5-Sterne-Bewertung, aber Ware nicht erhalten: Lügt der Kunde?

Veröffentlicht: 21.03.2025
imgAktualisierung: 21.03.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
21.03.2025
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Ein Magier in schwarzem Anzug und weißen Handschuhen hält einen Zauberstab über einen Zylinderhut.
ra2studio / Depositphotos.com
Ein Kunde bewertet seine Bestellung mit fünf Sternen – zwei Wochen später reklamiert er ein fehlendes Produkt.


In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.

Heute geht es um ein unvollständiges Paket und eine positive Bewertung: Der Kunde bestellt beim Händler mehrere Waren. Einen Tag nach der Lieferung gibt er eine 5-Sterne-Bewertung mit dem Text „Alles super!“ ab. Zwei Wochen verstreichen – und nun will der Kunde die Bestellung plötzlich reklamieren. Einer von zwei Artikeln fehle. Er fordert eine Neulieferung. Zu Recht?

Grundsatz: Geringe Beweishürden bei unvollständigen Lieferungen

Eine unvollständige Lieferung ist grundsätzlich ein Sachmangel. Zunächst muss die Kundschaft aber belegen, dass tatsächlich „etwas nicht stimmt“. Aber: Wie soll man belegen, dass etwas nicht da ist? Das ist natürlich schwierig, weswegen die Beweisschwelle niedrig ist. Es reicht aus, wenn man schlüssig behauptet, dass die Ware unvollständig ist.

Fazit: Behauptung nicht nachvollziehbar

Was aber bedeutet das für unseren Fall? Nun, die Behauptung des Kunden muss an den Gesamtumständen gemessen werden. Zunächst war „Alles super!“, dann fehlte plötzlich ein Teil. Damit ist die Behauptung der Kundschaft angreifbar. Der Händler sollte hier weiter nachbohren. Vielleicht taucht das zweite Produkt wie durch Zauberhand doch wieder auf? Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Forderung des Kunden jedenfalls dreist. 

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Veröffentlicht: 21.03.2025
img Letzte Aktualisierung: 21.03.2025
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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