Müssen Händler die Erklärung selbst erstellen?
Ja, die Verantwortung liegt beim Händler, der das Produkt in den Verkehr bringt.
Aber: Externe Dienstleister oder Zulieferer können bei der Informationsbeschaffung und Dokumentation unterstützen.
Nicht ausreichend: Allein eine Zertifizierung wie FSC oder Fairtrade – sie kann unterstützen, ersetzt aber keine eigene Prüfung!
Welche Fristen gelten?
Die Pflicht zur Sorgfaltspflichterklärung gilt ab dem 30. Dezember 2025.
Für Kleinstunternehmen (unter zehn Mitarbeitende / zwei Mio. € Umsatz) gibt es Übergangsfristen bis zum 30. Juni 2026, aber nur, wenn sie innerhalb der EU handeln, nicht bei Importen!
Fazit
Die Sorgfaltspflichterklärung nach EuDR ist für viele Online-Händler relevant – besonders beim Import betroffener Produkte. Wer rechtzeitig prüft und dokumentiert, minimiert nicht nur das Risiko von Bußgeldern, sondern trägt auch zum nachhaltigen Handel bei.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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