Immer noch setzen Shops auf sogenannte „Rückholer-Mails“, um Warenkorbabbrecher doch noch zum Kauf zu bewegen. Geschäftstüchtige Anbieter werben entsprechend damit, dass sich auf diese Weise hohe Conversion-Steigerungen erzielen lassen – ganz automatisch, versteht sich. Doch was viele nicht wissen: Solche E-Mails sind rechtlich problematisch und können als unzulässige Werbung abgemahnt werden. Wir erklären dir, warum die rechtlichen Risiken oft unterschätzt werden, was das Gesetz dazu sagt und wie du dich als Shopbetreiber absichern kannst.
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