Keine Erstattung für Expressversandkosten
Bei einem Widerruf müssen Händler zwar den Kaufpreis und die Standardversandkosten erstatten, nicht aber die zusätzlichen Kosten für Express- oder Premiumversand. Kunden, die aus Zeitgründen eine schnellere Lieferung gewählt haben, tragen diese Kosten selbst.
Beispiel:
Standardversand: 5 Euro
Expressversand: 15 Euro
Der Händler muss lediglich die 5 Euro für den Standardversand erstatten, nicht die zusätzlichen 10 Euro für den Expressversand.
Kunden haften für Wertverlust durch unsachgemäße Nutzung
Kunden dürfen Produkte nach Erhalt prüfen, allerdings nur in einem Rahmen, wie es auch im Ladengeschäft möglich wäre. Nutzen Kunden das Produkt über das Maß hinaus und verursachen dadurch einen Wertverlust, dürfen Sie den Erstattungsbetrag entsprechend kürzen.
Beispiel: Ein Kunde kauft einen Schwibbogen, nutzt ihn in der Weihnachtszeit und schickt ihn dann zurück. In diesem Fall dürfen Sie den Kaufpreis um den entstandenen Wertverlust mindern.
Wichtig: Damit Sie den Wertverlust geltend machen können, müssen Sie den Kunden vorher darüber informiert haben. Ergänzen Sie deshalb Ihre Widerrufsbelehrung entsprechend.
Fazit: Rücksendungen rechtssicher abwickeln
Online-Händler müssen nicht jede Retoure ohne Weiteres akzeptieren. Je nach Nervenkostüm und Naturell kann man die rechtlichen Spielräume nutzen, um Retourenkosten zu senken und sich vor unberechtigten Rücksendungen zu schützen. Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Widerrufsbelehrung, um auf der sicheren Seite zu sein.
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