Selbstbedienungsschränke – auch bekannt als Hofläden to go oder Verkaufshäuschen ohne Personal – werden immer beliebter. Vor allem Direktvermarkter, kleine Manufakturen und landwirtschaftliche Betriebe nutzen diese Möglichkeit, ihre Produkte rund um die Uhr anzubieten. Die Kund:innen nehmen sich die Ware selbst und bezahlen beispielsweise per Bargeld, App oder QR-Code.
Was im Alltag einfach funktioniert, wirft in der Praxis jedoch eine Reihe rechtlicher Fragen auf. In diesem Beitrag erfährst du, welche Regeln gelten, ob du Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) brauchst, wie Produkte gekennzeichnet sein müssen und worauf du bei Preisangaben achten solltest.
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