet Geld – Notar, Registereintragung und ggf. steuerliche Beratung schlagen schnell mit mehreren hundert Euro zu Buche. Auch im laufenden Betrieb kommen bei Kapitalgesellschaften Pflichten hinzu, etwa die Bilanzierung. Wer damit nicht rechnet, ist schnell überfordert. Gerade deshalb ist eine saubere Planung – sowohl finanziell als auch organisatorisch – so wichtig.
 

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