Der Streit um defekte Ware ist so alt wie der Handel selbst: Die Kundschaft möchte bei Mängeln oft am liebsten ein neues Gerät, Händler hingegen gerne eine Reparatur. Der aktuelle Fall von MediaMarkt, in dem das Unternehmen die Ersatzlieferung verweigerte, zeigt exemplarisch, wie unterschiedlich die Interessen sind. Eine Kundin verlangte nach mehrfach gescheiterter Reparatur eines Druckers eine Ersatzlieferung – vergeblich. Stattdessen wurde nach diversen Reparaturversuchen der Kaufpreis zurückerstattet.
Doch gerade in einer Zeit, in der von „Wegwerfgesellschaft“ und Nachhaltigkeit die Rede ist, zeigt sich, wie komplex das Thema ist. Manche Händler möchten schnell den Fall vom Tisch haben, andere verweisen auf wirtschaftlich effizientere Reparaturmöglichkeiten. Aber was ist rechtlich wirklich vorgeschrieben?
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