Müllbeutel als Rücksendeverpackung: rechtliche Bewertung
Obwohl es nicht ideal ist, eine Retoure in einem Müllbeutel zu verpacken, ist dies grundsätzlich nicht verboten, solange die Ware dabei keinen Schaden nimmt. Am gerade erwähnten Beispiel ist es bei Kleidung vermutlich weniger ein Problem, denn viele Shops setzen generell auf Kunststofftüten statt Kartons. Hier stellt der Müllbeutel - abgesehen von den optischen Gründen - meist kein Problem dar. Sofern der Müllbeutel die Ware hinreichend schützt und diese unversehrt im Lager ankommt, hat der Shop keine rechtliche Grundlage, den Widerruf abzulehnen.
Anders sähe es natürlich bei zerbrechlichen oder empfindlichen Gegenständen aus. Sollte durch eine unsachgemäße Verpackung ein Schaden an der Ware entstehen, könnte das geschädigte Unternehmen unter Umständen einen Schadensersatz verlangen, § 280 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 241 Abs. 2 BGB (Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht).
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