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Rechter Online-Shop verliert Recht an eigenem Namen

Veröffentlicht: 18.08.2025
imgAktualisierung: 18.08.2025
Geschrieben von: Tina Plewinski
Lesezeit: ca. 1 Min.
18.08.2025
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ca. 1 Min.
Internet: Hände auf Laptop-Tastatur
cendeced / Depositphotos.com
„Laut gegen Nazis“ hat sich die Markenrechte an einem Shop gesichert, der sich gezielt an die rechtsextreme Szene richtet.


Der Verein Laut gegen Nazis e.V. und die Werbeagentur Jung von Matt haben sich den Namen „Druck 18“ markenrechtlich schützen lassen. Erklärtes Ziel dieses juristischen Schrittes ist es, dem bisherigen Betreiber des gleichnamigen Online-Shops die gewerbliche Nutzung der Marke zu untersagen.

Der Online-Shop Druck 18 gilt als reichweitenstarker Vertriebskanal der rechten Szene und hat nach Angaben der Bundesregierung Verbindungen zu verschiedenen rechtsextremistischen Gruppierungen.

Konsequenzen der markenrechtlichen Eintragung

„Wir haben keine Lust mehr, tatenlos zuzusehen, wie Nazis ihre Codes frei über den digitalen Ladentisch verkaufen. Deshalb widmen wir uns genau den Stellen, an denen rechte Strukturen oft übersehen werden“, kommentiert Jörn Menge, Gründer der Initiative Laut gegen Nazis e.V.

Mit der markenrechtlichen Eintragung richte man sich gezielt gegen den Verkauf von Produkten „mit rassistischen, antisemitischen und geschichtsrevisionistischen Inhalten“. Und: „Wer mit rechtem Hass Geld verdient, muss mit Gegenwind rechnen“, so Menge weiter.

Scharfe Konsequenzen für markenrechtliche Verstöße

In Folge der markenrechtlichen Eintragung sind die neuen Inhaber der Markenrechte in der Lage, anderen Unternehmen die kommerzielle Nutzung des Namens zu verbieten. Verstöße können mit empfindlichen Strafen geahndet werden – neben Abmahnungen und Schadensersatzforderungen drohen etwa auch Unterlassungsklagen oder gar strafrechtliche Konsequenzen. Dies betrifft nicht nur den Shop-Namen an sich, sondern beispielsweise auch die URL. In welchem Rahmen die Eigner ihre neue Marke künftig nutzen werden, bleibt abzuwarten.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 18.08.2025
img Letzte Aktualisierung: 18.08.2025
Lesezeit: ca. 1 Min.
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Tina Plewinski

Tina Plewinski

Tina fokussiert sich auf Amazon, Marketingstrategien und digitale Plattformen – inklusive der Schattenseiten wie Online-Kriminalität.

KOMMENTARE
11 Kommentare
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Hans
19.08.2025

Antworten

Die gleichnamige GmbH existiert schon seit veilen Jahren. Somit muss die Markenanmeldung bei Einspruch oder von amtswegen wieder gelöscht werden.
Markenrechtler
19.08.2025

Antworten

Das ist eine PR-Aktion zur Generierung von Aufmerksamkeit, Reichweite und Spenden. Es handelt sich um eine bösgläubige Markenanmeldung (https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%B6sgl%C3%A4ubige_Markenanmeldung) die nachzuweisen problemlos möglich ist, weil der Anmelder sich selbst dazu bekannt hat: Er will abmahnen und nicht selber herstellen und verkaufen. Solche Aktionen schaden dem Rechtsfrieden und sollten unterbunden, jedenfalls nicht noch durch mediale Aufmerksamkeit belohnt werden.
Daniel
19.08.2025

Antworten

Es wird ja schon zugegeben, dass die Markenanmeldung zur bloßer Schädigung und somit rechtsmissbräuchlich geschehen ist. Sehr intelligent.
Jens
19.08.2025

