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Retouren bei Unterwäsche: Was Händler wirklich akzeptieren müssen

Veröffentlicht: 12.08.2026
imgAktualisierung: 12.08.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 3 Min.
12.08.2026
img 12.08.2026
ca. 3 Min.
Person verpackt einen Artikel in einen Karton mit Retourenetikett für die Rücksendung.
KI
Retoure ausgepackt, Schock inklusive: Was tun, wenn Unterwäsche mit deutlichen Gebrauchsspuren zurückkommt?


Kaum eine Produktkategorie sorgt im Retourenmanagement für so viel Unmut wie Unterwäsche. Immer wieder berichten Händlerinnen und Händler auf Social Media von Retouren, bei denen beim Auspacken eindeutige Gebrauchsspuren zum Vorschein kommen – und fragen sich zurecht: Muss ich das wirklich zurücknehmen? Und wenn ja, zu welchem Preis? Ein Überblick über die Rechtslage.

Gibt es überhaupt ein Widerrufsrecht auf Unterwäsche?

Die kurze Antwort: Ja. Unterwäsche ist rechtlich betrachtet kein Hygieneartikel, für den das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden könnte. Daran ändert auch ein aufgenähtes oder aufgeklebtes Hygienesiegel nichts – ein solches Siegel hat keine eigene rechtliche Wirkung und kann das gesetzliche Widerrufsrecht nicht aushebeln.

„Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen: [...] 3. Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, [...].“ – § 312g Absatz 2 BGB

Der Grund liegt in der Natur der Sache: Von getragener Unterwäsche geht kein Gesundheitsrisiko aus, weil sie sich waschen lässt. Genau das unterscheidet sie von Produkten wie Ohrsteckern oder Kosmetika, bei denen ein direkter, nicht rückgängig zu machender Hautkontakt mit hygienischen Restrisiken verbunden ist. Und selbst das Aufbrechen eines Hygienesiegels führt für sich genommen zu keinem Gesundheitsrisiko, das den Ausschluss rechtfertigen würde. Kurzum: Kunden dürfen Unterwäsche widerrufen, ganz gleich, was auf dem Etikett steht.

Beschaffenheitsprüfung: Darf Unterwäsche auf der nackten Haut anprobiert werden?

Auch hier lautet die Antwort: Ja. Das Widerrufsrecht dient dazu, Waren so zu prüfen, wie es auch im stationären Geschäft möglich wäre – und dazu gehört bei Unterwäsche zwangsläufig die Anprobe direkt auf der Haut. Eine Einschränkung auf das Prüfen „über der Kleidung“ wäre lebensfremd und würde dem Sinn und Zweck der Beschaffenheitsprüfung nicht gerecht.

Für Shops ist das ärgerlich, aber Fakt: Verunreinigungen, die im Rahmen dieser normalen Anprobe entstehen – etwa einzelne Haare oder normaler, geringfügiger Ausfluss – müssen je nach Ausmaß akzeptiert werden. Der Gedanke dahinter: Das lässt sich waschen, ein tatsächlicher Wertverlust entsteht dadurch nicht zwangsläufig.

Anders sieht es aus, wenn die Verunreinigungen über das hinausgehen, was eine normale Anprobe mit sich bringt – etwa weil das Produkt aufgrund mangelnder Hygiene stärker verschmutzt wurde oder weil es länger getragen wurde, als es die reine Beschaffenheitsprüfung erfordert. Solche Spuren müssen Händler nicht klaglos hinnehmen.

Was heißt das für die Praxis?

Auch wenn die Ware sichtbare Gebrauchsspuren aufweist, die über die reine Anprobe hinausgehen, gilt: Zurücknehmen müssen Händler das Produkt trotzdem. Das Widerrufsrecht als solches bleibt bestehen. Was sich in diesem Fall ändert, ist die Höhe der Erstattung: Händler haben Anspruch auf Wertersatz, können also den durch den übermäßigen Gebrauch entstandenen Wertverlust von der Rückzahlung abziehen.

„Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war [...].“ – § 357a Absatz 1 BGB

Wichtig für die Praxis ist eine saubere Dokumentation: Wer den Zustand der Retoure beim Auspacken fotografisch festhält und den Wertverlust nachvollziehbar begründet, steht im Streitfall deutlich besser da. Pauschale Abzüge oder eine grundsätzliche Rücknahmeverweigerung sind dagegen rechtlich riskant und können im Zweifel zulasten des Händlers ausgehen. Essentiell ist außerdem eine rechtssichere Belehrung über das Widerrufsrecht.

Veröffentlicht: 12.08.2026
img Letzte Aktualisierung: 12.08.2026
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
5 Kommentare
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Lars
13.08.2026

Antworten

"Waren so zu prüfen, wie es auch im stationären Geschäft möglich wäre – und dazu gehört bei Unterwäsche zwangsläufig die Anprobe direkt auf der Haut." Ernsthaft? Und dann wird solch eine "versiffte" Hose vom (Nicht-)Kunden direkt wieder zurück ins Regal gelegt. ICH würde niemals auf die Idee kommen, eine Unterhose/Badehose oder gar Socken im Geschäft auf nackter Haut zu tragen. Ich würde sogar erwarten, dass ein stationärer Händler so etwas explizit untersagen darf und im Zweifel Hausverbot erteilt. Wenn ich so etwas kaufe, dann möchte ich auch nicht, dass schon x-Personen vorher Ihnen Sack dran hatten ... auch wenn man es noch so toll waschen kann.
Redaktion
17.08.2026
Hallo Lars, der Vergleich mit dem stationären Handel bedeutet nicht, dass jedes Geschäft eine Anprobe von Unterwäsche auf nackter Haut erlauben muss. Händler können vor Ort durchaus eigene Regeln für die Anprobe aufstellen. Für das Widerrufsrecht ist aber entscheidend, welche Prüfung notwendig ist, um etwa Passform und Sitz der Ware festzustellen. Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen Widerrufsrecht und Wertersatz: Dass ein Händler die Ware zurücknehmen muss, bedeutet nicht, dass Kundinnen und Kunden Unterwäsche beliebig lange tragen oder stark verschmutzt zurückschicken dürfen. Geht der Umgang über eine normale Anprobe hinaus und entsteht dadurch ein Wertverlust, kann der Händler Wertersatz verlangen. Und natürlich bedeutet die Rücknahme auch nicht, dass deutlich verschmutzte Unterwäsche anschließend einfach wieder als Neuware ins Regal gelegt werden muss. Genau für solche Fälle ist die Wertersatzregelung relevant.
W.S.
13.08.2026

