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Retouren-Streit: Kunde nutzt eigenes Label – Muss der Händler trotzdem zahlen?

Veröffentlicht: 10.11.2025
imgAktualisierung: 10.11.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
10.11.2025
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ca. 1 Min.
Mann wirft mit ernster Miene ein Briefwahlformular in einen Mülleimer.
Érstellt mit KI
Ein Kunde nutzt für die Rücksendung ein eigenes Label statt des Bereitgestellten. Muss der Händler die Kosten übernehmen?


In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.

In dieser Woche dreht sich alles um das Thema Retourenlabel: Ein Kunde bestellt mehrere Kleidungsstücke und widerruft einen Teil davon. Der Shop stellt ihm dafür ein Hermes-Retourenlabel bereit – doch der Kunde entscheidet sich, die Ware lieber mit DHL zurückzuschicken. Daraufhin teilt der Shop mit, dass in diesem Fall die Rücksendekosten nicht übernommen werden. Der Kunde sieht das anders: Der DHL-Shop sei schlicht näher, und laut Widerrufsbelehrung müsse der Händler die Kosten erstatten.

Grundsatz: Muss die Kundschaft Retourenlabel verwenden?

Nein, Kund:innen sind nicht dazu verpflichtet, ein beigelegtes Retourenlabel zu verwenden. Für Händler:innen kann das ärgerlich sein, denn: Versanddienstleister verlangen oft Gebühren für Retourenlabel, auch wenn diese dann nicht verwendet werden.

Auf der anderen Seite sind Shops aber auch nicht dazu verpflichtet, welche bereitzustellen.

Fazit: Widerrufsbelehrung gilt

Was bedeutet das nun für den konkreten Fall? Der Kunde war nicht verpflichtet, das Hermes-Label zu verwenden. Wenn der DHL-Shop näher liegt, ist es nachvollziehbar, dass er sich den Umweg sparen wollte. Entscheidend ist die Widerrufsbelehrung: Steht dort, dass der Händler die Rücksendekosten trägt, muss er sie auch dann erstatten, wenn der Kunde einen anderen Versanddienstleister nutzt. Die Forderung des Kunden ist also berechtigt.

Veröffentlicht: 10.11.2025
img Letzte Aktualisierung: 10.11.2025
Lesezeit: ca. 1 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
7 Kommentare
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dirk
11.11.2025

Antworten

FRAGE: Kann man in der Widerrufsbelehrung denn konkret einschränken, dass ein kostenloses Rücksendeetikett vom Händler bereitgestellt wird und nur die Kosten für die Nutzung dieses Etiketts übernommen werden, aber keine Kosten für andere Dienstleister? 2. FRAGE: Kann man einschränken, dass nur die Kosten für 1 Rücksendung pro Bestellung übernommen werden? Wenn sich der Kunde aus diesem Fall also 3 Tage später entscheidet, auch noch die übrigen Artikel zurückzuschicken, die er eigentlich erst behalten wollte, in einem 2. Paket - müssten dann auch die Kosten für die 2. Rücksendung übernommen werden?
Redaktion
11.11.2025
Hallo Dirk, Zur ersten Frage: Gesetzlich ist es so, dass generell – bei korrekter Widerrufsbelehrung – der Kunde die Kosten für den Widerruf trägt. Jedes Entgegenkommen des Händlers ist also ein Plus. Gleichzeitig musst du natürlich darauf achten, dass die Formulierungen rechtssicher sind. Lasse dich hier am besten beraten. Frage 2: Grundsätzlich sind Teilwiderrufe gar nicht vorgesehen. Diese kannst du also einfach komplett ausschließen. Sollte ein Kunde einen Teil einer Bestellung zurücksenden wollen, kannst du es aus Kulanz und zwar zu deinen Bedingungen, zurücknehmen. Mit den besten Grüßen die Redaktion
Tobias
11.11.2025

Antworten

Hallo, so pauschal kann das aber nicht stimmen. Denn in § 357 Abs. 2 Satz BGB steht: (2) Der Unternehmer muss auch etwaige Zahlungen des Verbrauchers für die Lieferung zurückgewähren. Dies gilt nicht, soweit dem Verbraucher zusätzliche Kosten entstanden sind, weil er sich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung entschieden hat. Auch wenn sich dies auf den Hinversand bezieht, lässt sich ableiten dass dies auch für Rücksendungen gilt. In diesen Fall sendet der Kunde Ware mit einem teureren Versanddienstleister zurück. Demzufolge ist der Verkäufer nur verpflichtet, die Kosten zu erstatten, welche diesen selbst entstanden wären. Auf solche pauschalen Aussagen wie in diesen Artikel beziehen sich Verbraucher ggf, hier sollte der Händlerbund auf mehr Sorgfalt achten. Viele Grüße
Redaktion
11.11.2025
Hallo Tobias, die Regelungen für den Hinversand lassen sich nicht auf den Rückversand übertragen. Das geht schon alleine deswegen nicht, da der Kunde für den Rückversand organisieren muss. Verbraucher dürfen in der Wahl des Versanddienstleisters nicht eingeschränkt werden. Mit besten Grüßen die Redaktion
Detlev
11.11.2025
Wahl des Versanddienstleiters OK, aber Wahl der Versandart? Eine teure Overnight Express Lieferung ist m.E. nicht gerechtfertigt. Selbst die Wahl eines zu großen Pakets ist ärgerlich.
KL
11.11.2025
Frage an Redaktion: Und wenn der Kunde die Ware als DHL Express zurücksenden würde, muss der Verkäufer kosten auch übernehmen? Oder fährt der Kunde ins Ausland und wird dort die Ware zurücksenden, dann entstehen ganz andere Kosten.
Redaktion
11.11.2025
Hallo, wenn in der Widerrufsbelehrung steht, dass die Rücksendung ohne Einschränkung übernommen wird, dann ist das erst mal so. Daher würde in der Konstellation der Händler auch die Kosten für die teurere Annahmeverweigerung zahlen. Allerdings müssen die Kosten nur im angemessenen Umfang übernommen werden. Eine Expresslieferung oder Überversicherung dürfte meistens nicht angemessen sein. Hallo, wenn in der Widerrufsbelehrung steht, dass die Rücksendekosten ohne Einschränkung übernommen werden, gilt das grundsätzlich auch so. In diesem Fall müsste der Händler also auch die Kosten für eine teurere Rücksendung oder Annahmeverweigerung tragen. Allerdings müssen die Kosten nur im angemessenen Umfang übernommen werden. Eine Expresslieferung oder eine übermäßig teure Versandart (z. B. mit Überversicherung) dürfte in der Regel nicht angemessen sein. Bei einer Rücksendung aus dem Ausland stellt sich die Lage noch einmal anders dar: Vereinbart wurde die Lieferung nach Deutschland – und damit auch der Rückversand innerhalb Deutschlands. Die Mehrkosten, die durch eine Rücksendung aus dem Ausland entstehen, müssen unserer Ansicht nach nicht vom Händler getragen werden. Viele Grüße die Redaktion