Es ist immer wieder ein Streitthema im Online-Handel: Wer trägt die Verantwortung, wenn zurückgeschickte Ware beschädigt beim Händler oder der Händlerin ankommt? Der Grundsatz scheint klar: Im Widerrufsfall haften in der Regel die Händler:innen. Doch das gilt nicht uneingeschränkt. Vor allem dann nicht, wenn der Schaden auf eine unsachgemäße Verpackung durch die Kundschaft zurückzuführen ist. Wann genau Verbraucher:innen haften müssen – und wann nicht – zeigt dieser Überblick.
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