Wer mit gebrauchten Stoffen arbeitet – ob für Upcycling, Patchwork oder klassische Änderungsschneiderei –, kennt die Situation: Die Herkunft des Materials lässt sich oft gar nicht mehr zurückverfolgen. Vom Flohmarkt, aus Geschäftsauflösungen oder von der eigenen Reststoffkiste. Entsprechend häufig taucht in unseren Kommentarspalten eine Frage auf:
„Ich verarbeite ständig Wollreste unterschiedlicher und teils unbekannter Herkunft zu Upcycling-Produkten. Darf ich die Zusammensetzung dann einfach mit ‚diverse Faserarten‘ angeben, wenn ich die Stücke offiziell verkaufen möchte?“
Kurze Antwort: Nur mit Einschränkungen. „Diverse Faserarten“ ist kein Freifahrtschein für alles, was sich nicht mehr zuordnen lässt – die Textilkennzeichnungsverordnung lässt diese Formulierung nur in echten Ausnahmefällen zu. Wer sie vorschnell verwendet, kassiert schneller eine Abmahnung, als der Flohmarktstoff zur Hose vernäht ist.
Dabei gibt es zwei unterschiedliche Bezeichnungen, die leicht durcheinandergehen:
- „Diverse Faserarten“ / „Erzeugnis unbestimmter Zusammensetzung“: gilt für das gesamte Textilerzeugnis, wenn dessen Zusammensetzung bei der Herstellung insgesamt nicht bestimmbar ist.
- „Sonstige Fasern“: gilt nur für einen kleinen Restanteil (bis fünf Prozent, bei mehreren Fasern zusammen bis 15 Prozent), während der Rest der Zusammensetzung bekannt und korrekt angegeben ist.
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