In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.
In dieser Woche dreht sich alles um das Thema Retourenlabel: Ein Kunde bestellt mehrere Kleidungsstücke und widerruft einen Teil davon. Der Shop stellt ihm dafür ein Hermes-Retourenlabel bereit – doch der Kunde entscheidet sich, die Ware lieber mit DHL zurückzuschicken. Daraufhin teilt der Shop mit, dass in diesem Fall die Rücksendekosten nicht übernommen werden. Der Kunde sieht das anders: Der DHL-Shop sei schlicht näher, und laut Widerrufsbelehrung müsse der Händler die Kosten erstatten.
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