In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.
Dieses Mal machen wir wieder einen Ausflug ins Gewährleistungsrecht: Ein Verkäufer verkauft über Ebay ein Computer-Netzteil. Der Käufer meldet es als defekt und schickt es zurück – allerdings ohne die beiden abnehmbaren Kabel. Ohne diese ist das Gerät weder test- noch weiterverkaufsfähig. Eine Nachsendung der Kabel lehnt der Käufer ab.
Der Verkäufer beantragt daraufhin eine 50-prozentige Rückerstattung und reicht Nachweise ein. Dennoch erhält der Käufer den vollen Kaufpreis zurück. Der Verkäufer bleibt auf einem unvollständigen Artikel und den Versandkosten sitzen – obwohl aus seiner Sicht der Käufer gegen die Rückgabebedingungen verstoßen hat.
Hallo.
Ich habe ein Computer-Netzteil verkauft. Ich weiß nicht, was passiert ist, aber das Netzteil des Käufers funktionierte entweder nicht oder war defekt. Das ist aber nicht das Problem. Der Käufer hat eine Rückgabe beantragt und das Netzteil ohne die beiden abnehmbaren Kabel zurückgeschickt, die ihm zugeschickt worden waren. Ohne diese Kabel ist es unmöglich, den Artikel vollständig zu testen, zu reparieren und weiterzuverkaufen. Als ich ihn bat, die fehlenden Kabel nachzusenden, weigerte er sich.
Ich habe eine Rückgabe mit 50 % Rabatt beantragt und Fotos geschickt. eBay bat mich, eine Quittung auszufüllen und zu fotografieren. Ich habe alles getan, und eBay hat dem Käufer schließlich den vollen Betrag erstattet. Ich blieb auf einem unvollständigen Produkt sitzen und verlor die Versandkosten. Ich habe jedoch keine der Rückgabebedingungen verletzt; der Käufer hat sie verletzt, aber wie sich herausstellte, hatte er Recht.
Diese ganze Korrespondenz hat mich viel Zeit und Stress gekostet.
Kann mir jemand erklären, was ich falsch mache?
Ich habe mich fast schon daran gewöhnt, dass eBay Streitfälle zugunsten des Käufers entscheidet, wenn dieser einen einwandfrei funktionierenden Artikel als „defekt/funktionsunfähig“ zurücksendet.
Aber diesen Fall verstehe ich überhaupt nicht.
Kommentar schreiben