Kaum Rechtsprechung – viel Grauzone
Bisher gibt es kaum Urteile, die diese Konstellation konkret entschieden haben. Verbraucherschützer halten das Thema sicher für spannend, da hier eine Kernfrage berührt wird: Dürfen Unternehmen durch Sperrungen Druck auf Verbraucherrechte ausüben? Amazon hat dafür bereits eine Rüge erhalten, wobei statt des reinen Warenkaufes andere Dienste wie Kindle-Dateien an der Sperrung hingen.
Einzelne Betroffene werden wohl kaum gegen Zalando klagen, weil es „nur“ darum geht, nicht mehr bei einem Shop einkaufen zu können.
Rechtlich bewegt sich Zalando also auf dünnem Eis. Sperrungen sind nicht von vornherein verboten – sie dürfen aber niemals dazu führen, dass Verbraucher ihr Widerrufsrecht nicht mehr frei ausüben. Notwendig sind klare, transparente Kriterien und verhältnismäßige Maßnahmen. Bislang fehlen eindeutige Gerichtsentscheidungen, sodass vieles eine Grauzone bleibt. Sicher ist nur: Solange Produktbilder unrealistisch wirken und Größen ausfallen wie ein Lotteriespiel, tragen auch die Händler selbst Mitschuld an hohen Retourenquoten.
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