Sorgfaltspflichterklärung nach EuDR: Was Online-Händler wissen müssen

Veröffentlicht: 10.07.2025
imgAktualisierung: 10.07.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
10.07.2025
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Ab Ende 2025 gilt die EuDR für viele Händler: Wer bestimmte Rohstoffe importiert, muss eine Sorgfaltspflichterklärung abgeben.


Die EU-Entwaldungsverordnung (EuDR) ist seit dem 29. Juni 2023 in Kraft und gilt ab dem 30. Dezember 2025. Sie soll verhindern, dass in der EU Produkte verkauft werden, die zur Entwaldung oder Waldschädigung beitragen. Dazu zählen u. a. Produkte aus:

  • Holz
  • Kaffee
  • Kakao
  • Palmöl
  • Soja
  • Kautschuk
  • Rind (auch Leder, Fleisch etc.)

Auch daraus hergestellte Erzeugnisse wie Holzmöbel, Papier, Schokolade oder Lederwaren fallen darunter.

Was ist die Sorgfaltspflichterklärung?

Die Sorgfaltspflichterklärung (auch „Due Diligence Statement“) ist ein Pflichtnachweis. Sie zeigt, dass ein Produkt:
entwaldungsfrei ist,

  • rechtskonform erzeugt wurde (im Ursprungsland),
  • und dass der Händler eine Sorgfaltspflichtprüfung durchgeführt hat.
  • Diese Erklärung muss vor dem Inverkehrbringen oder Exportieren eines betroffenen Produkts abgegeben werden.

Wer muss die Erklärung abgeben?

Grundsätzlich alle Händler, die:

  • betroffene Rohstoffe oder Produkte in der EU erstmals in den Verkehr bringen (Importeure),
  • oder innerhalb der EU herstellen und verkaufen,
  • oder aus der EU exportieren.

Kleinere Online-Händler sind nicht automatisch ausgenommen. Wichtig ist nicht die Unternehmensgröße, sondern ob sie ein Produkt „erstmals“ in der EU in den Verkehr bringen.

Beispiel (Pflicht zur Erklärung): Du importierst Holzspielzeug aus China und verkaufst es über deinen Online-Shop? Dann bist du verantwortlich für die Sorgfaltspflichterklärung.

Ausnahme (keine Erklärung nötig): Du kaufst Holzmöbel bei einem deutschen Großhändler oder Lieferanten ein und verkaufst sie über deinen Shop weiter? Dann hat dein Lieferant die Produkte bereits in der EU in denVerkehr gebracht – du brauchst keine eigene Sorgfaltspflichterklärung.

Aber: Du solltest trotzdem dokumentieren, von wem du die Ware bezogen hast, und die Lieferkette nachvollziehbar halten (z. B. durch Rechnungen oder Herkunftsnachweise).

Was muss die Sorgfaltspflicht umfassen?

Die Erklärung basiert auf einem Sorgfaltspflichtverfahren mit folgenden Schritten:

  1. Informationsbeschaffung: Herkunftsland, GPS-Koordinaten der Produktionsflächen, rechtliche Rahmenbedingungen etc.
  2. Risikobewertung: Ist das Risiko einer Entwaldung oder Rechtsverletzung vorhanden?
  3. Risikominderung (falls nötig): Weitere Maßnahmen wie Lieferantenerklärungen oder unabhängige Zertifikate.

Nur wenn kein Risiko besteht, darf das Produkt verkauft werden – und erst dann darf die Sorgfaltspflichterklärung in das EU-Informationssystem (derzeit in Entwicklung) eingetragen werden.

Müssen Händler die Erklärung selbst erstellen?

Ja, die Verantwortung liegt beim Händler, der das Produkt in den Verkehr bringt.

Aber: Externe Dienstleister oder Zulieferer können bei der Informationsbeschaffung und Dokumentation unterstützen.

Nicht ausreichend: Allein eine Zertifizierung wie FSC oder Fairtrade – sie kann unterstützen, ersetzt aber keine eigene Prüfung!

Welche Fristen gelten?

Die Pflicht zur Sorgfaltspflichterklärung gilt ab dem 30. Dezember 2025.

Für Kleinstunternehmen (unter  zehn Mitarbeitende /  zwei Mio. € Umsatz) gibt es Übergangsfristen bis zum 30. Juni 2026, aber nur, wenn sie innerhalb der EU handeln, nicht bei Importen!

Fazit

Die Sorgfaltspflichterklärung nach EuDR ist für viele Online-Händler relevant – besonders beim Import betroffener Produkte. Wer rechtzeitig prüft und dokumentiert, minimiert nicht nur das Risiko von Bußgeldern, sondern trägt auch zum nachhaltigen Handel bei.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 10.07.2025
img Letzte Aktualisierung: 10.07.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
7 Kommentare
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M. R.
17.12.2025

Antworten

Was ist mit den Materialien, die man weit vorher eingekauft hat und die noch nicht verarbeitet wurden. Muss man die jetzt entsorgen? Weil verkaufen geht dann ja nicht mehr.
M. R.
17.12.2025

Antworten

Wenn ich aus Holzperlen ein Armband erstelle und das im Shop verkaufe, bin ich Hersteller und Erstinverkehrbringer. Muss ich jetzt für jede Holzperle eine Sorgfaltspflichterklärung anfertigen? Die Perlen sind viele Jahre alt, da kann man das doch gar nicht mehr sagen. Also fliegt alles auf den Müll was vorher eingekauft wurde. Macht ja richtig Sinn. Wie ein Step mehr von der EU die lästigen Kleinunternehmer abzuschaffen.
Meyer
10.07.2025

Antworten

Welche Fristen gelten? Die Pflicht zur Sorgfaltspflichterklärung gilt ab dem 30. Dezember 2025. Für Kleinstunternehmen (unter zehn Mitarbeitende / zwei Mio. € Umsatz) gibt es Übergangsfristen bis zum 30. Juni 2026, aber nur, wenn sie innerhalb der EU handeln, nicht bei Importen! Hier sind wohl falsche Angaben gemacht worden im Bezug auf KMU, bitte prüfen Sie dies: Konkret fallen unter den Begriff KMU nach EU-Definition Unternehmen, die nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro haben.
Laura
10.07.2025

Antworten

Bin ich auch dazu verpflichtet, wenn ich als Kleinstunternehmen (keine Mitarbeitende) Grußkarten herstelle? Das Papier kaufe ich in Deutschland bei einem Online-Versand.
Redaktion
14.07.2025
Hallo Laura, zur Sorgfaltspflichterklärung bist du verpflichtet, wenn du die Ware erstmalig in die EU importierst. Mit den besten Grüßen die Redaktion
Serviceteam
10.07.2025

Antworten

Hallo Frau May, eine spezielle Frage zu der anstehenden Sorgfaltspflichterklärung. Fällt der Kauf von Rindfleisch, Kaffee, Soja, Kakao oder daraus hergestellte Produkte in der Gastronomie oder Lebensmittelverkauf auch unter die EU-Entwaldungsverordnung (EuDR)? Für viele Lebensmitteln ist der Holzbestandteil Zellulose beispielsweise als Stabilisator und Trennmittel enthalten. Mit freundlichen Grüßen
Redaktion
10.07.2025
Grundsätzlich gilt die Verordnung für Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe oder daraus hergestellte Produkte erstmals in der EU in Verkehr bringen – also importieren oder in die EU liefern lassen. Das betrifft u. a. Rindfleisch, Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl, Holz sowie daraus hergestellte Waren wie Schokolade, Leder oder Papierprodukte. Für Unternehmen im Gastronomie- oder Lebensmitteleinzelhandel ist entscheidend: Wenn Sie betroffene Produkte ausschließlich innerhalb der EU beziehen, also von bereits in der EU registrierten Lieferanten oder Großhändlern einkaufen, trifft Sie die Pflicht zur Sorgfaltspflichterklärung in der Regel nicht. In diesem Fall liegt die Verantwortung beim Erstinverkehrbringer (Importeur).