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Ist der Stopp des EU-Versands wegen der PPWR Diskriminierung?

Veröffentlicht: 27.08.2026
imgAktualisierung: 27.08.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
27.08.2026
img 27.08.2026
ca. 2 Min.
EU-Flagge mit Sicherheitsschloss
tbtb / Depositphotos.com
Ist es Diskriminierung, den Versand ins EU-Ausland wegen der PPWR einzustellen? Die Antwort hängt von einer Bedingung ab.


Viele Online-Shops stellen den Versand ins EU-Ausland ein oder ziehen das zumindest in Erwägung, um die steigenden Kosten der Verpackungsverordnung (PPWR) zu vermeiden. Stellt sich jedoch nun die Folgefrage: Ist das wiederum eine unzulässige Diskriminierung von Kundinnen und Kunden aus anderen EU-Ländern?

Muss ein Shop in jedes EU-Land liefern?

Nein. Die Geoblocking-Verordnung, die hier zum Tragen kommt, schreibt keine Pflicht vor, das eigene Liefergebiet auf die gesamte EU auszuweiten. Ein Shop darf sein Liefergebiet legal auf ein einzelnes Land wie Deutschland beschränken, um beispielsweise die zusätzlichen Kosten für Verpackungslizenzierung und Registrierung usw. im Ausland zu vermeiden. Wer ausschließlich innerhalb Deutschlands zustellt, verstößt damit für sich genommen noch gegen keine EU-Vorgabe.

Wo verläuft dann die Grenze zur unzulässigen Diskriminierung?

Problematisch wird es erst, wenn Kundschaft aus dem EU-Ausland vom Zugang zum Shop selbst ausgeschlossen wird, etwa durch eine IP-Sperre oder eine automatische Weiterleitung auf eine andere Landesversion. Genau das verbietet die Geoblocking-Verordnung. Sie regelt also nicht, wohin geliefert werden muss, sondern wer den Shop überhaupt sehen und dort einkaufen darf.

Ausschlaggebend ist, dass die Rechnungsadresse für sämtliche EU-Länder auswählbar bleibt, selbst wenn tatsächlich nur innerhalb Deutschlands geliefert wird. Ein Kunde aus Frankreich muss demnach mit französischer Rechnungsadresse bestellen können, solange die Lieferadresse in Deutschland liegt. Wird diese Trennung von Rechnungs- und Lieferadresse im Shopsystem sauber umgesetzt, liegt keine Diskriminierung im Sinne der Verordnung vor.

Antwort: Wer wegen der hohen Kosten der PPWR künftig nur noch innerhalb Deutschlands liefert, bewegt sich rechtlich auf sicherem Terrain. Das Liefergebiet im eigenen Shop lässt sich legal auf ein einzelnes Land beschränken.

Aber ist das nicht wiederum eine Umgehung der PPWR?

Was passiert mit den Verpackungspflichten, wenn ein französischer Kunde die Ware nicht liefern lässt, sondern selbst in Deutschland abholt, er aber schließlich die Verpackung nach Frankreich bringt und sie dort im Müll landet?

Die PPWR knüpft die Registrierungs- und EPR-Pflicht im Zielland an die unmittelbare grenzüberschreitende Lieferung durch den Händler selbst. Übernimmt der Kunde den Transport über die Grenze eigenständig, liegt kein Fernabsatz in ein anderes EU-Land vor, denn sie wird in Deutschland in den Verkehrt gebracht. Sobald die Ware übergeben ist, fällt die Beförderung über eine Staatsgrenze in die private Sphäre des Käufers (vergleichbar mit einem Einkauf im Supermarkt im Grenzgebiet).

Veröffentlicht: 27.08.2026
img Letzte Aktualisierung: 27.08.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
7 Kommentare
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Christian
28.08.2026

Antworten

Diese ganze PPWR ist eine Diskriminierung der kleinen und mitleren Europäischen Onlinehändler und wirft uns wieder zurück in der Entwickling . Wozu brauche ich eine EU wenn gewisse Gruppen ausgenommen sind aus dem Binnenmarkt . Es ist so langsam schwer die EU noch zu ertragen . Statt etwas besser zu machen , wird alles nur noch schlimmer .
Wadim
28.08.2026

Antworten

Und wie sieht es aus, wenn ich EU ausschließe aber trotzdem in andere Länder der Welt versenden möchte?
Redaktion
31.08.2026
Das ist natürlich möglich. Grundsätzlich musst du dich dann aber natürlich informieren, unter welchen Bedingungen du deine Waren in die jeweiligen Länder schicken darfst.
CH
02.09.2026
Ich habe den Versand in die EU seit 12. August ausgesetzt, alle nicht EU Länder bekommen ab 250 Euro eine portofrei DHL Lieferung, der Chinese lacht sich schlapp über uns.... Steht mir frei, ist mein Laden.
Karl Ranseier
28.08.2026

Antworten

Ist es nicht schrecklich, dass sich überhaupt jemand solche abstrusen Gedanken machen muss? All der Fokus und die Energie, die wir alle in diesen Mist stecken, fehlen an anderer, konstruktiver Stelle. Wundert es da noch jemanden, dass andere Gebiete viel höhere Wachstumsraten erzielen als der EU- Raum? Der wächst auch in beeindruckendem Tempo, aber halt leider nicht in eine konstruktive Richtung. Das merken wir inzwischen ja auch alle im Portmonee, ein Monatsgehalt kauft inzwischen deutlich weniger ein als vor fünf oder zehn Jahren. Neben komplexen VWL-Kram liegt das vielleicht auch ganz einfach dran, dass wir immer weniger Arbeitszeit mit Wertschöpfung verbringen und immer mehr davon für frustrierende Bürokratie drauf geht.
Sandra
28.08.2026

Antworten

Daran sieht man doch mal wieder, wie hirnrissig diese “Verordnung” ist. Der Müll landet so oder so in Frankreich. Nur wenn der Händler versendet, muss ER dafür zahlen, bringt der Kunde denselben Müll mit, zahlt niemand. 😂 Also gehts doch im Endeffekt doch eher dar, wie man den Händlern noch den letzten Euro raus quetscht. Umwelt hin oder her. Die ist dabei völlig nebensächlich
cf
28.08.2026

Antworten

Und die Frage rückwärts: Ist es seitens der EU eine Diskriminierung von Kleinstunternehmen? Denn dass ein 1-2 Mann/Frau Unternehmen sich weder den Aufwand noch die Kosten leisten kann, dass war für jeden normal durchschnittlichen Menschen vorhersehbar.