Was gilt bei variantenreichen Produkten (z. B. Farben oder Größen)?
Jede Variante muss eindeutig beschrieben werden. Kunden müssen erkennen, welche Ausführung sie genau kaufen. Fehlende oder unklare Variantenbeschreibungen können als Irreführung gewertet werden.
Darf ich Herstellertexte übernehmen oder muss ich eigene schreiben?
Herstellertexte darfst du grundsätzlich nutzen, sofern du zur Verwendung berechtigt bist – etwa durch Vertriebspartnerstatus oder ausdrückliche Freigabe. Aber: Du bist trotzdem verantwortlich für deren Richtigkeit und musst prüfen, ob sie aktuell, korrekt und rechtssicher sind.
Wer ist verantwortlich für die Angaben?
Nach außen immer der Unternehmer im Impressum, auch wenn Informationen übernommen wurden. Wer ein Produkt anbietet, muss sicherstellen, dass alle Angaben korrekt, vollständig und aktuell sind. Fehlerhafte oder irreführende Inhalte können zu einer Abmahnung führen.
Was tun, wenn Marktplätze Hinweise nicht richtig anzeigen?
Auf Plattformen wie Amazon oder Ebay kann es vorkommen, dass Pflichtangaben oder Warnhinweise nicht korrekt dargestellt werden. Trotzdem bleibst du als Verkäufer verantwortlich. Prüfe regelmäßig die Anzeige deiner Produkte, dokumentiere hinterlegte Angaben und melde fehlerhafte Darstellungen an den Marktplatz. So kannst du im Streitfall nachweisen, dass du deiner Sorgfaltspflicht nachgekommen bist.
Gibt es Vorgaben, wie eine Produktbeschreibung dargestellt sein muss?
Grundsätzlich nicht im Detail – wichtig ist vor allem, dass die Beschreibung klar, verständlich und transparent ist. Für Hinweise auf der Textilkennzeichnung gibt es beispielsweise keine konkreten Vorgaben, solange sie im Artikeltext transparent vorhanden sind.
Für bestimmte Produkte gelten jedoch konkrete gesetzliche Vorgaben, etwa zur Darstellung von Energieetiketten in einem bestimmten Design, bei Lebensmittelhinweisen (z. B. Allergene in Fettdruck) oder Sicherheits- und Warnhinweisen (z. B. nach GPSR). Letztere müssen gut sichtbar und leicht zugänglich sein, damit Verbraucher sie vor dem Kauf eindeutig erkennen können.
Welche Fehler führen häufig zu Abmahnungen?
Typische Abmahngründe sind:
- Urheberrechtsverletzungen (Texte oder Bilder wurden ohne Erlaubnis verwendet)
- Fehlende GPSR-Angaben
- Markenrechtsverletzungen
- Irreführende oder unwahre Aussagen (z. B. über Eigenschaften, Wirkung oder Herkunft)
- Fehlende Pflichtinformationen (z. B. Materialien, Energieangaben)
- Werbung mit Selbstverständlichkeiten (z. B. „mit CE-Zeichen“)
- Unbelegte Spitzenstellungsbehauptungen („beste Qualität“, „einzigartig“)
Was ist mit „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“ gemeint?
Das bedeutet, dass gesetzlich vorgeschriebene Eigenschaften als Besonderheit dargestellt werden – etwa: „enthält keine Schadstoffe“ oder „CE-geprüft“. Solche Aussagen in einer Produktbeschreibung gelten als irreführend und können abgemahnt werden.
Wie kann ich rechtliche Risiken vermeiden?
Empfohlene Maßnahmen:
- Klare, präzise und vollständige Beschreibungen verfassen, die Kunden informieren und nicht verwirren
- Alle Angaben regelmäßig inhaltlich sowie rechtlich prüfen und aktualisieren
- Urheberrechte an Bildern und Texten sicherstellen
- Mitarbeiter schulen, die Produkttexte erstellen
- Tools oder rechtliche Checks nutzen, um Verstöße früh zu erkennen
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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