Antworten

Hallo Herr Wegener, ich bin nicht jemand der irgend etwas kommentiert und/oder die Sätze verdrehen will. Da halte ich mich immer zurück, weil man, wenn man die Wahrheit sagt, gesteinigt wird. Das kennen Sie mit Sicherheit. Was ich anmerken wollte, sind 2 Punkte. 1. "Aber ein normaler Kunde wird solche Artikel nicht kaufen." ... was ist normal? Also ich bezeichne mich als normal, was ist dann die andere Seite. 2. "Der Wertverlust für den Händler beträgt 100 %." ... es ist mehr als 100% Verlust! OK ... Sie schreiben "Wertverlust". Aber man sollte das schon richtig stellen, da der Verbraucher das so nicht sieht (Der denkt sowieso, dass der Versand nichts kostet. Lächerlich, welches Unternehmen verschickt kostenfrei)((Das ist aber ein anderes Thema)). Es wird ja schließlich komplett das Geld für den Artikel erstattet und dann kommen noch meine Retourenkosten drauf und die Kontrolle usw. . Es sind somit weitmehr als 100%
Mathias Wegener
14.08.2026
@W.S.: Danke für die Erwiderung und ich gebe Ihnen mit 2. absolute recht. Danke für die Ergänzung meiner Ausführungen in diesem Punkt. Bei Punkt 1. ersetzen sie doch einfach normaler Kunde mit durchschnittlicher Kunde. Oder meinetwegen auch 99,99 % aller Kunden. Ich hätte eigentlich gedacht, dass meine gewählte umgangssprachliche Formulierung allgemein verständlich sei. Falls das nicht der Fall gewesen sein soll, hier deshalb meine Präzisierung. Und hier ging es ja um den Verkauf von Unterwäsche im normalen Handel. Jedenfalls habe ich den Artikel und den geschilderten Fall so verstanden. Für getragene Unterwäsche mag es einen sehr kleinen Markt im Fetischbereich geben. Dieser Markt dürfte im Vergleich mit dem gesamten Markt für Unterwäsche allerdings nur einen so winzigen Teil ausmachen, dass er wohl nicht wirklich eine Erwähnung wert sein sollte.
Mathias Wegener
12.08.2026

Antworten

Rechtlich sicherlich korrekt dargestellt. Und darum geht es in dieser Artikelserie ja. Also hier keine Kritik von mir. Aber natürlich inhaltliche Kritik an der Regelung als solcher. Denn natürlich ist für einen Händler getragene Unterwäsche nicht mehr verkäuflich. Außer auf gewissen Seiten und für gewisse Dinge, die ich hier nicht weiter ausführen möchte. Aber ein normaler Kunde wird solche Artikel nicht kaufen. Eine Reinigung der Artikel ist in der Praxis schlicht nicht möglich. Denn oft ist Unterwäsche besonders verpackt oder hat Anhänger oder andere Dinge, die ein Waschen durch den Händler nicht möglich machen, wenn man die Artikel hinterher noch einmal verkaufen möchte. Und selbst wenn ein Händler sich so etwas zumutet, müsste der Artikel dann auch noch getrocknet und gebügelt und wieder verpackt werden. Dies übersteigt, egal ob der Händler das selbst macht oder einen Dienstleister dazu beauftragt, den Warenwert um ein Vielfaches. Es bleibt also dabei, einmal getragene Unterwäsche ist unverkäuflich. Der Wertverlust für den Händler beträgt 100 %. Nein, das Widerrufsrecht ist hier nicht ausschließbar, wie der Artikel gut zeigt. Auch Wertersatz kann der Händler unter normalen Umständen zumindest nicht fordern. Ändert aber nichts daran, dass hier Ware und damit ihr Wert verloren ist. Das führt zwangsläufig dazu, dass der Händler die Kosten dafür auf seine Produkte umlegen muss. Und wer bezahlt das wie in allen Fällen? Genau, der Kunde. Und zwar auch die, die nicht vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. Eine Regelung, die Verbraucher also eigentlich einmal schützen sollte, wird hier auf den Kopf gestellt. Und das sogar doppelt. Denn eigentlich sollte diese Regelung den Verbraucher einmal so stellen, als würde er vor Ort in einem Geschäft kaufen. Das an sich ist eigentlich schon irrational, denn im Versand hat man ja gewisse Vorteile, die man bei einem Kauf vor Ort nicht hat. Aber das ist ein anderes Thema. Aber in einem Geschäft kann ich natürlich nicht Unterwäsche einfach so auf meiner nackten Haut anprobieren und dann wieder ins Regal zurücklegen. All das könnte man als Gesetzgeber übrigens relativ schnell und einfach korrigieren. Aber das möchte man nicht. Und so zahlt die Zeche der Kunde.