In unserer Reihe „Fake oder Fakt?“ beleuchten wir scheinbar eindeutige Rechtsbehauptungen und untersuchen, ob sie tatsächlich korrekt sind oder nur auf gängigen Missverständnissen beruhen. Auf unserem Instagram-Profil können unsere Follower miträtseln und sich direkt mit uns über das Thema austauschen.
Vom gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, ist das gute Recht der Kundschaft. Dennoch muss auch sie sich dabei an ein paar Spielregeln halten, wie etwa die ausdrückliche Erklärung des Widerrufs oder die Einhaltung der Widerrufsfrist. Darüber hinaus ist die Kundschaft im Falle eines Widerrufs dazu verpflichtet, die Waren wieder genauso zu verpacken, wie sie sie erhalten hat, also im Originalkarton. Andernfalls müssen Händler:innen die Retoure nicht annehmen. Aber stimmt das wirklich? Ist die Aussage Fake oder Fakt?
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