Otto will künftig härter mit Vielretournierern umgehen. Das Unternehmen sieht dafür drei Phasen vor:
Phase 1 – Hinweis: Kund:innen mit auffällig hohen Retourenquoten erhalten eine sogenannte „Umweltmail“, die auf die ökologischen Folgen ihres Rücksendeverhaltens aufmerksam macht.
Phase 2 – Einschränkung: Bleibt eine Verhaltensänderung aus, schränkt Otto bestimmte Zahlungsarten ein, z. B. den Kauf auf Rechnung.
Phase 3 – Sanktion: Führt auch dies zu keiner Änderung, wird als letzte Maßnahme eine vollständige Bestellsperre verhängt.
Die Frage, die unter anderem auch uns gestellt wurde, ist, ob eine solche Sanktionierung überhaupt möglich ist. Schließlich macht die Kundschaft von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch.
„Kann doch gar nicht legal sein, solange die entsprechenden Kunden korrekt von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Das ist, so mein Verständnis und Ergebnis meiner Recherche, nun mal gesetzlich zugesichert, und da kann man sich als Shop noch so drüber ärgern – sanktionieren / sperren darf man erst, wenn man über das Widerrufsrecht freiwillige, weiterreichende Rückgabebedingungen anbietet und diese ausgenutzt werden.
Wir haben auch so einen Fall: 100 % Retourenquote in den letzten 12 Monaten, über 3.000 Euro einmal und wieder zurück. Den würden wir auch gerne sperren – er widerruft aber immer innerhalb der Frist.“ – aus unserer Kommentarspalte zu „Otto reagiert mit neuen Maßnahmen gegen Vielretournierer“
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben