In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.
Diese Woche geht es um ein entferntes Textiletikett: Der Kunde bestellt ein Hemd und schickt dieses innerhalb der Widerrufsfrist zurück. Bei der Kontrolle der Retoure fällt auf, dass das Textiletikett entfernt wurde. Der Händler weist den Kunden auf den Umstand hin und erstattet lediglich einen Teilbetrag zurück. Der Kunde sieht das nicht ein. Immerhin muss der Händler trotz fehlendem Textiletikett den Widerruf akzeptieren. Hat er Recht?
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ja, im Einzelfall kann der Wertersatz auch 100 % betragen. Schließlich sind die Etiketten auch oft so angebracht, dass Reste sichtbar in der Naht verbleiben und es schwer ist, einen neuwertigen Zustand wieder herzustellen.
Gruß, die Redaktion