Das Recht auf Reparatur bringt neue Informationspflichten für Shops mit sich. Die Hauptänderung für Online-Händler: Bei einem Sachmangel müsst ihr eure Kunden darauf hinweisen, dass sich die Gewährleistungsfrist um ein Jahr verlängert, wenn sich diese für eine Reparatur statt für eine Neulieferung entscheiden.
Viele Händler macht das stutzig. Die Frage, die dabei aufkommt: Seit wann entscheiden eigentlich Kunden, welche Form der Nacherfüllung genutzt wird? Schauen wir uns das mal an.
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