Amazon rollt ein neues Verfahren aus: die Teilrückerstattung ohne Rücksendung. Kunden können die Ware behalten und bekommen trotzdem Geld zurück. Für Käufer praktisch – für Händler jedoch ein möglicher Stolperstein. Denn steuerlich muss jede Teilrückzahlung korrekt abgebildet werden.
Steuerlich kein Rabatt, sondern eine „Entgeltminderung“
Früher war es einfach: Kunde schickt Ware zurück, Händler erstattet. Jetzt kann Amazon automatisch eine Teilrückzahlung auslösen – zum Beispiel ein paar Euro Rabatt – ohne dass die Ware zurückkommt. Für den Kunden bequem, für den Händler aber buchhalterisch relevant.
Da die Ware bei der Teilrückerstattung voraussichtlich beim Kunden bleibt, gilt die Lieferung weiterhin als erbracht. Der ursprüngliche Umsatz wird also nicht komplett rückabgewickelt, sondern lediglich im Preis gemindert. Juristisch spricht man von einem nachträglichen Preisnachlass nach § 17 UStG. Darauf weist auch das Steuer-Startup Taxdoo hin, das sich intensiv mit den steuerlichen Auswirkungen der Teilrückerstattung beschäftigt hat.
Beispiel:
- Verkauf für 119 Euro (100 Euro netto + 19 Euro MwSt.).
- Amazon zahlt dem Kunden 20 Euro zurück.
- Der Umsatz ist nun 99 Euro brutto (80 Euro netto + 19 Prozent MwSt. = 15,20 Euro).
- Heißt: Es ist 3,80 Euro weniger Umsatzsteuer abzuführen.
Für Händler bedeutet das: Die Umsatzsteuer muss in genau der Höhe korrigiert werden, in der Amazon dem Kunden Geld zurückerstattet. Damit diese Korrektur auch rechtlich Bestand hat, sind Rechnungsberichtigungen oder Gutschriften erforderlich. Wer das versäumt, riskiert ein steuerliches Problem – denn zumindest bei Verkäufen an Geschäftskunden gilt: Solange die Rechnung nicht angepasst wird, schuldet der Händler weiterhin den ursprünglich ausgewiesenen höheren Umsatzsteuerbetrag (§ 14c Abs. 1 UStG).
OSS nicht vergessen
Wer über den One-Stop-Shop (OSS) an Kunden in der EU verkauft, muss die gleiche Regel beachten – andernfalls riskiert man fehlerhafte Erklärungen und Nachzahlungen.
Teilrückerstattungen wirken sich nicht nur steuerlich, sondern auch wirtschaftlich aus. Da die Ware beim Kunden verbleibt, bleibt auch der Einkaufspreis vollständig bestehen, während der Verkaufserlös sinkt. Dadurch verschiebt sich die Marge und der Cashflow verschlechtert sich, weil weniger Liquidität zur Verfügung steht.
Was Amazon-Seller jetzt tun sollten
Teilrückerstattungen sind für Kunden ein Service. Für Seller bedeuten sie zusätzliche Komplexität. Ganz verhindern kann man die Anwendung durch Amazon vermutlich nicht – zumindest ist uns aktuell nichts über eine Opt-out-Möglichkeit bekannt. Umso wichtiger ist es, vorbereitet zu sein.
- Prüfen, ob bei Bestellungen bereits Teilrückerstattungen vorkommen.
- Alle von Amazon erstellten Belege müssen vollständig ins Buchhaltungssystem übernommen und korrekt den jeweiligen Verkäufen zugeordnet werden. Nur so stimmen die Zahlen in den internen Auswertungen.
- Mit dem Steuerberater abstimmen, wie die Teilrückerstattungen in der Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigt werden.
- Bei Verkäufen ins EU-Ausland die OSS-Korrekturen im Blick behalten.
Kommentar schreiben