Strafrechtliche Grenzen gelten unabhängig vom Jugendschutz
Unabhängig von jugendschutzrechtlichen Erwägungen dürfen Bücher generell nicht vertrieben werden, wenn sie strafbare Inhalte enthalten, etwa:
- Volksverhetzung
- Gewaltverherrlichung im strafrechtlichen Sinn
- verbotene pornografische Inhalte
In diesen Fällen ist der Vertrieb insgesamt unzulässig, unabhängig vom Genre oder Alter der Käufer.
„Ab 18“ als Empfehlung, nicht als Verbot
Der auf Dark-Romance-Büchern häufig verwendete Hinweis „ab 18“ ist rechtlich keine verbindliche Altersfreigabe, sondern eine freiwillige Empfehlung des Verlags oder Händlers. Er dient der Orientierung und der Wahrnehmung jugendschutzrechtlicher Verantwortung, begründet jedoch kein gesetzliches Verkaufsverbot.
Fazit: Rechtlich zulässig, verantwortungsvoll zu prüfen
Der Verkauf von Dark-Romance-Büchern an Minderjährige ist rechtlich zulässig, solange keine Indizierung oder strafrechtliche Unzulässigkeit vorliegt. Gleichzeitig ist der „ab 18“-Hinweis als jugendschutzrechtliche Empfehlung ernst zu nehmen. Händler können und sollten ihn in ihre Sortiments- und Verkaufspraxis einbeziehen – rechtlich verpflichtet sind sie dazu jedoch nicht.
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