Antworten

Gesinnung des Shops hin oder her - legt dieser Shop Einspruch gegen den Markenschutz ein, hat dieser gute Chancen auf Löschung oder altern. weitere freie Nutzung, sofern dieser Nachweisen kann, dass eine Nutzung des Begriffs (der jetzigen Marke) VOR Eintragung schon erfolgt ist. Hinzu kommt die elementarte Frage, in welcher Kategorie die Marke eingetragen wurde (und ob es Überschneidungen gibt) - glaube kaum, dass alle Kategorien eingetragen wurden. M.E. ein schwacher Versuch.
Ich
19.08.2025

Antworten

Hallo, wenn der Shop die Marke schon vorher vertrieben hat wird es nicht lange dauern bis das neue markenrecht wieder weg ist. dumme Aktion und eigentlich nur gut für den Shop, da er hierdurch Aufmerksamkeit erlangt. aber sowas müsste der Redaktion doch bekannt sein ;-) 🤣🤣
Mathias Wegener
18.08.2025

Antworten

Was für eine beispiellose sinnbefreite Aktion. Mal ganz abgesehen von den rechtlichen Hürden an solchen Aktionen, frage ich mich, was die Initiatoren selbst bei einem Erfolg damit erreichen wollen? Dann nennt sich halt der Versandhandel oder was auch immer das ist, nicht „Druck 18“ sondern halt „Druck 88“ oder wie auch immer. Und dann? Ein zweites Mal wird das Unternehmen sicherlich nicht auf diesen Trick hereinfallen und rechtzeitig sich die Markenrechte sichern. Also mal wieder eine typische Leuchtturmaktion. Viel Musik mit nichts dahinter. Aber ich will ja nun gewissen Unternehmen oder Werbeagenturen nicht vorschreiben, wie sie vermeintlich Werbung für sich selbst machen. Wenn sie meinen damit Kunden gewinnen zu können, immer zu.
ralf
18.08.2025

Antworten

Interessant. Man kann also etwas schützen lassen, was schon seit Jahren in Gebrauch ist. Z.B, ich sehe ein T-Shirt mit einem speziellen Spruch drauf, welches ein Verkaufsschlager ist. Nun kann ich einfach hingehen, sofern niemand diesen Spruch hat eintragen lassen und diesen Markenechtlich eintragen lassen und dann selber den Reibach machen und die Konkurrenz damit ausbooten. Oder man macht das halt mit ner Domain, die man gerne hätte, aber schon vergeben ist. Kann mir gar nicht vorstellen, dass sowas so einfach möglich ist.
Markus
20.08.2025
War bei der Marke " Ballermann" auch möglich. Wundert mich bis heute
Tom
18.08.2025

Antworten

Ziemlich dumme Aktion würde ich sagen. Einen Markennamen kann man sich nicht einfach so schützen lassen. Google sagt dazu: "Um einen Firmennamen zu schützen und zu verhindern, dass andere Unternehmen ihn verwenden, muss er als Marke angemeldet werden. Dies kann als Wortmarke (für den reinen Namen), Bildmarke (für ein Logo) oder Wort-/Bildmarke (für beides) geschehen. Bei der Markenanmeldung prüft das Amt, ob der Name oder das Logo bereits als Marke eingetragen ist oder ob Verwechslungsgefahr mit bestehenden Marken besteht. Die Verwendung fremder Markennamen ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Markeninhabers erlaubt, da diese das ausschließliche Recht zur Nutzung ihrer Marke haben."
möller
18.08.2025
Hallo lieber Tom so sieht es aus man kann ja auch nicht einfach Bäckerei a oder Imbiss b einfach sich aneignen nur weil aus einem Grund etwas nicht schmeckt. Das für satte1600Teuro und dann Abmahnungen schicken + Strafen?! Na da könnt ja jeder kommen. Wir leben voll in einer Endzeit-Talkshow. So sieht die Wahrheit aus in diesem Irrenhaus. mfg
Kat
19.08.2025
Im Gegenteil: eine sehr schlaue Aktion! Die Marke konnte ja nur angemeldet werden, wenn sie es bisher nicht war. Diese Nazi-Shops melden die Marken vermutlich bewusst nicht an, weil sie unter dem Radar fliegen wollen.